04/06/2026
🌟 Schon gewusst? Das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers ist eine der häufigsten Steuerfallen überhaupt! 🌟
💼 Als Gesellschafter-Geschäftsführer darfst Du Dir natürlich ein Gehalt zahlen. Aber: Das Finanzamt prüft hier besonders genau.
⚖️ Das Problem in der Praxis:
👉 Gehalt zu hoch? Dann kann der übersteigende Teil als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet werden – mit teuren Folgen für GmbH und Geschäftsführer.
👉 Gehalt zu niedrig? Dann drohen unnötige Steuer- und Sozialversicherungsnachteile.
📋 Worauf achtet das Finanzamt?
✅ Ist das Gehalt fremdüblich, also branchen- und größenüblich?
✅ Gibt es einen schriftlichen Anstellungsvertrag?
✅ Wurde die Vergütung vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt?
✅ Wird das Gehalt tatsächlich und pünktlich ausgezahlt?
🚨 Vorsicht: Nachträgliche Gehaltserhöhungen – insbesondere kurz vor Jahresende oder ohne klaren Anlass – werden vom Finanzamt häufig kritisch geprüft und steuerlich nicht voll anerkannt.
💡 Tipp: Orientiere Dich an Gehaltsvergleichsstudien für Deine Branche und Unternehmensgröße und lass den Anstellungsvertrag steuerlich prüfen, bevor das Finanzamt es tut.
📞 Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer und willst wissen, ob Dein Gehalt steuerlich sicher ist? Unser Team der Steuerkanzlei Steiche hilft Dir bei der optimalen Gestaltung!