bbh-Lohnsteuerhilfe Görtz

bbh-Lohnsteuerhilfe Görtz Caroline Görtz
Beratungsstellenleiterin bei dem bbh Lohnsteuerhilfeverein in Breisach- Gündlingen

19/11/2025

Anschaffungsnahe Herstellungskosten müssen nach dem Gesetzwortlaut NACH Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 24.04.2020 (Az. IX B 121/19) bestätigt. Im Streitfall des NV-Beschlusses ging es um Aufwendungen, die der spätere Eigentümer bereits vor Anschaffung getragen hat. Aber auch über den vorliegenden Einzelsachverhalt hat dies Bedeutung.

Erhaltungsaufwand ist demnach für ein Gebäude, das zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, sofort berücksichtigungsfähig, wenn dieses Gebäude angeschafft werden soll. Sollte das Finanzamt ggf. anderer Meinung sein, sollte der Stpfl. nicht kleinbeigeben. Selbst, wenn die Aufwendungen gezielt vor der Anschaffung getätigt wurden. Das Vorziehen der Aufwendungen kann im Hinblick auf die 15 %-Grenze sogar sinnvoll sein. Bei länger dauernden Maßnahmen ist die tatsächliche Durchführung maßgeblich, nicht das Datum der Rechnungsstellung und auch nicht das der Zahlung.

Die Unterscheidung zwischen von vornherein vorliegendem Herstellungsaufwand bzw. Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand ist jedoch unabhängig davon trotzdem zu prüfen.

17/11/2025

Gem. dem Statistischen Bundesamt liegt das mittlere Einkommen von Menschen im Ruhestand bei 1.990 Euro netto. 20 % müssen mit maximal 1.400 Euro auskommen, also jede fünfte Person.

Weitere 20 Prozent verfügen über mehr als 1.400 Euro, aber weniger als rund 1.790 Euro im Monat. Die 20 Prozent mit dem höchsten Einkommen im Ruhestand haben monatlich mehr als rund 2.870 Euro zur Verfügung.

Ermittelt wurde das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen, ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen, das das Einkommen von Personen vergleichbar macht, die in unterschiedlich zusammengesetzten Haushalten leben. Das mittlere Einkommen für Personen ab 65 Jahren im Ruhestand lag zuletzt bei 1.990 Euro monatlich – die eine Hälfte von ihnen hat also weniger zur Verfügung, die andere mehr. Zum Vergleich: Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung lag bei rund 2.300 Euro im Monat.

17/11/2025

Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten wird aufgrund einer Gesetzesänderung ab 01.01.2026 umgestellt. Betroffen davon sind insbesondere Steuerbescheide, da die eingereichten Steuererklärungen mittlerweile regelmäßig durch elektronische Datenübermittlung beim Finanzamt eingehen.

Bisher musste der Bescheid auf Papier übersandt werden, wenn keine Einwilligung zum elektronischen Datenabruf oder zur elektronischen Bekanntgabe vorlag. Nun können Verwaltungsakte dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie zum Datenabruf bereitgestellt werden, insbesondere wenn der Bescheid auf eine elektronisch übermittelte Steuererklärung oder Feststellungserklärung beruht und diese durch ein Nutzerkonto des Steuerpflichtigen oder durch eine bevollmächtigte Person übermittelt wurde. Dabei ist die abrufberechtigte Person am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen zu benachrichtigen.

Wer das nicht möchte, muss ab 2026 selbst aktiv werden und den Widerruf beantragen. Eine Einwilligung ist nicht mehr notwendig. Im Hinblick auf maßgebliche Fristen, sollten daher bisherige Prozesse bei den bevollmächtigten Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen überprüft und ggf. angepasst werden. Notwendige Weiterbildungen und die Informationen der Mandanten und Mitglieder sollten frühzeitig erfolgen. Insbesondere die einmonatige Einspruchsfrist beginnt automatisch zu laufen. Mit Bekanntgabefiktion beginnt diese regelmäßig am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf. Sofern dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, verschiebt sich der Beginn auf den folgenden Werktag.

01/11/2025

Im Rahmen eines Pilotprojekts erstellt das Finanzamt Kassel für einige tausend Steuerpflichtige einen automatisierten Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024, ohne dass die Steuerpflichtigen vorher eine Steuererklärung abgeben müssen. Der Steuerverwaltung liegen aufgrund von gesetzlich verankerten Meldepflichten bereits zahlreiche Informationen, etwa über Lohn, Rente und Versicherungen, vor.

Die Steuerpflichtigen müssen diese dann nur noch prüfen. Sind sie einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Nach Ablauf einer Frist von vier Wochen wird dann der Einkommensteuerbescheid erlassen. Möchte der Steuerpflichtige weitere Aufwendungen geltend machen, können die Belege innerhalb der Frist in Elster hochgeladen werden. Die Behörde prüft diese und versendet erst dann die amtliche Festsetzung. Alternativ kann weiterhin eine Steuererklärung eingereicht werden.

Wenn das Projekt erfolgreich ist, dann soll dieses Projekt auf ganz Hessen ausgeweitet werden.

01/11/2025

Aktivrente heißt die Wortneuschöpfung der Bundesregierung. Gemeint ist damit, dass Rentner freiwillig weiter erwerbstätig sind und das Einkommen zum Teil steuerbefreit bleibt. Um dies für noch mehr Rentner attraktiv zu machen, soll ein Hinzuverdienst bis zu 2.000 Euro steuerfrei möglich sein, so der Plan der schwarz-roten Regierung. Im Jahr wären das stattliche 24.000 Euro.

Auch wenn mit dem Steuervorteil der Fachkräftemangel gedämpft werden soll, der aufgrund des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge zukünftig noch mehr Fahrt aufnimmt, ist es fraglich, ob das Vorhaben finanzierbar ist.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat jährliche Kosten von 2,8 Milliarden Euro prognostiziert, welche das Steuersystem belasten würden, wobei der Erfolg und Nutzen nicht absehbar ist. Nutznießer der Aktivrente wären nach Schätzungen des IW mehr als 600.000 Personen. Diese Zahl basiert auf der Anzahl der Erwerbstätigen jenseits der Regelaltersgrenze in Deutschland zum Jahresende 2023, wobei überdurchschnittlich viel von Selbständigen gearbeitet wurde. Mehr als die Hälfte dieser Gruppe hatte ein Erwerbseinkommen über 24.000 Euro, hier lag der Durchschnitt sogar bei 68.000 Euro. Die Kosten allein für diese Personen schätzte das IW auf ca. 1,2 Milliarden Euro. Durchschnittlich haben alle Beschäftigten im Rentenalter jedoch weniger als 24.000 Euro im Jahr verdient.

01/11/2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Entwurf der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ bekannt gegeben. Die Notwendigkeit dazu ergab sich durch die Anpassungen auf EU-Vorgaben und weitere Klarstellungen. Außerdem soll die KassenSichV auf Wegstreckenzähler ausgeweitet werden.

Unter anderem sollen die Regelungen zur Belegausgabe angepasst werden. Die Angaben, die auf einem Beleg enthalten sind, müssen:

1. für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar sein,
2. aus einem QR-Code auslesbar sein oder
3. in einer elektronischen Rechnung nach § 14 Abs. 1 S. 3 u. 6 UStG enthalten sein.
Übernimmt der Steuerpflichtige die Pflichtangaben gem. KassenSichV und übersendet er diese via E-Rechnung an den Kunden, hat er damit seine Belegausgabepflicht gem. § 146a Abs. 2 AO erfüllt.

Fehlt für ein EU-Taxameter oder einen Wegstreckenzähler ein Belegdrucker, so besteht keine Belegausgabepflicht. In diesen Fällen kann der Beleg außerhalb des EU-Taxameters in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden.

Die Neuregelungen sollen am 01.01.2027 in Kraft treten.

Kleine PV in der Umsatzsteuer
01/11/2025

Kleine PV in der Umsatzsteuer

Dozent: Alexander Kohl

06/01/2025

Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, dass der Datenschutz einer Beleganforderung durch das Finanzamt nicht entgegensteht. Seit 2017 gibt es in Steuersachen keine Belegvorlagepflicht mehr, sondern nur noch eine Belegvorhaltepflicht. Dies bedeutet, Belege müssen dem Finanzamt nur noch vorgelegt werden, wenn man dazu aufgefordert wird. Im Urteilsfall lehnte ein Vermieter die Vorlage von Mietverträgen ab, aus Gründen des Datenschutzes der Mieter. Dem widersprach der BFH, denn das Finanzamt verarbeite die Daten im öffentlichen Interesse.

11/09/2024

Alle Jahre wieder: Die Steuererklärung muss zum Finanzamt.
Die Mehrheit der Steuerpflichtigen erhält eine Steuererstattung.

Wie das statistische Bundesamt ermittelt, liegt diese Erstattung im Durschnitt bei 1063 Euro.

08/09/2024

Die Abgabe Frist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
aufgrund der Corona-Pandemie.

Wird die Einkommensteuererklärung 2023 durch einen Lohnsteuerhilfeverein eingereicht ist die Abgabefrist der 02. Juni 2025.

Adresse

Gewerbestraße 6
Breisach Am Rhein
79206

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Dienstag 09:00 - 13:00
Mittwoch 09:00 - 13:00

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