10/07/2026
Nächster Schritt der Vergabereform in Hessen: neuer Vergabeerlass ergänzt das HVTG
Nach dem Landtag hat das Hessische Wirtschaftsministerium unmittelbar nachgelegt und einen neuen Vergabeerlass veröffentlicht, der zum 30. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Der Erlass gibt ergänzende Hinweise und konkretisierende Regelungen zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), insbesondere zu Direktaufträgen und den in Hessen geltenden Vergabeordnungen.
Folgende Änderungen sind besonders praxisrelevant:
👉Erweiterter Anwendungsbereich des Vergabeerlasses: Geltung nicht mehr nur für Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, sondern für alle öffentlichen Auftraggeber, die an das HVTG gebunden sind, also auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände
👉Mindestvorgaben für Direktaufträge: bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro keine Anforderungen; ab 20.000 Euro Abfrage von drei Vergleichspreisen
👉Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens: bei Abweichung von den Regelverfahren (Öffentliche Ausschreibung und Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb) ist die Verfahrenswahl nachvollziehbar zu begründen und es sind grundsätzlich mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern
👉Anhebung der Schwellenwerte für Wettbewerbsregister und Vergabestatistik: Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters sowie Meldepflicht zur Vergabestatistik erst ab einem Auftragswert von 100.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. 750.000 Euro (Bauleistungen)
Alles Wichtige zur Vergabereform in Hessen finden Sie auf unserer Homepage🌐