22/06/2023
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Bewertungsvorschriften für Grundvermögen zum Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer angepasst. Auch die Verfahren für die Bewertung der Sonderfälle Erbbaurecht und Erbbaugrundstück wurden geändert. Lesen Sie hier, wie solche Vermögenswerte ab 2023 steuerlich zu bewerten sind.
Neue Bewertungsregelungen für Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke