28/01/2021
Versorgungssituation bei einer Dienstunfähigkeit für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe:
Als Beamter auf Widerruf hast du bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch.
Das heißt, du wirst bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, werden keinerlei Versorgungsleistungen gezahlt.
Als Beamter auf Probe hast du einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn deine Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist.
Der Anspruch ist allerdings sehr gering. Ansonsten gilt das dasselbe wie für Beamten auf Widerruf.
Das heißt Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke.
Die DBV bietet einmalig am Markt eine speziellen Tarif für deine Versorgung an.
Mit der Dienstanfänger-Police kombinierst du Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit mit Altersvorsorge. Und das zu einem besonders günstigen Preis.
Da du bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche hast, benötigst du einen besonders hohen Versicherungsschutz.
Beamtenanwärter, Studienreferendare und Lehrer im Status Beamter auf Probe können im Rahmen der Dienstanfänger-Police bis zu 1.800 EURO Dienstunfähigkeits-Rente absichern.
Anpassung der Dienstunfähigkeits-Rente nach deiner Verbeamtung auf Lebenszeit
Nach dem Statuswechsel hast du in der Regel einen ersten gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch. Dieser führt zu einer Anpassung der versicherten Dienstunfähigkeits-Rente.
Sie kann innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung an den tatsächlichen Versorgungsbedarf angeglichen werden.
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