04/02/2025
Realsatire unserer deutschen Bürokratie im Rahmen der Erstellung der laufenden Lohnbuchführung für einen Mandanten:
Es erfolgte die Annahme eines Neumandats zum Jahreswechsel. Der Jahreswechsel zur Annahme des Mandats ist nicht zufällig gewählt, sondern dieser sollte die Annahme des Mandats und die Fülle der abzusetzenden Meldungen wesentlich vereinfachen. Die Kenner unter Euch wissen, dass die unterjährige Übernahme von Lohnmandaten mit einem wesentlichen Mehraufwand (Meldungen, Fortsetzen der Lohnsteuerbescheinigung, etc.) verbunden ist. Daher hat der Mandant ein halbes Jahr mit dem Wechsel des Steuerberaters gewartet.
Soweit so gut…. Die Erstellung der Januar Abrechnung erfolgte soweit reibungslos. Außer, dass der Vorberater den Wechsel des Entgeltabrechnungssystems bisher noch nicht gemeldet hat. Aber da bleibe ich dran.
Nun scheidet ein Mitarbeiter im Februar aus und jetzt wird es richtig bürokratisch. Mit dem genutzten Lohnabrechnungsprogramm (DATEV Lodas) kann eine Arbeitsbescheinigung nicht erstellt werden, da die Monate, die bescheinigt werden sollen mit einem anderen Abrechnungssystem (DATEV Lohn- und Gehalt) abrechnet wurden. Also muss ein weiteres Abrechnungsprogramm her: SV-Meldeportal – das Abrechnungsportal des Bundes (Kosten 100 EUR/netto p.a.).
Das SV-Meldeportal löst das sehr komfortable und kostenlose Abrechnungsprogramm des Bundes SV-Net ab. Nun gut, dann registriere ich mich EINFACH.
Nach Aufrufen der Seite wurde für die Registrierung nach einem Elster-Zertifikat gefragt. Ein solches habe ich sogar für Notfälle, falls Erklärungen oder Anmeldung nicht über DATEV erstellt werden sollen.
Ich versuche mich zu registrieren – Fehlermeldung „Bei Ihrem Elster-Zertifikat handelt es sich nicht um ein Organisations-Zertifikat“. Ok, ich wusste bis dahin nicht, dass es unterschiedliche Elster-Zertifikate geben kann. Also halte ich mich an die weiteren Anweisungen und beantrage ein Elster-Organisationszertifikat.
Nach mehreren Wochen erhalte ich einen Registrierungsbrief von der Finanzverwaltung mit einem Aktivierungscode. Zusammen mit dem bei der Beantragung per E-Mail erhaltenen Aktivierungs-Code kann ich mich nun endlich im SV-Meldeportal registrieren.
Pustekuchen… Nach Eingabe der Daten wird nun ein weiterer Brief vom SV-Meldeportal versendet mit einem Freischaltcode. Na dann warte ich mal ab. Um nicht weitere Zeit zu verlieren, rufe ich die Service-Hotline des SV-Meldeportals an und frage (nach einer halben Stunde in der Warteschlange), ob das Warten auf den Freischaltcode der letzte Schritt der Registrierung sei.
Der nette Mitarbeiter lachte laut und sagte: „Ja, die Registrierung ist echt easy. Es handelt sich bei dem Prozess um bürokratische Realsatire. Sie sind nicht die Einzige, die hier am Telefon ausflippt.“
Allerdings teilte mir der Mitarbeiter der Service-Hotline mit, dass das noch nicht alles sei, um meine gewünschte (eine) Meldung zu erstellen. Als nächstes – wenn die Registrierung abgeschlossen ist – müsse der Mandant für den die Meldung erstellt werden soll im SV-Meldeportal angelegt und registriert werden. Dieser erhält dann auf dem Postweg einen Registrierungs-Code. Diesen Registrierungs-Code müsse der Mandant an mich weiterleiten und dieser muss im SV-Meldeportal von mir hinterlegt werden.
Aber dann, ja dann kann ich endlich die Arbeitsbescheinigung an die Agentur für Arbeit elektronisch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben versenden. Fortsetzung folgt ….
(Kurzer Hinweis zur Erläuterung des Ärgernisses: Grundsätzlich handelt es sich hier um eine eilige Meldung, da es um die Beantragung von Entgeltersatzleistungen eines Mitarbeiters geht und für die ein Mandant als Arbeitgeber ca. 40 EUR netto zahlt. Wer soll hier die Mehrkosten/Zeitaufwand tragen?)
̈rokratieabbau