28/10/2026
Liebe baufinanzierer!
Haben Sie viel Spaß beim Lesen und eine weiterhin erfolgreiche Woche!
Das sind heute Ihre Themen:
Bankpartner-News — Allgemein
Zinsänderungen
Zinskommentar
Bankpartner-News — Allgemein
Was ist neu, was ändert sich?
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Commerzbank: Integration des Commerzbank-indivuellen Beleihungswertes
Ab sofort ist der "Commerzbank-individuelle Beleihungswert" technisch im Prozess der Einreichung bei der Commerzbank integriert.
Konkret bedeutet das folgende Verbesserungen:
• mehr Verlässlichkeit in der Produktabbildung der Commerzbank
• weniger Ablehnungen durch abweichende Beleihungswertermittlungen
• Ausweitung der finanzierbaren Beleihungsausläufe auf „echte“ Commerzbank-spezifiesche 120%
• Erhöhte Mindesttilgung erst ab Commerzbank-spezifische 111,12% Beleihungsauslauf
Eine Abbildung im Detail finden Sie hier.
Deutsche Bank: Wichtiger Hinweis zu aufschiebender Bedingung bei KfW-Darlehen
Die Deutsche Bank bittet bei Beantragung von KfW-Darlehen folgendes dringend zu beachten:
Erfolgt die Antragstellung bei der KfW vor Abschluss des Kaufvertrags bzw. des Lieferungs- und Leistungsvertrags, ist die Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung in den Verträgen nicht erforderlich.
Werden diese Verträge jedoch vor der Antragstellung bei der KfW abgeschlossen, ist die Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung zwingend erforderlich. In den Lieferungs- und Leistungsverträgen bzw. Kaufverträgen muss zwingend die vorgegebene Musterformulierung der KfW für die aufschiebende Bedingung 1:1 enthalten sein. Eine abweichende Formulierung kann von der Deutschen Bank nicht akzeptiert werden.
Bitte prüft anhand der KfW-Homepage die aktuelle Musterformulierung:
• Musterformulierung aufschiebende Bedingung | KfW bzw.
• FAQ BMWE | 1.14 Wie sieht eine Musterformulierung für die aufschiebende bzw. auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag aus?
Es ist darauf zu achten, dass in den jeweiligen Freitextfeldern gemäß dem aktuellen Merkblatt der Bezug zur Maßnahme, der jeweilige Programmname sowie die Programmnummer aufgeführt sind (siehe markierte Felder).
Beispiel für KfW 261 (Stand: 22.10.2026):
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-) Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhaben, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ 261 (BEG) des BMWE bei der KfW (innerhalb von [….] Tagen) nach Vertragsabschluss beantragen wird.
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit die KfW den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [ Bezeichnung des Sanierungsvorhabens] bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Beispiel KfW 297, 298, 300 (Stand: 22.10.2026):
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-) Leistungen oder des Kaufvertrags (bei Ersterwerb) dienen der Umsetzung eines Neubauvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Programmname gemäß aktuellem Merkblatt“ (Programmnummer) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über einen Finanzierungspartner bei der KfW (innerhalb von […] Tagen) nach Vertragsschluss beantragen wird.
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] tritt erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit die KfW den Antrag auf Förderung aus dem Produkt [Programm-Nr.] bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antrag-stellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Deutsche Bank: Digitale Self-Services für die Deutsche Bank Baufinanzierung
Bitte informieren Sie Kunden mit einer Deutsche Bank Baufinanzierung über die digitalen Self-Services im Deutsche Bank OnlineBanking. Dort können ausgewählte Anliegen direkt online eingereicht und an die zuständigen Bearbeitungseinheiten weitergeleitet werden.
Aktuell stehen folgende Self-Services zur Verfügung:
• Auszahlungsauftrag stellen
• Bankverbindung ändern
• Bescheinigungen und Kopien anfordern
• Schuldnerwechsel
• Objektwechsel
• Freigabe von Sicherheiten
Kunden mit OnlineBanking-Zugang finden die Services im Finanzstatus unter ihrer Baufinanzierung. Zusätzlich stehen die Angebote auf der Deutsche Bank Website im Bereich „Formulare und Anträge“ zur Verfügung.
ERGO: Änderung der Haushaltsrechnung und Information Kaufvertragsentwurf
Zum 06.11.2026 ändert die ERGO Betrachtungsweise im Bezug auf die Ratenberücksichtigungen der beantragten Finanzierung und allen weiteren Verbindlichkeiten.
Bisherige Betrachtung:
• Beantragtes Darlehen:
Aktuelle Monatsrate des beantragten Darlehens ERGO zzgl. landesspezifischer Fördermittel
• Weitere Verbindlichkeiten:
Aktuelle Rate zzgl. im weiteren Nachhaltigkeitsszenario die zukünftigen kalkulatorische Annuität von 5% auf alle weiteren Restschulden zum Ablauftermin der Zinsbindungen.
Neue Betrachtung:
• Beantragtes Darlehen / Objekt: Kalkulatorische Annuität von 6% auf die gesamte beantragte Darlehenssumme des eingereichten Objektes, inkl. KFW und landesspezifischer Förderdarlehen, privater Darlehen, sowie Arbeitgeberdarlehen und rückzahlungspflichtiger Schenkungen.
Ausnahme: die Rate bei Beantragung liegt über der jeweiligen kalkulatorischen Rate, dann wird die aktuelle Rate berücksichtigt
Weitere Verbindlichkeiten:
• Weitere Immobilienfinanzierungen:
Kalkulatorische Annuität von 6% auf alle weiteren Restschulden zum Beantragungstermin des neuen Darlehens bei ERGO (Einreichungsdatum / Feldname: „aktuelle Restschuld“ unbedingt befüllen!). Sollte die aktuelle Rate höher ausfallen als die kalkulatorische Rate, dann wird die aktuelle Rate für die Haushaltsrechnung berücksichtigt.
• Private Kredite, Leasing, sonstige Verbindlichkeiten: Verwendung der aktuellen Rate
Die Umstellung wird vollständig plattformseitig programmiert und erfolgt zum 06.11.2026. Angebote können somit unter der alten Betrachtungsweise bis zum 13.11.26 eingereicht werden.
Ab dem 14.11.26 gilt ausnahmslos die neue Berechnungsgrundlage.
Ferne bittet die ERGO zu beachten, dass aktuell bei Bestandskäufen und Grundstückskäufen im Rahmen eines Neubauvorhabens immer ein Kaufvertragsentwurf benötigt wird.
Zinsänderungen
Ups & Downs im Überblick
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Aktuelle Zinserhöhungen
• keine
Aktuelle Zinssenkungen
• Allianz
• AXA
• BHW
• PSD Nord
• Sparda München
• Volksbank im Westen eG
Bitte beachten Sie die individuellen Einreichfristen gemäß dem Produzenten - Wiki!
Zinskommentar
Zwischen Inflationsbekämpfung und Konjunktursorgen
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Die US-Notenbank Federal Reserve und die Europäische Zentralbank (EZB) stehen Ende Oktober 2026 vor einer schwierigen Herausforderung: Sie müssen die Inflation eindämmen, ohne die Konjunktur und die Immobilienmärkte übermäßig zu belasten. Während die Fed nach ihrer Zinserhöhung im September voraussichtlich eine Pause einlegt, bleibt der geldpolitische Kurs angesichts einer US-Inflationsrate von 3,7 Prozent restriktiv. Fed-Chef Kevin Warsh setzt dabei auf eine flexiblere Kommunikation, die den Märkten weniger konkrete Hinweise auf künftige Zinsentscheidungen gibt und damit für zusätzliche Unsicherheit sorgt.
Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen der hohen Zinsen auf dem amerikanischen Immobilienmarkt. Hypothekenzinsen von über 7 Prozent erschweren den Erwerb von Wohneigentum, während sich gleichzeitig der Arbeitsmarkt abschwächt. Ökonomen warnen, dass weitere Zinserhöhungen die wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich beeinträchtigen könnten. Dennoch rechnen Marktteilnehmer mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent mit einer erneuten Zinserhöhung im Dezember, da die Inflation weiterhin deutlich über dem Zielwert der Fed liegt.
Auch in Europa hinterlässt die restriktive Geldpolitik deutliche Spuren. Laut einer aktuellen EZB-Umfrage ist die Nachfrage nach Immobilienkrediten im dritten Quartal 2026 wesentlich stärker zurückgegangen als erwartet. Netto 27 Prozent der befragten Banken meldeten einen Nachfragerückgang, gegenüber ursprünglich prognostizierten 12 Prozent. Neben den gestiegenen Finanzierungskosten belasten das schwache Verbrauchervertrauen und die unsicheren Aussichten für den Immobiliensektor die Kreditnachfrage. Für das Schlussquartal planen europäische Banken zudem strengere Vergabestandards, auch aufgrund geopolitischer Risiken und der Entwicklungen an den Energiemärkten.
Damit stehen beide Notenbanken vor einem geldpolitischen Balanceakt. Einerseits erfordert die anhaltende Inflation eine konsequente Zinspolitik, andererseits erhöhen hohe Finanzierungskosten das Risiko einer wirtschaftlichen Abschwächung. Besonders die Immobilienmärkte reagieren empfindlich auf die restriktiven Rahmenbedingungen. Die kommenden Monate dürften daher entscheidend sein, ob Fed und EZB eine sogenannte „weiche Landung“ der Wirtschaft erreichen oder ob die Folgen der bisherigen Zinserhöhungen zu einer stärkeren Konjunkturabkühlung führen.
Quelle: cash online
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