03/09/2026
🌟 Schon gewusst? Die Vergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern gehört zu den häufigen steuerlichen Prüffeldern. 🙈
Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst Du grundsätzlich ein Gehalt erhalten, wenn die Vergütung wirksam vereinbart wurde. Das Finanzamt prüft dabei insbesondere, ob die Gesamtvergütung einem Fremdvergleich standhält.
Das Problem in der Praxis:
👉 Ist die Vergütung unangemessen hoch, kann der übersteigende Teil als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandelt werden. Dadurch kann sich der steuerliche Gewinn der GmbH erhöhen; beim Gesellschafter kann die vGA steuerpflichtig sein.
👉 Ein zu niedriges Gehalt kann die steuerliche Gesamtplanung und die Gewinnverteilung zwischen GmbH und Gesellschafter ungünstig beeinflussen. Die Sozialversicherungspflicht ist davon getrennt zu prüfen.
Worauf kommt es an?
✅ Ist die Gesamtvergütung fremdüblich?
✅ Wurden Gehalt und Zusatzleistungen klar, eindeutig und im Voraus vereinbart?
✅ Sind Branche, Unternehmensgröße, Tätigkeit, Verantwortung und Ertragslage berücksichtigt?
✅ Wird die Vereinbarung tatsächlich entsprechend umgesetzt?
⚠️ Vorsicht: Rückwirkende oder nachträglich vereinbarte Gehaltserhöhungen können insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern steuerlich als vGA behandelt werden.
💡 Tipp: Gehaltsvergleichsstudien können eine Orientierung bieten. Entscheidend bleibt jedoch die individuelle Gesamtbetrachtung. Lass Deine Vergütungsvereinbarung steuerlich prüfen, bevor das Finanzamt es tut.
Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer und willst wissen, ob Dein Gehalt steuerlich sicher ist? Wir helfen Dir bei der optimalen Gestaltung!