04/09/2026
Egal ob du in die Pedale trittst oder läufst: Das Finanzamt zahlt mit! 🚲🏃♂️💨
Viele Angestellte denken immer noch, dass es die Pendlerpauschale nur für Autofahrer gibt. Ein riesiger Irrtum, der bares Geld kostet! Im Steuerrecht ist es für die Werbungskosten völlig egal, womit du zur Arbeit kommst.
Das sind die offiziellen Sätze:
Für jeden Arbeitstag, an dem du deine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, gilt die Entfernungspauschale (einfache Strecke):
30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 km 📏
38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer 🚀
Die Überraschung für Fußgänger und Radler:
Diese Pauschale steht dir auch zu, wenn du:
1️⃣ Mit dem Fahrrad oder E-Bike fährst.
2️⃣ Zu Fuß zur Arbeit gehst.
3️⃣ Eine Fahrgemeinschaft nutzt oder mit den Öffis fährst.
Ein Rechenbeispiel:
Bei einem Arbeitsweg von 15 km (einfache Strecke) und 220 Arbeitstagen im Jahr macht das satte 990 € Werbungskosten, die du ganz ohne Belege oder Tankquittungen in deiner Steuererklärung ansetzen kannst!
Einziger Unterschied zum Auto: Während die Pauschale beim PKW ungedeckelt ist, gibt es für Fahrrad, Fußgänger und Co. eine Höchstgrenze von 4.500 € pro Jahr. Bei extrem weiten Wegen lohnt sich also genaues Nachrechnen.
Wie kommst du meistens zur Arbeit? Auto, Rad oder zu Fuß? Schreib es in die Kommentare! 👇