23/07/2026
𝗝𝗲𝘁𝘇𝘁 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗮𝘂𝗸𝗲𝗹𝘁!
Hinter der sogenannten Familienheimschaukel steckt ein Werkzeug zur steuerlichen Gestaltung für Ehepaare: Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen schenkungsteuerfrei auf den anderen Ehegatten übertragen werden.
𝗘𝘂𝗿𝗲 𝗩𝗼𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹𝗲:
✅ Keine Wertgrenze
✅ Keine 10-Jahres-Frist (Ausnahme ist der Erwerb von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG)
✅ In bestimmten Fällen mehrfach nutzbar
𝗔𝗯𝗲𝗿 𝗔𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 ⚠
Nicht jede Immobilie erfüllt automatisch die Voraussetzungen. Die Steuerbefreiung gilt für das tatsächlich selbst genutzte Familienheim und ist an gesetzliche Bedingungen geknüpft.
Ändern sich die Verhältnisse, kann das Familienheim auch zu einem späteren Zeitpunkt noch auf den Ehegatten übertragen bzw. an ihn verkauft werden.
Auch das „Zurückschaukeln“ sollte nicht ohne sorgfältige steuerliche und rechtliche Prüfung erfolgen. Entscheidend sind immer die konkrete Nutzung, die Eigentumsverhältnisse und der Gesamtplan der Vermögensnachfolge.
Schenkt ihr noch oder schaukelt ihr schon?
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