Steuerberater Düsseldorf Michael Schmitz

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alten. Gehen Sie mit uns. Wir machen Ihr Leben leichter. Als Steuerberater in Düsseldorf Wersten beraten und betreuen wir kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten. Unsere Dienstleistungen richten sich überwiegend an Kapitalgesellschaften, Gewerbetreibende, Freiberufler. Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Digitale Buchführung, Immobiliengesellschaften, GmbH s. Wir bieten Ihnen eine individuelle persönliche Beratung an und würden uns freuen, Sie kennenzulernen. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos. Parkplätze sind vorhanden. Buslinie 735 Haltestelle "Max-Born-Straße" direkt vor der Kanzlei. Michael Schmitz
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1. Rückforderung vom Arbeitgeber? Nicht so einfach!Das FG Münster (Az. 6 K 1524/25 E) hat entschieden: Wenn ein Arbeitge...
12/03/2026

1. Rückforderung vom Arbeitgeber? Nicht so einfach!

Das FG Münster (Az. 6 K 1524/25 E) hat entschieden: Wenn ein Arbeitgeber die EPP an Arbeitnehmer ausgezahlt hat, die mangels Wohnsitz in Deutschland gar nicht anspruchsberechtigt waren, darf das Finanzamt das Geld nicht einfach vom Arbeitgeber zurückfordern.

Der Grund: Die gesetzliche Regelung zur Auszahlung (§ 117 EStG) knüpfte lediglich an das Dienstverhältnis und die Steuerklasse an, nicht explizit an die unbeschränkte Steuerpflicht.

Die Folge: War die Auszahlung formal korrekt, muss sich der Staat direkt an die Arbeitnehmer wenden, nicht an den Betrieb.

2. Müssen Rentner die EPP versteuern?

Viele Rentner empfanden es als ungerecht, dass ihre EPP der Einkommensteuer unterliegt. Das FG Sachsen (u. a. Az. 2 K 1150/23) sieht hierin jedoch keinen Verstoß gegen die Verfassung. Die Steuerpflicht für Rentner bleibt nach aktueller Instanz bestehen.

🔍 Wie geht es weiter?

In beiden Fällen ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Da die Revisionen bereits beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig sind, werden wir bald eine höchstrichterliche Klärung haben:

Revision zur Rückforderung: Az. VI R 24/25

Revision zur Steuerpflicht für Rentner: Az. X R 23/25

Fazit: Betroffene Arbeitgeber und Rentner sollten die kommenden Entscheidungen des BFH genau im Auge behalten.

BFH Arbeitgeberrecht Rentner

Pünktlichkeit zahlt sich aus – besonders beim Finanzamt! 💰Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Klar...
26/02/2026

Pünktlichkeit zahlt sich aus – besonders beim Finanzamt! 💰

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Klarheit (und bei manchen für Ernüchterung): Wer die verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärung 2019 verpasst hat, kommt um den Verspätungszuschlag kaum herum.

Das Gericht stellte klar: Wenn die gesetzliche Frist (inklusive Corona-Verlängerung) verstrichen ist, ist die Festsetzung des Zuschlags eine gebundene Entscheidung. Das heißt: Das Finanzamt MUSS kassieren, ein Ermessensspielraum besteht nicht mehr.

Auch der Hinweis auf die „FAQ Corona Steuern“ des Bundesfinanzministeriums half dem Kläger nicht. Diese haben keine Gesetzeskraft und schützen nicht vor den Folgen einer verspäteten Abgabe.

Unser Tipp: Schiebt eure Steuererklärung nicht auf die lange Bank. Wer steuerlich beraten ist, hat zwar längere Fristen, aber auch diese sind nach dem 31.08.2021 (für das Jahr 2019) endgültig abgelaufen.

Habt ihr Fragen zu euren aktuellen Abgabefristen für 2024 oder 2025? Schreibt uns eine Nachricht oder kommentiert unten! 👇

Verspätungszuschlag Steuerberatung Fristen Steuertipps Wirtschaftsprüfun

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 hat der Bundesrat steuerlichen Änderungen mit Breitenwirkung zugestimmt. Zu ne...
05/02/2026

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 hat der Bundesrat steuerlichen Änderungen mit Breitenwirkung zugestimmt. Zu nennen sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente. Wichtige Änderungen sind nachfolgend aufgeführt.

#2026

Quelle — Steueränderungsgesetz 2025, BGBl I 2025, Nr. 363; BMF-Schreiben vom 22.12.2025, Az. III C 2 - S 7220/00023/014/027; Aktivrentengesetz, BGBl I 2025, Nr. 361; Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, BGBl I 2025, Nr. 342; Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, BGBl I 2025, Nr. 372.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt: Die Finanzverwaltung darf im Rahmen einer Außenprüfung den Zugriff auf E-Mai...
22/01/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt: Die Finanzverwaltung darf im Rahmen einer Außenprüfung den Zugriff auf E-Mails verlangen – sofern diese steuerlich relevant sind.

Was bedeutet das für dich als Unternehmer?

1️⃣ Aufbewahrungspflicht: E-Mails, die Handels- oder Geschäftsbriefe darstellen, müssen archiviert werden (§ 147 AO). Das gilt besonders, wenn die Mail selbst (und nicht nur der Anhang) wichtige Infos enthält.

2️⃣ Selektion ist Pflicht: Du musst dem Prüfer nicht dein gesamtes Postfach zeigen! Es ist dein Recht (und deine Aufgabe), steuerlich irrelevante oder private Mails vorab auszufiltern.

3️⃣ Format-Vorgaben: Der Prüfer kann verlangen, dass die Daten maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden. Entstehende Kosten trägst du als Steuerpflichtiger.

⚠️ Vorsicht: Wer die Mitarbeit verweigert, dem drohen Mitwirkungsverzögerungsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt.

Tipp vom Profi: Eine saubere Struktur im E-Mail-Archiv spart im Ernstfall Zeit, Geld und Nerven!

Hast du Fragen zur rechtssicheren Archivierung? Schreib uns eine Nachricht oder hinterlasse einen Kommentar! 👇

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Quelle | BFH, Beschluss vom 30.4.2025, Az. XI R 15/23, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 250230.

07/01/2026

Nordrhein-Westfalen geht neue Wege in der Steuerverwaltung. Seit Mai 2025 setzt die Finanzverwaltung als erste in Deutschland ein selbst entwickeltes KI-Tool ein, um die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen zu beschleunigen.

Was kann die KI? Die analytische Künstliche Intelligenz erkennt Muster und prüft Risiken. Findet sie keinen Prüfbedarf, können Erklärungen vollautomatisch durchlaufen.

Das Ziel:
✅ Schnelle Bescheide für einfache Arbeitnehmerfälle.

✅ Mehr Kapazitäten für komplexe Fälle mit hohem Prüfbedarf.

Nach einem erfolgreichen Start in vier Finanzämtern wurde das Pilotprojekt im Oktober ausgeweitet. Der flächendeckende Einsatz in NRW ist bereits für das Frühjahr 2026 (Veranlagung 2025) geplant. Zudem entwickelt NRW diese Technologie im Rahmen von KONSENS auch für alle anderen Bundesländer.

Was haltet ihr von KI in der Verwaltung? Fluch oder Segen? 👇



🔎 Quelle | FinMin Nordrhein-Westfalen, Mitteilung vom 3.11.2025: „Nordrhein-Westfalen weitet Pilotprojekt zu KI in der Steuerveranlagung aus“

Zum Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Stunden, zum Jahreswechsel Heiterkeit und Frohsinn u...
19/12/2025

Zum Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Stunden, zum Jahreswechsel Heiterkeit und Frohsinn und für das neue Jahr 2026 Gesundheit, Glück und Erfolg. 🍀

An dieser Stelle bedanken wir uns bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit.

Kanzlei Michael Schmitz

E-Bilanz Update: Neues Datenschema & Kontennachweise!Unternehmen aufgepasst! Das Bundesfinanzministerium hat das aktuali...
19/11/2025

E-Bilanz Update: Neues Datenschema & Kontennachweise!

Unternehmen aufgepasst! Das Bundesfinanzministerium hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.9) veröffentlicht.

🗓️ Wann ist was zu beachten?

° Neue Taxonomien (Version 6.9): Grundsätzlich anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen (also Wj. 2026/2027).

Good News: Eine freiwillige Anwendung ist bereits für das Wirtschaftsjahr 2025 (oder 2025/2026) möglich!

° Übermittlungen mit 6.9:

Testfälle: Voraussichtlich ab November 2025
Echtfälle: Voraussichtlich ab Mai 2026

✍️ Die wichtigste Neuerung: Unverdichtete Kontennachweise

Durch das JStG 2024 wurde der Umfang erweitert! Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, muss der Inhalt der Bilanz und GuV einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden übermittelt werden.

👉 Was muss der Kontennachweis enthalten?

* Name der Position ( zu der der Kontennachweis übermittelt wird),
* Kontonummer,
* Kontobeschreibung,
* Kontosaldo.

Wichtig: Der Nachweis umfasst mindestens alle Sachkonten (Hauptbuch) mit einem Saldo am Ende des Wirtschaftsjahres. Eine Verdichtung ist grundsätzlich nicht zulässig!

💡 Kurz & knapp:

- Wer ist betroffen? Alle Bilanzarten (Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz), Kerntaxonomie, Ergänzungstaxonomien und Spezialtaxonomien. Auch bei Personen-/Mitunternehmerschaften (Gesamthands-, Sonder-, Ergänzungsbilanzen).

- Was muss NICHT übermittelt werden? Konten der Nebenbücher (Debitoren/Kreditoren) sowie die einzelnen Geschäftsvorfälle und das Buchungsjournal.

📚📎. Quelle: BMF-Schreiben vom 10.6.2025 (Az. IV C 6 - S 2133-b/00064/002/006).

Wichtige Info vom Statistischen Bundesamt: 70 % der ausgezahlten Rentenleistungen waren 2024 steuerpflichtiges Einkommen...
22/10/2025

Wichtige Info vom Statistischen Bundesamt: 70 % der ausgezahlten Rentenleistungen waren 2024 steuerpflichtiges Einkommen. 📈 Seit 2015 ist dieser durchschnittliche Besteuerungsanteil um rund 15 % gestiegen!

Das bedeutet nicht, dass alle Rentner Steuern zahlen! Dank des Grundfreibetrags (und diverser Abzüge) bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, solange keine weiteren Einnahmen hinzukommen. 💡

Wichtig zu wissen: Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und wird jährlich für Neurentner erhöht. Wer z. B. 2024 in Rente gegangen ist, hat einen Rentenfreibetrag von 17,0 % (83 % sind steuerpflichtig).

➡️ Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei dir?

LG
Kanzlei Michael Schmitz

Grundstücke in der Einkommensteuer: Geplante Änderungen im Überblick 🔎 Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentene...
13/10/2025

Grundstücke in der Einkommensteuer: Geplante Änderungen im Überblick 🔎

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf mit diesem Titel veröffentlicht: „Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“. Aus dem 50 Seiten umfassenden Entwurf werden drei Aspekte für Grundstücke vorgestellt. Es handelt sich um eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert, die Kaufpreisaufteilung und den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer.


: Referentenentwurf des BMF: Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, Stand: 4.8.2025.

📌 Ein wesentliches Element ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Kommt ein Steuerpflichtiger den geforderten Auskü...
18/09/2025

📌 Ein wesentliches Element ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Kommt ein Steuerpflichtiger den geforderten Auskünften und Unterlagen innerhalb einer Frist von einem Monat nicht nach, kann das neu eingeführte Mitwirkungsverzögerungsgeld fällig werden. Dies beträgt 75 € pro Tag, bis zu maximal 11.250 €.

Zusätzlich kann bei wiederholter Verzögerung oder hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld von bis zu 25.000 € pro Tag erhoben werden.

Eine weitere Neuerung ist der Teilabschlussbescheid, der es ermöglicht, Teile der Prüfung frühzeitig abzuschließen und damit Rechtssicherheit zu schaffen, auch wenn die gesamte Prüfung noch läuft.

Diese Regelungen treten für die meisten Fälle ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

📎Hintergrund: Im Mindestlohngesetz ist geregelt, dass „die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Hö...
03/09/2025

📎Hintergrund:

Im Mindestlohngesetz ist geregelt, dass „die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen“ hat. Diesem Auftrag ist die Kommission in ihrer Sitzung vom 27.6.2025 nun nachgekommen. Bundesarbeitsministerin hat bereits angekündigt, der Bundesregierung vorzuschlagen, die Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1.1.2026 verbindlich zu machen.

📌Neue Minijob-Grenze:

Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze (derzeit 556 EUR monatlich), da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.

Beachten Sie: Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Mindestlohngesetzes erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle EUR aufgerundet wird.

👉🏻 Das bedeutet Folgendes: Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 EUR ergibt sich ab dem 1.1.2026 eine Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR (13,90 EUR × 130 ÷ 3). Ab dem 1.1.2027 sind es dann 633 EUR.

Quelle | BMAS, Mitteilung vom 27.6.2025 „Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026“

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