08/07/2026
Wichtige Änderung für pauschalierende Land- und Forstwirte!
Ab dem 01.07.2026 gelten neue umsatzsteuerliche Regelungen beim Verkauf von Maschinen, Geräten und in bestimmten Fällen auch von stehender Ernte.
Was bedeutet das konkret?
• Der Verkauf gebrauchter Maschinen unterliegt künftig grundsätzlich der Regelbesteuerung mit 19 % Umsatzsteuer.
• Auch beim Verkauf stehender Ernte gibt es Änderungen, die je nach Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen können.
• Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe, nicht das Rechnungsdatum. (Landberatung)
Diese Änderungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wer in den nächsten Monaten den Verkauf einer Maschine oder Ernte plant, sollte die steuerlichen Folgen frühzeitig prüfen.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihren Betrieb passende Lösung zu finden.