23/07/2026
🌟 Schon gewusst? Wer Freelancer für Design, Text oder Marketing beauftragt, muss oft Künstlersozialabgabe zahlen – und weiß es nicht! 🌟
🎨 Die Künstlersozialabgabe ist für viele Unternehmen eine versteckte Pflicht mit teuren Folgen, wenn sie bei einer Prüfung übersehen wird.
📌 Was ist die Künstlersozialabgabe? Sie finanziert die Sozialversicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Unternehmen, die solche Leistungen beauftragen, zahlen einen Beitrag auf das Honorar – ähnlich wie ein Arbeitgeberanteil.
🔍 Wer ist häufig betroffen?
- Grafikdesigner, Illustratoren, Fotografen.
- Texter, Journalisten, Autoren.
- Webdesigner, Social-Media-Profis und andere kreative Dienstleister.
- Musiker, Schauspieler, Sprecher.
💸 Wie hoch ist die Abgabe? Der Satz ändert sich jährlich; für 2025 beträgt der Beitragssatz 5,2 % auf die an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
🚨 Die Gefahr: Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Künstlersozialabgabe im Rahmen von Betriebsprüfungen auch rückwirkend, und nicht gezahlte Beträge können nachgefordert werden.
✅ Wichtig: Nicht jede externe Leistung ist abgabepflichtig. Reine technische oder handwerkliche Tätigkeiten fallen oft nicht darunter – die Abgrenzung ist aber im Einzelfall entscheidend.
💡 Tipp: Führe eine Liste aller regelmäßig beauftragten Freelancer und prüfe jährlich, ob eine Abgabepflicht besteht.
👥 Du beauftragst regelmäßig externe Kreative und willst wissen, ob die Künstlersozialabgabe für dich gilt? Wir prüfen das gern für dich!