Cintinus Steuerberatung GmbH

Cintinus Steuerberatung GmbH Ihre Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Dresden

Es gibt Neuigkeiten aus der Kategorie: „Warum einfach, wenn es auch herausfordernd geht?“ 😊Nach dem deutschen und tschec...
22/07/2026

Es gibt Neuigkeiten aus der Kategorie: „Warum einfach, wenn es auch herausfordernd geht?“ 😊

Nach dem deutschen und tschechischen Steuerberaterexamen sowie dem Fachberater für Internationales Steuerrecht habe ich nun den nächsten Schritt angetreten:

Mein Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen ist eingegangen.

Im Februar 2027 schreibe ich die ersten drei Klausuren: BWL/VWL und Wirtschaftsrecht. Das bedeutet jetzt vor allem eines: lernen, lernen, lernen.

Natürlich wird das neben meiner Arbeit als Geschäftsführerin und Steuerberaterin – und neben dem Familienalltag als Mutter – eine echte Herausforderung. Aber Herausforderungen gehören irgendwie dazu. Ohne wäre es ja fast langweilig. 😉

Und wie nach jedem Examen sage ich auch diesmal: Das sind jetzt aber wirklich die letzten Prüfungen. Ob das stimmt? Wir werden sehen. Erstmal muss ich bestehen.

Besonders schön ist: Ich bin bei Cintinus nicht allein. Mein Kollege Imran bereitet sich ebenfalls auf das Examen vor und schreibt im Februar Steuerrecht. Wir werden also gemeinsam schwitzen, uns motivieren und hoffentlich gemeinsam einen großen Schritt weiterkommen.

Für mich ist dieser Weg eine persönliche Weiterentwicklung. Für Cintinus ist er zugleich ein weiterer Baustein in der Entwicklung unserer Kanzlei.

Denn fachliche Stärke entsteht nicht von allein. Sie entsteht durch Lernen, Erfahrung, Austausch und den Mut, sich immer wieder neuen Themen zu stellen.

Auf geht’s in die Lernphase. 📚
Hana Smola Schaffer

Krank im Urlaub – was gilt rechtlich? 🏖️🤒Endlich Urlaub – und plötzlich meldet sich die Grippe. Ein Szenario, das nieman...
21/07/2026

Krank im Urlaub – was gilt rechtlich? 🏖️🤒

Endlich Urlaub – und plötzlich meldet sich die Grippe. Ein Szenario, das niemanden freut, aber arbeitsrechtlich klaren Regeln folgt.

Damit Erholungsurlaub auch Erholungsurlaub bleibt, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgende 4 Punkte kennen:

1️⃣ Kein Urlaubsverlust bei Attest: Wer im Urlaub krank wird und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegt, verliert diese Urlaubstage nicht. Sie werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben (§ 9 BurlG).

2️⃣ Sonderfall Ausland: Achtung: Die elektronische AU (eAU) funktioniert im Ausland nicht! Erkrankt man auf Auslandsreisen, muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden (inkl. Aufenthaltsadresse). Die Atteste müssen klassisch vorgelegt werden. Die Übermittlungskosten trägt der Arbeitgeber.

3️⃣ Kein eigenmächtiges „Dranhängen“: Auch wenn Urlaubstage gutgeschrieben werden: Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Krankheitstage. Nach Ende der Krankschreibung / des genehmigten Urlaubs gilt wieder die Arbeitspflicht. Die Tage müssen neu beantragt werden.

4️⃣ Reisen trotz Krankschreibung? Grundsätzlich gilt: Nichts tun, was die Genesung verzögert! Fördert oder beeinträchtigt der Trip die Besserung nicht (z. B. Meerluft bei Atemwegserkrankungen), kann eine Reise erlaubt sein. Ein kurzer ärztlicher Vermerk schützt vor Missverständnissen mit dem Arbeitgeber.

💡 Fazit: Transparenz und schnelle Kommunikation verhindern Frust auf beiden Seiten.

👉 Kanten Sie die Besonderheiten bei Erkrankungen im Ausland bereits? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

📢 Wichtige Updates für Bau- & Gebäudereinigungsunternehmen sowie Auftraggeber!Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) h...
16/07/2026

📢 Wichtige Updates für Bau- & Gebäudereinigungsunternehmen sowie Auftraggeber!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Wirkung zum 10. April 2026 die amtlichen Muster für zwei essenzielle steuerliche Nachweise grundlegend aktualisiert:
1️⃣ Die Ansässigkeitsbescheinigung im Inland (ersetzt das Muster vom 05.11.2019).
2️⃣ Die Bescheinigung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigung (ersetzt das Muster vom 06.12.2024).

Was ändert sich für Sie in der Praxis?
- Keine Siegel mehr: Das klassische Feld für das Dienstsiegel des Finanzamts fällt weg.
- Rein digital/maschinell: Die Bescheinigungen werden künftig maschinell erstellt und sind ohne Unterschrift uneingeschränkt gültig.
- Gültigkeitsfristen: Die Ansässigkeitsbescheinigung gilt für maximal 1 Jahr, die Steuerschuldnerschaftsbescheinigung weiterhin für maximal 3 Jahre.

⚠️ Achtung beim Rechnungseingang: Die alten Muster dürfen ab sofort nicht mehr verwendet werden! Lassen Sie sich von Ihren Subunternehmern ausschließlich die neuen Bescheinigungen vorlegen, um Risiken beim Reverse-Charge-Verfahren zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zur korrekten Prüfung oder dem Ablauf im Steueralltag? Wir unterstützen Sie gerne!

📢 Große Änderungen im Steuerrecht: Der Entwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2026 ist da!Das Bundesfinanzministerium hat...
08/07/2026

📢 Große Änderungen im Steuerrecht: Der Entwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2026 ist da!

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf vorgelegt. Es wird an vielen Stellschrauben gedreht – von Bürokratieabbau über Digitalisierung bis hin zu neuen Regeln für Immobilien und Unternehmen.

Hier sind die wichtigsten Key Takeaways für die Praxis:

🏢 Für Unternehmen & Konzerne:

Umsatzsteuerliche Organschaft (ab 2029): Der wohl größte Systemwechsel! Die Organschaft entsteht künftig nicht mehr automatisch, sondern wird optional. Zudem werden Personengesellschaften endlich explizit als Organgesellschaften anerkannt.

Forschungszulage (rückwirkend ab 1.1.2026): Starke Nachricht für Innovationen! Der maximale Deckel steigt von 15 Mio. € auf 25 Mio. €.

🏠 Für Immobilienbesitzer:

Kaufpreisaufteilung (ab Verkündung): Bei bebauten Grundstücken greift künftig eine strikte gesetzliche Aufteilung nach Verkehrswerten. Wer vertraglich stark abweichen will, braucht künftig ein hieb- und stichfestes Sachverständigengutachten.

💼 Für Arbeitgeber & Arbeitnehmer:

SFN-Zuschläge (ab 2027): Bei der Berechnung steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zählt künftig nur noch der steuerpflichtige laufende Arbeitslohn.

Erste Tätigkeitsstätte (ab 2027): Die Frist für eine dauerhafte Zuordnung im Inland wird von 48 auf 24 Monate halbiert. Das wirkt sich schnell auf Reisekosten aus!

📈 Für alle Steuerzahler:

Zinsanpassung (ab 2027): Die Vollverzinsung (§ 233a AO) steigt als Reaktion auf das Marktumfeld von 1,8 % auf 3,6 % p.a.

Digitale Steuerprüfung: Die Finanzverwaltung bekommt erweiterte Datenzugriffsrechte und eine gesetzliche Basis, um KI-Systeme mit Steuerdaten zu trainieren.

⚠️ Wichtig: Es handelt sich um den Referentenentwurf. Nach der Verbändeanhörung geht es nun in die politischen Verhandlungen, bevor das Gesetz Ende des Jahres final verabschiedet wird.

Welche Änderung betrifft Ihr Unternehmen oder Ihre Mandanten am stärksten? Diskutieren Sie mit in den Kommentaren! 👇

📅 Termine im Blick: Die Fälligkeiten im Juli 2026Der neue Monat startet und damit auch die nächsten wichtigen Fristen fü...
01/07/2026

📅 Termine im Blick: Die Fälligkeiten im Juli 2026

Der neue Monat startet und damit auch die nächsten wichtigen Fristen für Unternehmen und Arbeitgeber. Damit alles reibungslos läuft, haben wir die wichtigsten Steuer- und Abgabetermine für den Juli 2026 kurz zusammengefasst:

🔹 Bis zum 10. Juli 2026
Umsatzsteuer (monatlich)
Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer
Lohn- und Kirchenlohnsteuer sowie der Solidaritätszuschlag (monatlich)
Gut zu wissen: Die Zahlungsschonfrist endet am 13. Juli 2026.

🔹 Zum Monatsende: Sozialversicherungsbeiträge
Abgabe der Beitragsnachweise: Bis zum 26. Juli 2026 (24:00 Uhr).
Fälligkeit der Zahlung: Spätestens am 29. Juli 2026.

💡 Unser Tipp: Markieren Sie sich die Daten am besten direkt im Kalender, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Sie haben Fragen zu Ihren Fristen oder der reibungslosen Abwicklung? Wir unterstützen Sie gerne!

🛑 Reform im Gesundheitssystem: Das bringt das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ab 2027!Das Bundeskabinett...
24/06/2026

🛑 Reform im Gesundheitssystem: Das bringt das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ab 2027!

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf beschlossen. Das Ziel: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) langfristig stabilisieren. Bis 2030 sollen dadurch bis zu 38,1 Milliarden Euro eingespart werden.

Für Versicherte und Arbeitgeber bringt das Gesetz tiefgreifende Änderungen mit sich.

Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

💼 Was ändert sich im Job?

Höhere Versicherungspflicht: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt außerordentlich um 3.600 € pro Jahr. Wer knapp über der alten Grenze lag, wird wieder versicherungspflichtig (es gibt jedoch eine Bestandsschutzregel).

Minijobs werden teurer: Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung klettert von 13 % auf 17,5 %.

Teilarbeitsunfähigkeit kommt: Künftig kann man (wenn Arbeitgeber und Angestellte zustimmen) trotz Krankschreibung stundenweise arbeiten – gestützt durch ein neues Teilkrankengeld.

Krankengeld bei Kündigung: Endet das Arbeitsverhältnis, wird das Krankengeld auf die Höhe des Arbeitslosengeldes gedeckelt. Die Kürzung im laufenden Job ist vom Tisch!

👥 Familienversicherung & Zuzahlungen

Zuschlag für Ehepartner: Ab dem 1.1.2028 wird für mitversicherte Ehegatten ohne eigenes Einkommen ein Zuschlag von 2,5 % des Bruttogehalts des Alleinverdieners fällig. Ausnahmen: Kinderbetreuung (unter 7 Jahre), Pflege von Angehörigen (ab Pflegegrad 2) und Rentner.

Höhere Zuzahlungen in der Apotheke: Für Medikamente, Heilmittel und häusliche Pflege steigen die Zuzahlungen auf bis zu 15 € an. Die Härtefallregelung beim Zahnersatz (100 % Zuschuss für Geringverdiener) bleibt aber bestehen.

❌ Leistungskürzungen & Pflichten

Aus für Globuli: Homöopathie und Anthroposophie werden künftig nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erstattet.

Zweitmeinung wird Pflicht: Vor bestimmten operativen Eingriffen müssen Patienten zwingend eine fachliche Zweitmeinung einholen.

💬 Was haltet ihr von den Plänen? Sind die höheren Zuzahlungen und der Ehegatten-Zuschlag fair, um das System stabil zu halten, oder wird hier an den falschen Stellen angesetzt? Schreibt es uns in die Kommentare! 👇

💡 Wir nehmen die Zukunft ernst!Deshalb sind wir heute aktiv bei der DATEV-Strategietagung dabei. Unser Fokus liegt ganz ...
19/06/2026

💡 Wir nehmen die Zukunft ernst!

Deshalb sind wir heute aktiv bei der DATEV-Strategietagung dabei. Unser Fokus liegt ganz klar auf einem der spannendsten Treiber unserer Branche: Künstliche Intelligenz in der Steuerberatung. 🤖📊
Die Digitalisierung war erst der Anfang. KI wird die Art und Weise, wie wir Daten analysieren, Prozesse automatisieren und unsere Mandanten strategisch beraten, revolutionieren. Für uns bedeutet das nicht weniger Service, sondern mehr Zeit für das Wesentliche: die persönliche und individuelle Beratung auf Top-Niveau.

Wir schauen nicht nur zu, wie sich die Branche verändert – wir gestalten sie aktiv mit. Für unsere Kanzlei, für unser Team und vor allem für den Erfolg unserer Mandanten. 🚀

Wie steht ihr zum Thema KI in der Beratung? Chance oder Herausforderung?

18/06/2026
🏃‍♂️💨 Gemeinsam laufen, gemeinsam Gutes tun: Unser Team bei der REWE Team Challenge!Was für ein großartiger Abend! Auch ...
18/06/2026

🏃‍♂️💨 Gemeinsam laufen, gemeinsam Gutes tun: Unser Team bei der REWE Team Challenge!

Was für ein großartiger Abend! Auch in diesem Jahr hieß es für uns wieder: Laufschuhe schnüren und ab auf die Strecke bei der REWE Team Challenge hier in Dresden! 🌃✨
Für uns ist dieses Event schon seit Jahren eine absolute Herzensangelegenheit und feste Tradition. Das Beste daran? Wir laufen nicht nur als Kollegen, sondern haben auch unsere Familien im Gepäck. Zusammen macht das Ganze einfach doppelt so viel Freude! 💙

🏆 Jeder Kilometer zählt – für die Region!
Das Geniale an der Team Challenge ist der Charity-Gedanke: Pro gelaufenen Kilometer spendet die REWE Team Challenge 5 Cent an den Citylauf-Verein Dresden e.V., um den regionalen Laufsport nachhaltig zu fördern.
Das bedeutet für uns: Jeder Schritt, den wir gestern Schweiß treibend zurückgelegt haben, kommt direkt dem Sport und den Nachwuchstalenten hier in unserer Heimatstadt zugute. Eine Win-win-Situation für die Fitness und die Gemeinschaft! Das motiviert natürlich ungemein, auf den letzten Metern noch mal alles zu geben.

Ein riesiges Dankeschön an unser fantastisches Team, die lautstarke Unterstützung an der Strecke und die Organisation für dieses tolle Event. Wir freuen uns jetzt schon aufs nächste Jahr! 🤝🎉

Adresse

Magdeburger Str. 11
Dresden
01067

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 16:00

Telefon

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