09/07/2026
Die bisherige Zollfreigrenze von 150 € für Warensendungen im Fernabsatzverkehr entfällt ab dem 1.7.2026. Stattdessen wird ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie erhoben. Die Erhebung erfolgt über das IOSS-Verfahren oder bei Postsendungen im Fernabsatzverkehr. Technisch wird der Pauschalzoll in Deutschland über die ATLAS-Anwendungen mit Zahlungsaufschub abgerechnet. Unternehmen müssen dabei ihre Gesamtsicherheit und Referenzbeträge anpassen sowie gegebenenfalls separate Bewilligungen beantragen. Weitere Details im vollständigen Artikel.
Umfassende Betreuung von Abbruchkosten bis Zweitwohnungssteuer.