22/05/2026
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtaufwendungen richtig prüfen!
Miet- und Pachtaufwendungen können gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden, wenn sie den Gewinn als laufender Aufwand mindern. Gehören diese Kosten jedoch zu den Herstellungskosten der Produkte, kann eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung unterbleiben – auch dann, wenn die Waren am Bilanzstichtag bereits verkauft wurden.
Für landwirtschaftliche Betriebe, Produktionsunternehmen, Genossenschaften und Unternehmer mit Miet-, Pacht- oder Leasingaufwendungen ist die richtige steuerliche Einordnung entscheidend, um unnötige Steuerbelastungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Lassen Sie Miet- und Pachtaufwendungen, Herstellungskosten und gewerbesteuerliche Hinzurechnungen frühzeitig bei uns prüfen, um steuerliche Risiken zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher zu nutzen.
Quelle: Thüringer FG, Urteil vom 5.2.2026 – 1 K 183/22, rkr.; NWB