18/01/2025
Liebe Königshöfer,
die meisten von euch haben im Laufe der Woche ihren Grundsteuerbescheid von der Stadt erhalten und sind vermutlich vor Schreck auf den Hintern gefallen. Die Grundsteuer wurde exorbitant erhöht, dies war aber bereits im Vorfeld bekannt, da die Stadt die Erhöhung bereits in ihrem Stadtratsprotokoll angekündigt hat.
Ich wurde jetzt mehrfach gefragt, ist das üblich - klare Antwort NEIN, die umliegenden Dörfer haben die neuen Hebesätze so angelegt, dass die Absicht des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt wurde (es SOLL sich keine Erhöhung des Grundsteueraufkommens ergeben, die Grundsteuer soll nur gerechter verteilt werden), dieser Wunsch wurde von der Stadt Bad Königshofen nicht umgesetzt (Gründe siehe Stadtratsprotokoll).
Nun wurde ich gefragt, wie können wir uns wehren - hier gibt es aus meiner Sicht wenig rechtliche Möglichkeiten ABER, wir könnten Widerspruch einlegen und dies mit der Übermassbesteuerung begründen. Die Übermassbesteuerung ist im Grundgesetz verankert und bei 40% Erhöhung kann man darüber in jedem Fall nachdenken (Erklärung was die Übermassbesteuerung ist, einfach googeln). Wenn alle Personen, bei denen die Grundsteuer deutlich gestiegen ist, einen Widerspruch einlegen und die Stadt sich mit zahlreichen Widersprüchen beschäftigen muss, wird sich der Stadtrat vielleicht das Problem noch einmal anschauen und evtl. eine moderate Erhöhung von z. B. 10% ins Auge fassen.
Wenn ihr Widerspruch einlegen wollt- hier die Vorgehensweise:
+ Schreiben muss innerhalb eines Monats bei der Stadt eingehen
+ Betreff: PK (siehe Bescheid oben rechts) - Name - Anschrift
+ 2. Zeile Betreff Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom...
+ Text
"Sehr geehrte Damen und Herrn,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid "Musterweg 1" wegen Übermassbesteuerung. Ich bitte um verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift bzw. um eine Billigkeitsmassnahme, um die unverhältnismäßige Steuerlast zu reduzieren.
UNTERSCHRIFT
Die Stadt wird dieses Schreiben natürlich zurückweisen, aber wenn genügend Schreiben eingehen und beantwortet werden müssen, erkennt der Stadtrat vielleicht die Notwendigkeit das Thema nochmals zu besprechen. VORSICHT, falls die Stadt sich ärgert, könnten sie auch einen Gebühr für die Bearbeitung des Widerspruchs verlangen - geht nur im Kommunalrecht, beim Finanzamt ist ein Einspruch immer kostenfrei.
BITTE meine Vorgehensweise nicht falsch verstehen, ich respektiere die Arbeit unseres Stadtrats und ich stehe hinter meiner Stadt, es gibt keinen schöneren Wohnort als Bad Königshofen. Ich gehe deshalb davon aus, dass bei der Abstimmung die Tragweite und Auswirkung des Hebesatzes nicht erkannt wurde - kein Vorwurf, ist ein komplexes Thema, aber es gibt hier genügend Menschen für die die Erhöhung eine massive Belastung ist, weil sie eine unsichere Zukunft in der Industrie haben oder sogar ihren Job verloren haben. Auch alle Mieter sind von der Erhöhung betroffen, da der Vermieter am Jahresende die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegt. Nachdem bei TorTax sehr viele Anfragen bezüglich der Grundsteuerbescheide aus Bad Königshofen eingegangen sind, habe ich mich entschlossen meine Meinung und Vorgehensweise "kurz" für alle zugänglich zu machen. Ihr könnt natürlich auch jede andere Begründung für den Widerspruch wählen oder einfach nur den Stadtrat darum bitten das Thema noch einmal zu überdenken. Es geht nur darum, das Thema noch einmal vom Stadtrat behandeln zu lassen.
Wünsche euch allen ein schönes Wochenende.