18/08/2026
Führt die Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer
unter Berücksichtigung etwaiger Vorauszahlungen oder sonstiger anzurechnender
Beträge zu einer Steuererstattung oder Steuernachzahlung, ist diese grundsätzlich zu verzinsen (§ 233a Abgabenordnung). In einem aktuellen Klageverfahren hat sich der Bundesfinanzhof ausführlich mit der Frage der Unionsrechtskonformität der sog.
Vollverzinsung befasst.
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