27/05/2026
Urteil des Bundesfinanzhofs zur 1%-Regelung bei Dienstwagen
Wichtige Info für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Selbst getragene Stellplatzkosten dürfen den geldwerten Vorteil bei privater Dienstwagennutzung nicht mindern. Der Bundesfinanzhof (BFH) stuft diese als eigenständigen geldwerten Vorteil ein.
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