Gehrig Steuerberatung AG

Gehrig Steuerberatung AG Ihr Steuerberater im Wallis Ein besonderes Anliegen ist mir die persönliche, umfassende und laufende Betreuung.

Herzlich Willkommen zur GEHRIG Steuerberatung in Visp / Wallis
Damit sind Sie der Lösung Ihrer Steuerfragen bereits ein Schritt näher gekommen! Seit über 25 Jahren begleite und berate ich Privatpersonen sowie klein- und mittelgrosse Unternehmen in verschiedensten Branchen im Oberwallis, im Kanton Wallis und schweizweit. Als eidgenössisch diplomierter Steuerexperte mit wirtschaftlichem Fachwissen u

nd touristischem Hintergrund löse ich Ihre Steuerfragen professionell, zielorientiert und sozialkompetent. Ich stelle für meine Kunden sicher, dass sie auch bei weiterführenden Themen wie Vorsorge, Sozialversicherungen, Rechnungswesen, Recht, Betriebs- und Finanzwirtschaft über professionellen und zeitgerechten Rat erhalten. Dies in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Fachpartnern, welche die gleiche Beratungsleidenschaft teilen wie ich. Ihre facettenreichen Anliegen löse ich für Sie gerne und lade Sie zu einem persönlichen Gespräch in Visp/Wallis ein.

12/09/2021

Eigenmietwert abschaffen: Ende August berichtet der Bundesrat, dass er den Eigenmietwert abschaffen möchte. Dies ist soweit auch richtig so, nur das man gleichzeitig die Unterhaltskosten und Schuldzinsen nicht mehr in Abzug bringen soll, ist komplett der falsche Ansatz. Wenn der Eigentumsbesitzer Renovations- und Unterhaltskosten nicht mehr in Abzug bringen kann, werden Schwarzarbeit und Tauschgeschäfte wieder blühen. Dies insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Mehrwertsteuer laufend (u.a. zur Finanzierung der AHV) erhöht wird. Damit würden ehrlich arbeitende Handwerks-KMU (einmal mehr) kriminalisiert, statt das man via Steuerabzüge die Eigentumsbesitzern motiviert, eine Rechnung zur Steuerdeklaration hinzu zu legen.

Es ist geradezu bedenklich, wie die Politik und die Interessenverbände das Thema so kompliziert angehen. Die Lösung wäre nämlich so was von einfach: Eigenmietwert abschaffen und zum Ausgleich den Mietern einen Steuerabzug von bspw. 40% der bezahlten Miete gewähren. Dadurch sinken bei Mietern wie auch bei Eigentümern das steuerbare Einkommen. Dies könnte mit einer leichten Erhöhung des Steuersatzes ausgeglichen werden - et voilà. Und: der Fiskus würde wahrscheinlich noch staunen, wie viele Mieteinnahmen plötzlich auftauchen würden, wenn die Mieter die Mietverträge dem Fiskus zwecks Steuerabzug einreichen würden...

25/08/2021

Mikrotransaktionssteuer: Eine bestechende Idee, die einen langen Weg vor sich hat. Nun, das aktuelle Steuerwesen hat auch ca. 170 Jahre gebraucht, vielleicht schafft es die Mikrotransaktionssteuer in kürzerer Zeit, die Digitalisierung so zu nutzen, dass das Steuerwesen radikal reformiert werden kann. Viel Spass bei der Lektüre im heutigen Walliser Bote auf Seite 5: https://new.rro.ch/startpage oder als Artikel auf meiner Homepage: https://gehste.ch/category/aktuell/

Pomona-Ratgeber: Am 17. Februar 2021 darf ich im Rahmen des Pomona-Ratgebers der Walliser Steuerpflichtigen Tipps und Tr...
15/02/2021

Pomona-Ratgeber: Am 17. Februar 2021 darf ich im Rahmen des Pomona-Ratgebers der Walliser Steuerpflichtigen Tipps und Tricks beim Ausfüllen ihrer Steuerdeklaration vermitteln und bei dieser Gelegenheit Steuerplanungsmöglichkeiten aufzeigen. Interessiert? Dann melden Sie sich umgehend an. Die Anmeldung finden Sie unter www.pomona-ratgeber.ch. Die Ausschreibung finden Sie auf meiner Homepage unter https://gehste.ch/category/aktuell/

Energie sparen – Steuern zahlen Geschrieben von gehste am 5. Januar 2021 in Aktuell 04.01.2021: Energiesparen ist ja seit längerem gross in Mode und wird von der Politik und Regierung auf mannigfaltige Weise gefördert. So auch im Steuerbereich: Seit 2020 können schweizweit Investitionen in Lieg...

Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und Geschäftsführer verlängert!Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberäh...
04/11/2020

Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und Geschäftsführer verlängert!

Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (mitarbeitende Geschäftsinhaber) konnten im Frühjahr bei Einschränkungen und Schliessungen durch die Corona-Krise Entschädigungen beanspruchen. Diese Entschädigungen liefen Ende Juni oder spätestens Mitte September aus. Durch die anhaltende Krise hat das Parlament heute beschlossen, rückwirkend auf den 17. September (bis max. 30.06.2021) diese Entschädigungen wieder einzuführen. Der Anspruch dauert für die Dauer der behördlich angeordneten Betriebsschliessung und der verbotenen Veranstaltung. Interessanter ist die Anspruchsberechtigung jedoch für die Unternehmer, welche eine empfindliche Umsatzeinbusse erleiden. Diese muss mindestens 55% betragen und ist bezogen auf den Durchschnitt der vergangenen Jahre (2015 – 2019) zu belegen. Zusätzlich sei dieser zu begründen, dass der Umsatzrückgang auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.

Meine Einordnung: Die Entschädigung ist zwar zu begrüssen, doch die Beweislast dem Gesuchsteller zu überbürden, wird dazu führen, dass die Unternehmer einmal mehr unnötig verdächtig und schliesslich kriminalisiert werden. Ferner ist davon auszugehen, dass die Verwaltung mit den Stichprobenkontrollen wohl eher flächendeckende Kontrollen durchführen werden. Schade, dass man sich nicht zu einem administrativ einfacheren Vorgehen geäussert hat. Eine Inanspruchnahme ist demnach eher in klaren Fällen zu empfehlen, wenn man nicht in die Behördenbredouille geraten möchte.

Link: www.gehste.ch/category/aktuell

Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und Geschäftsführer verlängert! Geschrieben von gehste am 4. November 2020 in Aktuell 04.11.2020: Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (mitarbeitende Geschäftsinhaber) konnten im Frühjahr bei Einschränkungen und Schliessu...

Mit heute erhaltenem Schreiben (datiert 01.10.2020 [!]) informiert die Kantonale Steuerverwaltung Wallis über die Änderu...
12/10/2020

Mit heute erhaltenem Schreiben (datiert 01.10.2020 [!]) informiert die Kantonale Steuerverwaltung Wallis über die Änderungen und den Ablauf der per 01.01.2021 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen bezüglich Quellensteuer.

Das Wichtigste für Arbeitgeber: Monatliche Abrechnung und Zahlung (bisher: quartalsweise); Abrechnung pro Kanton, in welchen die Arbeitnehmer Wohnsitz haben; nur mehr elektronische Übermittlung; Wegfall des Tarifs D (Nebenerwerb). Interessante Aussage im Schreiben: Die Bezugsprovision wird bei 2% beibehalten, obwohl der administrative Aufwand durch die monatliche Abrechnung und Meldungen an verschiedene Kantone nicht geringer wird. Und: Obwohl die Papierabrechnung nicht mehr möglich scheint, würde beim Einreichen einer Papierabrechnung die Bezugsprovision auf 1% halbiert.

Das Wichtigste für quellenbesteuerte Arbeitnehmer: Auch bei einem Brutto-Lohn unter CHF 120’000.- kann nun eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) durchgeführt werden. Damit lässt sich doppelte Arbeit vermeiden, da bis anhin eine Revision der Quellensteuer und eine ergänzende Deklaration (für die übrigen Steuerfaktoren) zu erstellen war. Wichtig: Ähnlich wie beim Revisionsantrag ist die NOV vor Ende März einzureichen. Diese Bestimmung (gem. mündlicher Präzisierung der Quellensteuerabteilung) tritt jedoch erst für die Steuerperiode 2021 in Kraft, welche bis Ende März 2022 zu deklarieren ist. Die Arbeitnehmer mit Permis B werden vom Fiskus in einem späteren Zeitpunkt hierüber informiert.

Weiterführende Infos auf

Quellensteuer: neues Verfahren ab 2021 Geschrieben von gehste am 12. Oktober 2020 in Aktuell 12.10.2020: Mit heute erhaltenem Schreiben (datiert 01.10.2020 [!]) informiert die Kantonale Steuerverwaltung Wallis über die Änderungen und den Ablauf der per 01.01.2021 in Kraft tretenden neuen Bestimmun...

Walliser Steuerdeklaration 2019: Frist um einen Monat verlängertBei Fristverlängerungen durch Treuhänder und Berater sin...
29/09/2020

Walliser Steuerdeklaration 2019: Frist um einen Monat verlängert

Bei Fristverlängerungen durch Treuhänder und Berater sind die Steuerdeklarationen 2019 bis Ende Oktober 2020 einzureichen. Durch die Begleitung vieler KMU’s durch den COVID-Lockdown sind viele Treuhänder und Berater in diesem Jahr mit dem Erledigen der Jahresabschlüsse und Steuerdeklarationen ins Hintertreffen geraten.

Nach Diskussion der Pro-Economy.vs mit der Walliser Steuerbehörde wurde erreicht, dass der geplante Mahnlauf vom 3. November um einen Monat auf den 3. Dezember verschoben wird. Auswirkung: Die Frist zum Hinterlegen der Steuerdeklarationen 2019 mit einer ersten Fristverlängerung bis Ende Oktober wurde dadurch faktisch um einen Monat verlängert. Sollte die Steuerdeklaration 2019 bis Ende November 2020 nicht eingereicht werden können, so besteht die Möglichkeit einer zweiten gebührenpflichtigen Fristverlängerung bis Ende Dezember 2020. Auf https://gehste.ch/category/aktuell/ finden Sie den aktualisierten Zeitplan vor.

Steuerdeklaration 2019: Frist um einen Monat verlängert Geschrieben von gehste am 29. September 2020 in Aktuell 29.09.2020: Bei Fristverlängerungen durch Treuhänder und Berater sind die Steuerdeklarationen 2019 bis Ende Oktober 2020 einzureichen. Durch die Begleitung vieler KMU’s durch den COVI...

21.02.2020: Der "Greta"-Effekt ist auch längst bei den Steuern angelangt und führt zu neuen und steuerplanerisch interes...
21/02/2020

21.02.2020: Der "Greta"-Effekt ist auch längst bei den Steuern angelangt und führt zu neuen und steuerplanerisch interessanten Steuerabzugsmöglichkeiten! Seit diesem Jahr können Abrisskosten von Altbauten als "Unterhaltskosten" vom Einkommen abgesetzt werden. Zudem gibt es einen Systembruch: Übersteigen solche Abrisskosten wie auch Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen gar das steuerbare Einkommen, so kann der Überschuss zwei Jahre lang mit steuerbaren Einkommen verrechnet werden. Gemäss Update 2020 vom 18.02.2020 bestätigte die kantonale Steuerverwaltung, dass diese Bundeslösung auch für die Kantonssteuer übernommen wird.
Wohl aus der gleichen politischen Aktionitis heraus beschloss der Staatsrat am 29.01.2020, dass sogar neue und erstmalig montierte Photovoltaikanlagen oder thermische Sonnenkollektoren steuerlich als Unterhaltskosten gelten sollen - und dies sogar rückwirkend auf das Steuerjahr 2019!
Diese zwei Änderungen im "Energiebereich" beweisen, dass das Steuerrecht ein beliebter politischer Spielball ist und bleibt. Dies teilweise zu Lasten der Steuersystematik und -logik. Und dann wundern sich die Steuerpflichtigen, weshalb Sie das Steuerwesen nicht (mehr) verstehen und alles nur komplizierter wird. Nun, mich als Steuerberater und -planer freut's... Somit an dieser Stelle: Danke dem Gesetzgeber! Links unter www.gehste.ch/category/aktuell

06/02/2020

In diesen Tagen flattern den Walliser Steuerpflichtigen über 200’000 Steuererklärungsformulare 2019 ins Haus. Aus aktuellem Anlasse finden am kommenden Dienstag, 11.02. und Donnerstag 13.02 zwei Vorabendseminare zum Thema “Steuererklärung leicht gemacht” statt. Bereits zum Dritten Mal darf ich dabei den Leserinnen und Lesern des “Walliser Bote” aufzeigen, wie der Profi eine Steuerdeklaration erstellt und bei dieser Gelegenheit zahlreiche Tipps und Tricks vermitteln. Melden Sie sich noch heute an. Es hat nur noch wenige Plätze frei! Die Ausschreibung des "Walliser Bote" finden Sie auf meiner Homepage (https://gehste.ch/category/aktuell/).

Zudem durfte ich heute Morgen dem Radio Rottu (rro) zu diesem Thema Red und Antwort stehen. Der Audiobeitrag finden Sie ebenfalls auf dem gleichen Beitrag (https://gehste.ch/category/aktuell/).

Am Dienstag, 18.02.2020 bietet die Pro-Economy.vs das traditionelle Seminar “Update 2020" zu den Themen Steuern - Mehrwe...
06/02/2020

Am Dienstag, 18.02.2020 bietet die Pro-Economy.vs das traditionelle Seminar “Update 2020" zu den Themen Steuern - Mehrwertsteuer - Handelsregister an. Das Halbtagesseminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Treuhandbüros und Administrationsverantwortliche in Oberwalliser Unternehmungen. Das Seminar wird zu einem Unkostenbeitrag von CHF 50.- angeboten (inkl. digitales Handout, Kaffeepause und Teilnahmebestätigung). Noch nicht angemeldet? Dann nehmen Sie die Chance für eine kostengünstige Weiterbildung via Anmeldung auf der Homepage der Pro-Economy.vs wahr! Link: www.pro-economy-vs.ch => Seminare.

20.05.2019: An der 11. Generalversammlung der Pro-Economy.vs konnte ich nach rund 10 Jahren im Vorstand, das Präsidium n...
20/05/2019

20.05.2019: An der 11. Generalversammlung der Pro-Economy.vs konnte ich nach rund 10 Jahren im Vorstand, das Präsidium nach erfolgreichen 7 Jahren an Laurent Tschopp weitergeben. Laurent Tschopp ist seines Zeichens wie ich eidg. dipl. Steuerexperte. Ich bin mir sicher, dass sich die Pro-Economy.VS als Sprachrohr der Walliser Treuhänder und Berater sich in den kommenden Jahren im Bereich Lobbying bestens weiterentwickelt. Dies ist aktuell umso notwendiger, zumal nach der erfolgreichen Annahme der Steuer- und AHV-Reform am vergangenen Wochenende nun deren Umsetzung auf kantonaler Ebene ansteht. Link: www.pro-economy-vs.ch

12/03/2019

12.03.2019: Heute Abend biete ich in Zusammenarbeit mit der Erwachsenenbildung Visp ein weiteres Seminar zum Thema "Steuererklärung 2018 leicht gemacht!" an. Füllen Sie für sich und für Ihre Verwandten und Bekannten aus oder möchten sich aus erster Hand über Steueroptimierungsmöglichkeiten informieren? Dann wäre dies für Sie eine spontan gute Gelegenheit! Melden Sie sich umgehend bei Frau Melanie Bieli an ([email protected]). Kosten: CHF 50.-, zahlbar bar vor Ort.

Adresse

Bahnhofstrasse 10
Visp
3930

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:30
Dienstag 08:00 - 17:30
Mittwoch 08:00 - 17:30
Donnerstag 08:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 17:30

Telefon

+41279224494

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Gehrig Steuerberatung AG erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen

Kategorie