Jörg Aulbach Steuerberater

Jörg Aulbach Steuerberater Wir beraten Unternehmer im Bereich Existenzgründung, Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Wirtschaftsberatung

27/10/2025

Wir sind ein renommiertes Unternehmen und suchen einen Steuerberater (m/w/d)) in Vollzeit, der unser Team verstärkt und uns dabei unterstützt, bestmöglich für unsere Mandanten zu arbeiten.Als Steuerberater übernehmen Sie die Verantwortung für die steuerliche Beratung und Betreuung unserer nati...

27/10/2025

Sie werden in unserem modernen Büro in enger Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern tätig sein und eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich der steuerlichen Beratung übernehmen.Wir suchen einen Steuerfachangestellten (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (mindestens 20 Stunden), der/die unser Team unter...

𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐬𝐰𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐒𝐚𝐧𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐮𝐧𝐠 – 𝐢𝐧𝐬𝐛𝐞𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐊𝐚𝐩𝐢𝐭𝐚𝐥𝐠𝐞𝐬𝐞𝐥𝐥𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞𝐧 𝐰𝐢𝐞 𝐆𝐦𝐛𝐇 𝐮𝐧𝐝 𝐔𝐆 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐊𝐫𝐢𝐬𝐞⁣⁣In die...
28/09/2025

𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐬𝐰𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐒𝐚𝐧𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐮𝐧𝐠 – 𝐢𝐧𝐬𝐛𝐞𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐊𝐚𝐩𝐢𝐭𝐚𝐥𝐠𝐞𝐬𝐞𝐥𝐥𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞𝐧 𝐰𝐢𝐞 𝐆𝐦𝐛𝐇 𝐮𝐧𝐝 𝐔𝐆 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐊𝐫𝐢𝐬𝐞⁣

In diesem Bereich verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrungen. Wir können Steuerersparnisse durch entsprechende Gestaltungen und Umwandlungen generieren.⁣
Ferner stehen uns in unserem Netzwerk Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte für Insolvenzrecht zur Verfügung, die z.B. Unternehmens-Fortführungsprognosen und Sanierungsgutachten zur Vermeidung einer Insolvenz erstellen können.⁣
Durch diese gebündelte Expertise können wir sowohl die betroffenen Unternehmen als auch Steuerberater-Kollegen allumfassend bei der Aufstellung von Bilanzen im Überschuldungsstatus beraten.⁣


Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben wenden Sie Sich gerne an uns. Für Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer zur Verfügung:⁣

+𝟒𝟗 (𝟔𝟎𝟐𝟏) 𝟕𝟕 𝟏𝟖𝟒 𝟎⁣

Kontaktieren Sie uns per E-Mail: 𝐢𝐧𝐟𝐨@𝐚𝐮𝐥𝐛𝐚𝐜𝐡-𝐬𝐭𝐛.𝐝𝐞⁣

Ihre JA-Steuerberatung⁣

Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer und Einkommensteuerersparnis durch die Gründung Familien-Pool-Immobilien-Gesellschafte...
23/09/2025

Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer und Einkommensteuerersparnis durch die Gründung Familien-Pool-Immobilien-Gesellschaften

Die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einem Familienpool ist ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten. Familiengesellschaften werden vornehmlich zur Bündelung und Weitergabe von Privatvermögen innerhalb der Familie eingesetzt. Ein Pool eignet sich aber auch für das Halten und Verwalten von Betriebsvermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge.

Wir stehen Ihnen für folgende Leistungen gerne zur Verfügung:

Erarbeitung eines individuellen Nachfolgekonzepts

Erstellung der notwendigen Dokumentationen, Verträgen,

Gründungsdokumenten, Einbringungsverträgen,

Anteilsübertragungsverträgen.

Begleitung bei Notarterminen

Abstimmung mit Finanzämtern,

Erstellung von Schenkungssteuererklärungen.

Abstimmung mit dem Familiengericht

Vorteile der Familienvermögensgesellschaft gegenüber der gewöhnlichen Verwaltung:

Bündelung des Familienvermögens in einer Gesellschaft

Verhinderung der Zerschlagung des Vermögens durch Erbschaft oder Scheidung

Alleinige Geschäftsführung durch den Schenker

Verhinderung des Zugriffs auf das Vermögen durch Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder, Geschiedene und Gläubiger durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag

Vermeidung bzw. Reduzierung der Erbschaftssteuer
Reduzierung der Einkommensteuer

Steuern sparen im Familienpool

Hier können wir durch entsprechende Expertise Ihre Vermögensnachfolgeplanungen beraten.

Oftmals können wir einkommensteuerlich neues Abschreibungsvolumen auf Immobilien (AfA-Step-Up) generieren.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben wenden Sie Sich gerne an uns.

Für Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer zur Verfügung: +49 (6021) 77 184 0

Kontaktieren Sie uns per E-Mail: [email protected]

Ihre JA-Steuerberatung

Anpassung der Steuerberater-Vergütungsverordnung ab 01.07.2025Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,die gute Nac...
05/08/2025

Anpassung der Steuerberater-Vergütungsverordnung ab 01.07.2025

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

die gute Nachricht vorweg: wir werden die Gebührenanpassung erst ab dem 01.01.2026 umsetzen. Das bedeutet für Sie, dass alle Arbeiten, die ab 2026 von uns durchgeführt werden oder abgeschlossen werden, nach der neuen Verordnung abgerechnet werden. Wenn Sie uns die Jahresabschlussunterlagen rechtzeitig hereingegeben haben und wir die Arbeiten erst ab 01.01.2026 abschließen konnten, werden wir natürlich noch nach der alten Verordnung abrechnen.

Hintergründe:

Qualifizierte Beratung kann nur durch entsprechende Berater und Fachpersonal durchgeführt werden. Auch in unserer Branche kämpfen wir mit dem Fachkräftemangel. Die ständigen Änderungen der Gesetzgebung („Bürokratiemonster“) mit permanenten Weiterbildungszwang und ungeliebten Sonderarbeiten während der Coronakrise haben hier deutliche negative Spuren hinterlassen, so dass immer weniger Menschen diesen Job ausüben möchten. Der Fristendruck wird dadurch für uns auch immer größer.

Die verbleibenden, hochqualifizierten Fachkräfte müssen natürlich immer höher bezahlt werden.

Unsere sonstigen Dienstleister werden auch immer teurer. Zum Beispiel im für uns so wichtigen EDV-Bereich werden die Anforderungen an Datenschutz und Digitalisierung (hier geht es ja um die Sicherung und Archivierung Ihrer Daten-wir vertrauen hier auf die beiden Marktführer DATEV und Convotis) auch durch eine Vielzahl von Hackerangriffen insbesondere seitdem Ukraine-Krieg immer teurer. Auch die Weiterbildung wird intensiver und durch den Einsatz von KI, die auf Seiten des Finanzamts auch gerne mal falsche Ergebnisse liefert, nicht einfacher und nicht billiger.

So sehen wir uns leider gezwungen, die Preise ab 01.01.2026 moderat anzupassen.

Wer sich vom Steuerberater helfen lässt, hat zwei Monate mehr Zeit und muss die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben wenden Sie Sich gerne an uns.

Für Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer zur Verfügung: +49 (6021) 77 184 0

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SpessartStr. 32
Aschaffenburg
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Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

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