03/09/2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuen Regeln zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden konkretisiert (Schreiben vom 13.08.2026 – Az. IV D 1 - S 0284-a/00002/011/237)
Was sich ändert: Im Jahr 2026 ist für die elektronische Bekanntgabe grundsätzlich weiterhin eine vorherige Einwilligung über ELSTER erforderlich. Ab 2027 entfällt die ausdrückliche Einwilligung allerdings; der elektronische Steuerbescheid wird zum Regelfall! ☝️
Wer seine Bescheide weiterhin per Post erhalten möchte, muss künftig aktiv die postalische Bekanntgabe beantragen.
⚠️ Wichtig: Die elektronische Bekanntgabe ist technisch derzeit noch nicht für alle Steuerarten verfügbar, sondern lediglich bei Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer ⚠️