Fuhs Hastrich Bartsch

Fuhs Hastrich Bartsch IHRE STEUERBERATER UND WIRTSCHAFTSPRÜFER IN KÖLN UND BONN

Laufende und strategische Steuerberatung Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen.

Als Kanzlei in Köln und Bonn haben wir uns auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Non-Profit Organisationen und Start-ups spezialisiert. Wir bieten laufende und strategische Steuerberatung auf höchstem Niveau. Innovationen sowie unternehmerisches Denken und Handeln begründen unser tägliches Geschäft. Wir arbeiten zukunftsweisend und sehen uns als ersten Ansprechpartner für Ihre privat

en und unternehmerischen Belange – von Unternehmer zu Unternehmer! Der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung stehen bei uns im Vordergrund.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
08/09/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: BFH bestätigt Regeln für Selbstständige
▪️ Vorsteuerabzug auch bei Beratungskosten nach gescheitertem Projekt
▪️ E-Mobilität: Steuerliche Vorteile und neue Kaufprämie
▪️ Erbvertrag: Rücktrittsvorbehalt schützt Schenkungen nicht automatisch
▪️ Familienheim: Bewertungsrechtliche Grundstückseinheit ist entscheidend
▪️ Klimagerät in der Eigentumswohnung
▪️ Rettungssanitäter-Ausbildung ist noch keine Erstausbildung
▪️ Private Altersvorsorge

Die aktuelle Ausgabe September 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.fuhs-partner.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Verfahrensdokumentation in der Buchhaltung gemeinnütziger EinrichtungenEine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steu...
04/09/2026

Verfahrensdokumentation in der Buchhaltung gemeinnütziger Einrichtungen

Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steuerlich relevante Geschäftsvorfälle in einer gemeinnützigen Einrichtung tatsächlich verarbeitet werden. Sie dokumentiert den Weg vom Eingang oder der Entstehung eines Belegs über Prüfung, Freigabe, Kontierung und Buchung bis zur Zahlung und Archivierung. Damit ist sie kein bloßer Anhang zur Buchhaltung, sondern die nachvollziehbare Beschreibung des eingesetzten Buchführungsverfahrens.

Lesen Sie mehr zu dem Thema hier:

Steuerberater Köln Bonn Vereine | Verfahrensdokumentation in der Buchhaltung gemeinnütziger Einrichtungen

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat August 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Keine Grunde...
09/08/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat August 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Keine Grunderwerbsteuervergünstigung für eine bloße Personengruppe
Bei Umstrukturierungen innerhalb eines Unternehmensverbunds kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung bei der Grunderwerbsteuer gewährt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass an dem Vorgang ein sogenanntes herrschendes Unternehmen und von diesem abhängige Gesellschaften beteiligt sind.

2️⃣ Finanzamt darf Bescheid korrigieren
Das Finanzamt kann Schreib­, Rechenfehler und vergleichbare offensichtliche Versehen in einem Steuerbescheid nachträglich berichtigen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt dies auch, wenn ein bereits vorliegender Betriebsprüfungsbericht bei der Erstellung des Bescheids versehentlich nicht berücksichtigt wurde.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.fuhs-partner.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Fördermittel-Prüfungen und Mittelverwendung bei gemeinnützigen EinrichtungenFür viele gemeinnützige Einrichtungen sind F...
06/08/2026

Fördermittel-Prüfungen und Mittelverwendung bei gemeinnützigen Einrichtungen

Für viele gemeinnützige Einrichtungen sind Fördermittel ein zentraler Baustein ihrer Arbeit. Projekte, Beratungsangebote, Bildungsmaßnahmen oder soziale Leistungen wären ohne öffentliche Zuschüsse häufig nicht finanzierbar. Umso wichtiger ist das Verständnis, dass Fördermittel kein „freies Geld“ sind. Sie werden zweckgebunden bewilligt und dürfen nur nach Maßgabe des Zuwendungsbescheids, der einschlägigen Förderrichtlinie und des Haushaltsrechts verwendet werden.
Lesen Sie mehr dazu hier:

Steuerberater NPO Bonn Köln FFM | Fördermittel-Prüfungen und Mittelverwendung bei gemeinnützigen Einrichtungen.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
08/07/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen
▪️ Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung können entfallen
▪️ Aktuelle Fristen für E-Rechnung im B2B-Bereich
▪️ Wichtiges Urteil zu Hinzuschätzungen in der Gastronomie
▪️ Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht
▪️ Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt ist schenkungsteuerpflichtig
▪️ Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen
▪️ Kein Anspruch auf Abrissgenehmigung für denkmalgeschütztes Gebäude
▪️ Wärmelieferungskosten nicht ohne Weiteres auf Mieter umlegbar

Die aktuelle Ausgabe Juli 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.fuhs-partner.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Freie Mitarbeit in gemeinnützigen EinrichtungenGemeinnützige Einrichtungen setzen in vielen Bereichen freie Mitarbeitend...
01/07/2026

Freie Mitarbeit in gemeinnützigen Einrichtungen

Gemeinnützige Einrichtungen setzen in vielen Bereichen freie Mitarbeitende ein. Dies betrifft etwa Dozenten, Trainer, Berater, Künstler, Projektkräfte oder Honorarkräfte in Bildung, Kultur und Sozialarbeit. Für die Einrichtungen bietet dieses Modell organisatorische Flexibilität und ermöglicht eine projektbezogene Leistungserbringung.

Sozialversicherungsrechtlich ist die Einordnung jedoch nicht von der gewählten Vertragsbezeichnung abhängig. Begriffe wie „freie Mitarbeit“, „Honorarkraft“ oder „selbstständiger Auftragnehmer“ entscheiden nicht darüber, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Maßgeblich ist vielmehr das Gesamtbild der konkreten Tätigkeit.
Lesen Sie mehr dazu hier:

Steuerberater Vereine NPO Köln Bonn | Freie Mitarbeit in gemeinnützigen Einrichtungen

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Juni 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Mitarbeiterunt...
14/06/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Juni 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Mitarbeiterunterkünfte können der Gewerbesteuerbelastung unterliegen
Betroffen sind insbesondere Personaldienstleister, Bau­ und Logistikunternehmen sowie Betriebe aus Gastronomie und Pflege, die ihren Beschäftigten Wohnraum bereitstellen.

2️⃣ Selbstlosigkeitsgrundsatz schützt auch private Vorteile von Mitgliedern
Der BFH hat mit Urteil vom 4. Dezember 2025 die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit unternehmensverbundener Stiftungen verschärft und klargestellt, dass der Selbstlosigkeitsgrundsatz nicht nur auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in deren Erwerbssphäre beschränkt ist. Schädlich für die Gemeinnützigkeit sind nach Auffassung des Gerichts auch wirtschaftliche Vorteile, die Personen im privaten Bereich erhalten, wenn diese Vorteile maßgeblich auf dem Engagement in der steuerbegünstigten Einrichtung beruhen.

Mehr dazu unter:
📍 https://www.fuhs-partner.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Umsatzsteuerpflicht von MitgliedsbeiträgenDie umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen ist für Vereine, Verbä...
08/06/2026

Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen ist für Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen seit Jahren ein sensibles Thema. Mitgliedsbeiträge werden von der Finanzverwaltung als nicht steuerbare Leistungen eingestuft, wenn es sich um so genannte echte Mitgliedsbeiträge handelt. Mit dem BFH-Urteil vom 13.11.2025 hat die Rechtsprechung das Thema noch einmal aufgegriffen und konkretisiert.

Mehr dazu lesen Sie hier:

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen ist für Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen seit Jahren ein sensibles Thema. Mitgliedsbeiträge werden von der Finanzverwaltung als nicht steuerbare Leistungen eingestuft, wenn es sich um so genannte echte Mitgliedsbeiträge ...

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
20/05/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat mit folgenden Themen:
▪️ Bei der Behaltensfrist zählt der tatsächliche Übergang
▪️ Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
▪️ Widerrufsbutton 2026
▪️ Kirchensteuerbescheide müssen nachträglich korrigiert werden
▪️ Keine Betriebsprüfung in Privathaushalten durch die Rentenversicherung
▪️ Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
▪️ Kindergeld soll künftig automatisch ausgezahlt werden
▪️ Forderung aus Rückbauverpflichtung noch nicht sofort zu aktivieren
▪️ Einzahlungen in Instandhaltungsrücklage sind nicht sofort abziehbar

Die aktuelle Ausgabe Mai 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.fuhs-partner.de/informationsbrief-steuern-recht.php

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Beste Steuerberater 2026Wir freuen uns sehr, dass wir auch 2026 erneut in den Sachgebieten Gemeinnützigkeit und Unterneh...
07/05/2026

Beste Steuerberater 2026

Wir freuen uns sehr, dass wir auch 2026 erneut in den Sachgebieten Gemeinnützigkeit und Unternehmensnachfolge ausgezeichnet wurden und damit wieder zu den von Handelsblatt und SWI Finance prämierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in Deutschland zählen. Diese erneute Auszeichnung ist für uns eine besondere Anerkennung unserer täglichen Arbeit und unseres Anspruchs, Mandantinnen und Mandanten mit hoher fachlicher Qualität, Verlässlichkeit und persönlichem Engagement zu begleiten.
Lesen Sie mehr dazu hier:

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