28/10/2026
PV-Anlage beim Immobilienkauf: Fällt dafür Grunderwerbsteuer an?
Entscheidend kann sein, wie die Anlage am Gebäude angebracht ist:
🔶 Solarthermieanlagen können als Teil der Heizungsanlage dem Gebäude zugeordnet sein. Der auf sie entfallende Kaufpreisanteil kann dann grunderwerbsteuerpflichtig sein.
🔶 Dach- oder fassadenintegrierte Photovoltaikanlagen, die etwa die Dacheindeckung ersetzen, werden nach der dargestellten Auffassung als wesentliche Grundstücksbestandteile behandelt.
🔶 Aufdach-Photovoltaikanlagen werden in der niedersächsischen Auffassung als Zubehör eingeordnet. Ihr Wert soll dann nicht zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung zählen. Diese Einschätzung wird jedoch nicht überall geteilt; eine gerichtliche Klärung steht nach den vorliegenden Angaben noch aus.
Unser Hinweis: Lassen Sie die Anlage und ihre Bewertung im Kaufvertrag eindeutig beschreiben und den Kaufpreis nachvollziehbar aufteilen – am besten vor der notariellen Beurkundung.
Die Einordnung hängt vom konkreten Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab. Eine fachliche Prüfung bleibt erforderlich.