26/10/2026
Steuerermäßigung für energetische Sanierung: Aufteilung nach Miteigentumsanteil?
Wer ein Haus energetisch saniert, das ihm nur zum Teil gehört, kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nur in Höhe seines Miteigentumsanteils beanspruchen. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn er die Kosten allein getragen und den größeren Teil des Hauses selbst bewohnt hat.
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beträgt insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen für eine energetische Maßnahme am selbst bewohnten Gebäude, höchstens 40.000 Euro je Objekt, verteilt auf drei Jahre.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26794