Kleemann & Wollmann

Kleemann & Wollmann Dem Erfindungsreichtum des Fiskus sind kaum Grenzen gesetzt, wir setzen welche! Unsere Beratungssprachen sind Deutsch und Russisch.

Wir helfen Ihnen, das ganze zur Verfügung stehende Instrumentarium steuer- und zivilrechtlicher Möglichkeiten mit Fantasie – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ... Gute Gründe unser Mandant zu werden

Wir sind eine mittelgroße Kanzlei mit einem hochmotiviertem Team von 12 Mitarbeitern mit breitem Fach- und Spezialwissen. Damit sind wir bestens gerüstet, um auch in schwierigen Situationen imm

er eine gute Lösung für Sie zu entwickeln. Ganzheitliche Beratung

Steuern, Recht und Betriebswirtschaft sind enge Verwandte. Mit zwei Berufsträgern aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung und einem Team mit hohem Fach- und Spezialwissen sind wir optimal aufgestellt, um Sie ganzheitlich zu beraten. Unsere Mandanten

kommen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens: Unternehmer mit Betrieben kleiner und mittelständischer Größe, verschiedener Branchen und Rechtsformen sowie freiberufliche und natürliche Privatpersonen mit Fragen zu Ihrer Steuererklärung. Wir betreuen u.a.

- Freiberufler wie Rechtsanwälte und Ingenieure
- Dienstleister aus dem IT-Bereich, Werbeagenturen
- Immobilienfonds
- Hausverwaltungen
- Hotel- und Gaststättenwesen
- Industrie GmbHs

Bedingt durch unsere beruflichen Erfahrungen haben sich uns im Laufe der Jahre viele Ärzte und Zahnärzte in der Beratung anvertraut. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden Themen rund um den Bereich Immobilien. Weitere Infos finden Sie auf unserer Webseite: www.kleemann-wollmann.de

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat April 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Keine Steuer ...
04/04/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat April 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Keine Steuer auf Veräußerung privatgenutzter hochpreisiger Güter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27. Januar 2026 entschieden, dass die Veräußerung eines hochpreisigen Wohnmobils keinen steuerpflichtigen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft begründet. Das Gericht ordnete das Fahrzeug als Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ein, der typischerweise einem Wertverzehr unterliegt und kein Wertsteigerungspotenzial aufweist.

2️⃣ Kaufpreis maßgeblich bei Erbschaftsteuerbewertung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem stichtagsnahen Verkauf von Grundstücken der erzielte Kaufpreis Vorrang vor Gutachtenwerten bei der Bewertung für die Erbschaftsteuer hat. Dies gilt gemäß § 198 BewG für den gemeinen Wert des Grundbesitzes.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
09/03/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
▪️ Abfindungsansprüche bei Einziehung von GmbH-Anteilen
▪️ Genussrechtsausschüttungen sind kein Arbeitslohn
▪️ Schenkungsteuer: 20.000 EUR sind kein übliches Gelegenheitsgeschenk
▪️ Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
▪️ Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes im Kindergeldrecht
▪️ Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
▪️ Bemessungsgrundlage für GrESt bei übernommenem Wohnungsrecht

Die aktuelle Ausgabe März 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Februar 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Unrichtiger...
22/02/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Februar 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Unrichtiger Steuerausweis kann durch beauftragten Dritten berichtigt werden
Der Bundesfinanzhof (XI. Senat) hat mit Urteil vom 9. Juli 2025 (XI R 25/23) entschieden, dass ein unrichtiger Steuerausweis durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten wirksam berichtigt werden kann, der Zeitpunkt der Berichtigung aber an die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens anknüpft.

2️⃣ BFH präzisiert Kaufpreisaufteilung bei Denkmalimmobilien
Der Bundesfinanzhof (IX R 26/24) hat mit Urteil vom 7. Oktober 2025 klargestellt, dass bei der steuerlichen Kaufpreisaufteilung einer Denkmalimmobilie stets ein eigenständiger Bodenwert anzusetzen ist, der vor allem von der Lage abhängt; der Annahme des Käufers, der Bodenwert liege bei 0 EUR, erteilte der BFH eine Absage.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
15/01/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Steueränderungsgesetz 2025
▪️ Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung
▪️ Digitale Steuerbescheide ab 2026
▪️ Entgelt für Verzicht auf Nießbrauch
▪️ Kein Investitionsabzugsbetrag bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
▪️ Elektronischer Lohnsteuerabzug ab 2026
▪️ Kosten für Verkehrswertgutachten bei Grundsteuer
▪️ Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
▪️ Arzt muss Privatpatienten nicht über Kostenerstattung aufklären
▪️ BGH bestätigt Referenzzinssatz für Prämiensparverträge
▪️ Auslandsreisepauschalen ab dem 1. Januar 2026

Die aktuelle Ausgabe Januar 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir hoffen, Sie hatten einen guten Start in das neue Jahr und freuen uns schon auf ein erfolgreiches, gesundes und vertrauensvolles Jahr 2026 mit Ihnen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das Team der Kanzlei Kleemann & Wollmann wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 🎄 ...
24/12/2025

Das Team der Kanzlei Kleemann & Wollmann wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 🎄

Wir machen eine kurze Pause vom 24.12.2025 bis zum 02.01.2026. Ab Montag, den 05.01.2026 sind wir dann wieder wie gewohn...
19/12/2025

Wir machen eine kurze Pause vom 24.12.2025 bis zum 02.01.2026. Ab Montag, den 05.01.2026 sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Dezember 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣ Firmenwagen...
07/12/2025

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Dezember 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Firmenwagen gilt nicht als Mindestlohn
Am 13. November 2025 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei wichtigen Verfahren (Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R) entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfüllt. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten anstelle einer Geldzahlung ausschließlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen, erfüllen damit nicht die Anforderungen des Mindestlohngesetzes.

2️⃣ Welche Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahres 2025?
Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 verjähren die Forderungen, die in 2022 entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Forderungen aus Kaufverträgen, Dienstleistungen oder Werklohn, sofern der Anspruch in 2022 entstanden ist und die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
15/11/2025

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ BFH stärkt Steuerpflichtige bei Kassenmängeln
▪️ KI-Schulungspflicht für Unternehmen
▪️ Vorlagepflicht von E-Mails im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen
▪️ Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
▪️ Steuerfreie Aktivrente kommt
▪️ Auslandsunterkunftskosten nicht von der Wohnungsgröße abhängig
▪️ Tätigkeitsstätte bei unbefristetem Leiharbeitsverhältnis
▪️ Aktuelle Urteile zu Testamenten
▪️ Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
▪️ Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für eine MFA

Die aktuelle Ausgabe November 2025 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Oktober 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣ Zur Gebühren...
06/10/2025

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Oktober 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:
1️⃣ Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft
Das Urteil des BFH vom 3. Juli 2025 (IV R 6/23) klärt die Gebührenfestsetzung für verbindliche Auskünfte bei mehreren Antragstellern. Im Streitfall planten die acht Kläger eine Umstrukturierung ihrer Gesellschaft. Sie baten das Finanzamt hierzu gemeinsam um eine verbindliche Auskunft gemäß § 89 AO.

2️⃣ Teilwertabschreibung von Darlehensforderungen bei Betriebsaufgabe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (IV R 28/22) entschieden, dass bei der Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft eine Teilwertabschreibung auf eine wertlose Darlehensforderung des Gesellschafters zulässig ist – und zwar schon vor der vollständigen Liquidation der Gesellschaft.

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📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php
Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
04/09/2025

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ EuGH stärkt Anspruch auf Corona-Beihilfen trotz Fristablaufs
▪️ AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft
▪️ Anforderungen an Rechnungen nach § 14c Abs. 2 UStG – Hinweis zu Umsatzsteuer und Haftungsrisiken
▪️ Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung
▪️ Bestattungsvorsorge mindert die Steuer nicht
▪️ Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Antrag künftig rechtzeitig stellen
▪️ Auch für die Vertretung gilt: Entgelt für ärztlichen Notdienst ist umsatzsteuerfrei
▪️ Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens
▪️ Anpassung der GoBD aufgrund gesetzlicher Änderungen

Die aktuelle Ausgabe September 2025 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat August 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣ Wann ist eine...
07/08/2025

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat August 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:
1️⃣ Wann ist eine AdV im Rechtsstreit erfolgreich?
In einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Februar 2025 (4 V 4/25) wurden die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung (AdV) klargestellt.
Eine erfolgreich gewährte AdV bewirkt, dass die Fälligkeit einer Steuerschuld bis zur Entscheidung über den Rechtsstreit ausgesetzt wird.

2️⃣ Steuerbescheid kann bei späterer Datenübermittlung geändert werden
Mit Urteil vom 27. November 2024 (veröffentlicht am 10. Juli 2025) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass das Finanzamt einen Steuerbescheid auch dann nachträglich ändern darf, wenn elektronische Daten von Dritten (z. B. Rentenversicherung, Banken) erst nach Erlass des Bescheids eingehen – selbst wenn diese Informationen bereits aus der Steuererklärung bekannt waren.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.kleemann-wollmann.de/informationsbrief-steuern-recht.php
Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Adresse

HardenbergStr. 20
Berlin
10623

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