27/10/2026
📉 Rückstellungen in der Bilanz – so vermeiden Sie Fehler!
Rückstellungen dienen dazu, ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste in der Bilanz zu berücksichtigen. Die korrekte Bildung und Auflösung von Rückstellungen ist komplex und wird bei Betriebsprüfungen oft beanstandet.
Wichtige Rückstellungsarten:
-Pensionsrückstellungen
-Rückstellungen für Gewährleistungen/Garantien
-Prozessrückstellungen
-Urlaubsrückstellungen
-Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (handelsrechtlich nach § 249 HGB; steuerlich Ansatzverbot nach § 5 Abs. 4a EStG)
Die Bewertung muss dem Grundsatz der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung entsprechen und nachvollziehbar dokumentiert sein (Bewertung zum Erfüllungsbetrag, bei längerer Restlaufzeit ggf. Abzinsung).
📞 Sie benötigen Unterstützung bei Rückstellungen? Unser Team von Steuerkanzlei Vaterl sorgt für rechtssichere Bilanzierung! Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.