28/04/2026
🚗🍽🏠 Ein paar Kilometer hier, ein bisschen Verpflegung da, und schon glaubt man, alles erledigt. Aber genau da passieren die meisten Fehler!
Wer beruflich unterwegs ist, rechnet für den 🚗 Pkw 0,30 € je Kilometer ab, für 🛵 Motorrad oder Moped 0,20 €. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden können für die 🍽 Verpflegung 14 € angesetzt werden. Und bei einer 🏠 doppelten Haushaltsführung bleibt es bei maximal 1.000 € pro Monat.
Klingt easy? Ganz so einfach ist es nicht. Wichtig ist zunächst, ob überhaupt eine auswärtige Tätigkeit vorliegt oder ob eine erste Tätigkeitsstätte die Berechnung bestimmt. 📍Davon hängt ab, ob Reisekostengrundsätze angewendet werden dürfen oder lediglich die Entfernungspauschale greift.
Auch bei gestellten Mahlzeiten müssen Verpflegungspauschalen gekürzt werden, und bei längerfristigen Einsätzen endet der Anspruch nach drei Monaten (außer es gibt eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen).
Reisekosten sind damit kein Nebenthema der Lohnabrechnung. Fehler führen schnell zu Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrisiken. Mit unserer Erfahrung läuft die Reisekostenabrechnung korrekt, stressfrei und ohne Überraschungen. 💼