RNHS & Partner - Rechtsanwälte Steuerberater

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RNHS & Partner - Rechtsanwälte Steuerberater VERTRAUEN wird bei uns groß geschrieben. Als Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte bieten wir Ihnen Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Als Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte bieten wir Ihnen einen direkten und kompetenten Ansprechpartner, der stets über Ihre Situation im Bilde ist und diese rechtssicher einzuschätzen weiß. Mit einem breit gefächerten Dienstleistungsportfolio und über 80 Steuer- und Rechtsexperten sind wir an acht Standorten in Südbayern für Sie erreichbar. Wir verstehen uns als Dienstleister und Wegbegleiter in allen Lebenslagen rund um die Themen Steuern und Recht. Ihre RNHS & PARTNER

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Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern stehen wir Ihren vertrauensvoll in der Steuer- und Rechtsberatung zur Seite. Aufgrund der stetigen Fortbildungen unserer Berufsträger und Mitarbeiter unterstützen wir Sie auch bei äußerst komplexen oder ungewöhnlichen Sachverhalten. Das deutsche Rechtssystem ist komplex und ändert sich laufend. Wir erklären Ihnen in leicht verständlichen Worten, was zu tun ist und warum. Über Entwicklungen der Steuergesetzgebung sind wir stets aktuell informiert. Dadurch erhalten Sie bei uns die bestmögliche Beratung. Eine fernöstliche Weisheit besagt: „Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten.“ Bei der Steuer- und Rechtsberatung ist das etwas anders. Hier kommt es auf Wissen und Erfahrung an. Es gibt ständig Änderungen in der Gesetzgebung, aus diesem Grund haben wir unser Wissen und unsere Erfahrung gebündelt. Dadurch können wir unsere Mandanten bestmöglich beraten und auch bei komplexen Fragestellungen eine umfangreiche und detailierte Auskunft geben. Mit einem breit gefächerten Dienstleistungsportfolio und über 50 Steuer- und Rechtsexperten sind wir an sechs Standorten in Südbayern für Sie erreichbar. Steuer- und Rechtsberatung: Leicht verständlich und auf Augenhöhe
Das deutsche Steuer- und Rechtssystem ist komplex und ändert sich laufend. Wir erklären Ihnen in leicht verständlichen Worten, was zu tun ist und warum. Über Entwicklungen der Gesetzgebung sind wir stets aktuell informiert. Alles rund um Steuern und Recht bequem aus einer Hand
Unser Leistungsangebot umfasst die Finanzbuchhaltung und die Steuererklärung, den Jahresabschluss, die Beratung für Existenzgründer und die Unternehmensberatung ebenso wie die Vertragsgestaltung und rechtliche Betreuung. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden. Ihre gesamten Steuer- und Rechtsangelegenheiten können Sie vertrauensvoll in unsere erfahrenen Hände legen. Durch den Schulterschluss unserer Kanzleien haben Sie zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite der Sie durch den Rechtsdschungel begleitet. Beratung auf Augenhöhe
Zu unseren Mandanten pflegen wir ein vertrauensvolles, persönliches Verhältnis. Das mag einer der Gründe sein, warum die meisten Mandanten unseren Kanzleien treu bleiben. Ihre Treue inspiriert und motiviert das gesamte Team. Unsere Mandanten kommen aus dem kompletten Bundesgebieten. Steuer- und Rechtsberatung 2.0 im Schulterschluss mit der Digitalisierung ermöglicht es uns, unsere Mandanten ortsunabhängig zu betreuen. Termin vereinbaren
Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

📍 RNHS & PARTNER in Gmund am Tegernsee Steuerliche Beratung mit Weitblick – und das in einer der schönsten Regionen Baye...
27/10/2026

📍 RNHS & PARTNER in Gmund am Tegernsee
 
Steuerliche Beratung mit Weitblick – und das in einer der schönsten Regionen Bayerns. 🏔️
Seit 2020 ist unser Standort in Gmund am Tegernsee Teil der RNHS-Familie. Hier begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen mit fachlicher Kompetenz, persönlichem Engagement und individuellen Lösungen rund um steuerliche Fragestellungen.
 
Unter der Kanzleileitung von Dr. Tobias Hiller steht unser Team für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, klare Perspektiven und eine Beratung, die über Zahlen hinausgeht.
 
💙 Regional verwurzelt. Persönlich engagiert. Gemeinsam zukunftsorientiert.
Lernen Sie unseren Standort kennen! 
🔗 Mehr erfahren über den Link in unserer Bio.

Von der Berufsträgerprüfung zur eigenen Steuerkanzlei: So gelingt der Schritt in die Selbstständigkeit! 💼💼 Die Gründung ...
23/10/2026

Von der Berufsträgerprüfung zur eigenen Steuerkanzlei: So gelingt der Schritt in die Selbstständigkeit! 💼💼
 
Die Gründung oder Übernahme einer Steuerkanzlei verbindet fachliche Freiheit mit unternehmerischer Verantwortung. Doch neben der Fachexpertise entscheiden vor allem die strategische Planung und die richtigen Strukturen über den nachhaltigen Erfolg.
 
Das müssen Gründerinnen und Gründer jetzt wissen:
 
📜 Gesetzliche Voraussetzungen: Neben der offiziellen Bestellung bei der Steuerberaterkammer (§ 40 StBerG) ist der lückenlose Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 67 StBerG) ab dem Tag der Bestellung gesetzlich vorgeschrieben.
🛡️ Mindestversicherungssummen: Je nach Kanzleistruktur gelten unterschiedliche Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall.
🛤️ 3 Wege in die Praxis: Gründer haben die Wahl zwischen der Neugründung auf der „grünen Wiese“ (maximale Gestaltungsfreiheit, aber schrittweiser Mandantenaufbau), der Praxisnachfolge (laufender Umsatz ab Tag 1, erfordert Due Diligence) oder dem Einstieg in einen etablierten Kanzleiverbund.
🤝 Rückhalt im Kanzleiverbund: Ein Modell wie der RNHS-Kanzleiverbund (mit bayernweit 16 Standorten, ca. 30 Berufsträgern und über 15.000 Mandanten) belässt die unternehmerische Eigenständigkeit vor Ort und entlastet Inhaber gezielt bei IT-Infrastruktur, Marketing, Social Recruiting und digitalen Prozessen.
👩‍💼 Praxisbeispiel: Dass sich Kanzleileitung und Familie vereinbaren lassen, zeigt Partnerin Kristina Bosch im RNHS-Verbund: Durch die zentral geregelten Hintergrundaufgaben lässt sich die anspruchsvolle Kanzleiführung verlässlich organisieren.
 
Unser Tipp: Nutzen Sie vor dem Start eine strukturierte Checkliste für Zulassung, Finanzplanung, IT-Sicherheit und Marketing!
 
🔗 Den vollständigen Leitfaden zur Kanzleigründung mit der interaktiven Gründer-Checkliste finden Sie über den Link in unserer Bio!

Aktivrente 2026: Das gilt bei Jobwechsel, Midijobs & Lohnabrechnung! 💼✨Mit dem neuen § 3 Nr. 21 EStG können Beschäftigte...
20/10/2026

Aktivrente 2026: Das gilt bei Jobwechsel, Midijobs & Lohnabrechnung! 💼✨

Mit dem neuen § 3 Nr. 21 EStG können Beschäftigte nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von bis zu 2.000 € steuerfreiem Arbeitslohn monatlich profitieren.

Doch worauf müssen Arbeitgeber und Beschäftigte achten? 👇

💡 Midijob statt Minijob: Minijobs (bis 603 €) mit pauschaler Lohnsteuer sind ausgeschlossen. Bei Midijobs (603,01 € bis 2.000 €) kann hingegen das gesamte Bruttoarbeitsentgelt steuerfrei bleiben.
🔄 Jobwechsel: Bei einem untermonatlichen Arbeitgeberwechsel wird der Freibetrag grundsätzlich anteilig berechnet (66,67 € pro Kalendertag).
📝 Ausnahme: Bestätigt der Arbeitnehmer schriftlich, dass bisher keine Aktivrente im laufenden Monat genutzt wurde, kann der neue Arbeitgeber den vollen Freibetrag anwenden.
🎁 Sonderzahlungen: Boni und Weihnachtsgeld können innerhalb der monatlichen 2.000-€-Grenze steuerfrei sein. Abfindungen sind ausgeschlossen.
📄 Lohnabrechnung: Der steuerfreie Betrag muss korrekt in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.
⚖️ Arbeitsrecht: Bei der Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus sind besondere Befristungsregelungen zu beachten.

Unser Fazit: Die Aktivrente bietet attraktive Steuervorteile – entscheidend ist die korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung! 🚀

🔗 Alle Details und Praxisbeispiele finden Sie in unserem Spezial-Ratgeber über den Link in unserer Bio!

Kompetent. Persönlich. Digital: Herzlich willkommen bei RNHS Hergeth in Geretsried! 🏛️💻 Im Breslauer Weg 37 stehen Ihre ...
13/10/2026

Kompetent. Persönlich. Digital: Herzlich willkommen bei RNHS Hergeth in Geretsried! 🏛️💻
 
Im Breslauer Weg 37 stehen Ihre Steuerangelegenheiten in besten Händen. Für uns bedeutet moderne Steuerberatung, technische Innovationen zu nutzen, ohne das Menschliche aus den Augen zu verlieren: Bei uns zählt der Mensch und eine Kommunikation auf Augenhöhe.
 
An der Spitze des Standorts Geretsried steht Michael Guglhör. Sein Weg zeigt, was mit Leidenschaft für den Beruf möglich ist:
Schon nach einem ersten Schulpraktikum stand sein Berufswunsch fest. Nach der Ausbildung zum Steuerfachangestellten und der Weiterbildung zum Steuerfachwirt legte er erfolgreich die Steuerberaterprüfung ab. Mit über 10 Jahren Erfahrung aus mittelständischen sowie renommierten Münchner Kanzleien leitet er den Standort Geretsried und ist seit 2024 Partner bei RNHS.
 
„Steuerberatung basiert auf Vertrauen – darum biete ich Ihnen jederzeit eine kompetente, zuverlässige und partnerschaftliche Begleitung auf Augenhöhe“.
Neben klassischen Leistungen wie Jahresabschlüssen, Finanz- und Lohnbuchhaltung unterstützen wir Sie als verlässlicher Navigationspartner durch den Digitalisierungsdschungel – damit Sie von den besten und modernsten Prozessen profitieren und sich entspannt zurücklehnen können.
 
Wir freuen uns darauf, Sie in Geretsried persönlich kennenzulernen! 🤝💼
 
📍 Mehr zu dem Standort Geretsried über den Link in der Bio.

Großes Beben bei der Erbschaftsteuer? Karlsruhe verhandelt! ⚖️🏛️ Am 12. und 13. Oktober 2026 stehen vor dem Bundesverfas...
09/10/2026

Großes Beben bei der Erbschaftsteuer? Karlsruhe verhandelt! ⚖️🏛️
 
Am 12. und 13. Oktober 2026 stehen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richtungsweisende Verhandlungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer an. Wer Immobilien, ein Unternehmen oder Ersparnisse weitergeben möchte, sollte die Entwicklungen genau beobachten.
 
Worum geht es in den zwei Verfahren?
• 12. Oktober (1 BvF 1/23 – Bayern): Bayern zweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes an und kritisiert die starren Freibeträge (seit 2009 unverändert bei z. B. 400.000 € für Kindersowie die Bewertung von Grundbesitz bei stark gestiegenen Immobilienpreisen.
• 13. Oktober (1 BvR 804/22 – Verfassungsbeschwerde): Ein Erbe von Privatvermögen klagt gegen die Begünstigung von Betriebsvermögen. Geprüft wird, ob die Verschonungsregeln (bis zu 85 % oder 100 % Steuerbefreiung für Firmen) gegenüber Privatvermögen verfassungsrechtlich haltbar sind.
 
⚠️ Wichtig: Bis zu einer abweichenden Entscheidung oder Neuregelung gilt das aktuelle Erbschaftsteuerrecht unverändert weiter.
 
Was sollten Erben, Schenkende und Unternehmer jetzt tun?
❌ Keine Panik: Übertragungen nicht allein wegen des Verfahrens überstürzen oder verschieben.
📝 Flexible Verträge: Schenkungsverträge mit Widerrufsvorbehalt oder Steuerklausel ausstatten.
🗓️ 10-Jahres-Frist nutzen: Freibeträge stehen alle 10 Jahre neu zur Verfügung.
📄 Bescheide & Gutachten: Laufende Bescheide prüfen lassen und bei hohen Amtstaxen den Verkehrswert durch ein Gutachten nachweisen.
 
Sichern Sie Ihr Vermögen und Ihre Unternehmensnachfolge rechtssicher ab!
 
🔗 Den ausführlichen Ratgeber mit allen Details und Handlungsoptionen finden Sie über den Link in unserer Bio!

🚨 Steuer-Update Oktober 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!🚨 Der neue Monat bringt wichtige Klarstellungen der Finanzverw...
06/10/2026

🚨 Steuer-Update Oktober 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!🚨
 
Der neue Monat bringt wichtige Klarstellungen der Finanzverwaltung und erfreuliche BFH-Urteile mit sich. Hier sind die wichtigsten Highlights im Überblick:
 
1️⃣ Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim erweitert Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass darunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann, sofern es als wirtschaftliche Einheit zum Grundstück gehört.
2️⃣ Schulgeld & Beiträge an Fördervereine absetzen Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern 30 % des Schulgelds (maximal 5.000 EUR pro Kind) als Sonderausgaben geltend machen. Nach einer BFH-Entscheidung können nun auch Elternbeiträge an Fördervereine von Privatschulen steuerlich begünstigt bzw. abziehbar sein.
3️⃣ Stromkosten für den E-Dienstwagen (Neuregelung ab 2026) Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Zweifelsfragen zur ab 2026 geltenden lohnsteuerlichen Neuregelung beantwortet. Es geht um die Behandlung von Stromkosten, die Arbeitnehmer für ihren betrieblichen (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen selbst tragen.
4️⃣ Ergänzungen zur steuerfreien Aktivrente Das Bundesfinanzministerium hat seinen Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente erweitert. Die Ergänzungen betreffen Arbeitgeber-Wechselszenarien im laufenden Monat sowie Beschäftigungen im Midijob-Bereich.
 
📖 Sie möchten alle Einzelheiten nachlesen? Alle Details und weitere Themen finden Sie in unserer vollständigen Informationsausgabe für Oktober 2026. Link in der Bio!

Vertrauen, das bleibt. Transparent und verlässlich. 🏛️🤝 Hier leben wir eine Beratung auf Augenhöhe. Für uns ist Steuerbe...
25/09/2026

Vertrauen, das bleibt. Transparent und verlässlich. 🏛️🤝
 
Hier leben wir eine Beratung auf Augenhöhe. Für uns ist Steuerberatung weit mehr als nur das Verwalten von Zahlen. Jeder Fall ist ein individueller Vertrauensbeweis, dem wir mit Engagement und Integrität begegnen.
 
An der Spitze von RNHS Unterhaching bündeln zwei Partner ihre Stärken für Ihren Erfolg:
⚓ Roman Schweiß: Als Kanzleileitung bietet er einfache Lösungen für komplexe Aufgaben. Mit seiner Erfahrung aus einer Big4-Gesellschaft und Expertise in M&A-Projekten schafft er übersichtliche Strukturen für Ihre Finanzen.
💡 Verena Lallinger: Seit 2026 Partnerin am Standort, steht sie für Klarheit und Verantwortung. Ihre Schwerpunkte liegen in der steueroptimierten Nachfolgeplanung sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Lösungen, die langfristig Mehrwert schaffen.
 
Ob Privatperson oder mittelständisches Unternehmen: Wir begleiten Sie persönlich, kompetent und vorausschauend. Dass wir dabei den richtigen Weg gehen, zeigen uns die langjährigen Partnerschaften und die Loyalität unserer Mandanten.
 
Wir freuen uns darauf, Sie in Unterhaching persönlich kennenzulernen! 💼✨
📍 Mehr zu unserem Team in Unterhaching über den Link in der Bio.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten und bringt schrittweise um...
21/09/2026

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten und bringt schrittweise umfassende Neuregelungen für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Versicherte mit sich.
 
Die wichtigsten Kernpunkte für die Praxis:
 
📈 JAEG-Zusatzanhebung ab 2027: Die Versicherungspflichtgrenze steigt zum 1. Januar 2027 außerordentlich um 3.600 Euro pro Jahr (300 Euro/Monat) zusätzlich zur regulären Dynamisierung[4]. Wichtig: Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und PKV-versichert waren, greift eine gesetzliche Bestandsschutzregelung (§ 6 Abs. 8 SGB V).
💼 Gewerbliche Minijobs: Die Krankenversicherungs-Pauschale für Arbeitgeber steigt ab dem 1.1.2027 von bisher 13 % auf 14,6 % plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (insgesamt ca. 17,5 %). Für Privathaushalte bleibt der Satz unverändert bei 5 %.
🏥 Teilarbeitsunfähigkeit ab 2028: Zum 1. Januar 2028 wird das Teilkrankengeld (§ 44c SGB V) eingeführt. Arbeitgeber müssen auf Anträge zur stufenweisen Wiederaufnahme binnen 7 Kalendertagen reagieren.
👨‍👩‍👧 Familienversicherung: Ab dem 1.1.2028 (für Rentner ab 1.7.2028) wird ein Beitragszuschlag von 2,5 % eingeführt. Beitragsfrei bleiben u. a. Partner mit Kindern unter 12 Jahren, Pflegeaufgaben oder einem GdB ab 60.
 
Empfehlungen für die HR-Praxis: Identifizieren Sie jetzt betroffene Mitarbeiter im JAEG-Grenzbereich, kalkulieren Sie die höheren Minijob-Abgaben ein und bereiten Sie Ihre Entgeltabrechnung vor.
 
🔗 Den vollständigen Leitfaden mit der 6-Schritte-Checkliste finden Sie über den Link in unserer Bio!

⭐ Vielen Dank für dieses tolle Feedback! ⭐ Wir freuen uns sehr über die 5-Sterne-Bewertung der KRAUSE e.K. Wärme-Messdie...
18/09/2026

⭐ Vielen Dank für dieses tolle Feedback! ⭐
 
Wir freuen uns sehr über die 5-Sterne-Bewertung der KRAUSE e.K. Wärme-Messdienst!
Dass wir Sie seit einem Jahr begleiten dürfen und Sie von unserem Service sowie unserer Beratung begeistert sind, erfüllt uns mit großem Stolz.
 
Ein herzliches Dankeschön an das Team von KRAUSE e.K. Wärme-Messdienst für das Vertrauen und die wunderbare Zusammenarbeit! 🙌

Immobilien-Nachfolge im Familienkreis: Der BFH macht den Weg frei! 🏠✨ Die Übergabe von Immobilien an die eigene Familie ...
14/09/2026

Immobilien-Nachfolge im Familienkreis: Der BFH macht den Weg frei! 🏠✨
 
Die Übergabe von Immobilien an die eigene Familie ist ein zentraler Baustein der Nachfolgeplanung. Wenn Kinder jedoch keine Bankfinanzierung erhalten, bietet die zinslose Kaufpreisstundung mit Ratenzahlung eine optimale Lösung.
Das Beste daran: Das Finanzamt darf Ihnen hierfür keine fiktiven Zinserträge mehr als Kapitalerträge anrechnen!
 
Der historische Kurswechsel des BFH (Urteile vom 24. März 2026 – VIII R 30/24 & VIII R 1/23):
❌ Keine einkommensteuerliche Zinsfalle: Zivilrechtlich vereinbarte Zinslosigkeit im Privatvermögen ist steuerlich voll anzuerkennen[4]. Die Raten fließen zu 100 % als steuerfreie Tilgungsleistungen.
🎁 Keine Schenkungsteuer auf den Stundungsvorteil: Anders als beim Familiendarlehen wird beim Stundungsmodell kein Kapital überlassen, sondern nur das Fälligkeitsdatum verschoben.
 
Die 3 wichtigsten Spielregeln für die Praxis:
1. Privatvermögen: Die Urteile gelten ausschließlich für private Veräußerungen, nicht für das Betriebsvermögen.
2. Kein Sofortzahlungs-Rabatt: Der Raten-Kaufpreis muss exakt dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen. Ist der Kaufpreis bei Sofortzahlung günstiger, unterstellt das Amt verdeckte Zinsen.
3. Wirtschaftliche Gründe dokumentieren: Um Vorwürfe des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO) zu vermeiden, sollten außersteuerliche Gründe (z. B. fehlende Bankbonität des Kindes) im Notarvertrag festgehalten werden.
 
⚠️ Achtung: Liegt der Verkauf innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG), muss die Gewinnermittlung im Einzelfall gesondert geprüft werden.
Sichern Sie Ihre Vermögensnachfolge jetzt rechtssicher ab! 🚀
 
🔗 Den vollständigen Leitfaden mit allen Urteilsdetails und Checklisten finden Sie über den Link in unserer Bio!

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