28/10/2026
Grundfreibetrag vs. Bürgergeld – jetzt wird vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.
Am 19. November 2026 findet vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München die mündliche Verhandlung in dem von uns geführten Verfahren statt.
Im Mittelpunkt steht eine grundsätzliche Frage:
Sind die steuerlichen Grundfreibeträge der Jahre 2023 und 2024 verfassungsgemäß?
Konkret geht es darum, ob Steuerpflichtige durch die Höhe der Grundfreibeträge gegenüber EmpfängerInnen von Bürgergeld benachteiligt werden und ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
BFH-Aktenzeichen: III R 26/24
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Az. 1 K 37/23
Wir halten euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Weitere Hintergründe zum Verfahren findet ihr auf unserer Website: www.parbs-osterloh.de/presse/