Paschmann · Salzmann · Stach

Paschmann · Salzmann · Stach Paschmann, Salzmann, Stach: Ihre Steuerberater in Duisburg. Ihre Steuerberater in Duisburg

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Als mittelständisch geprägte Kanzlei bieten wir in der Region Duisburg und Niederrhein (Geldern, Moers, Krefeld) Steuerberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

20 Jahre gemeinsame Steuerberatung

PSST entstand durch eine Zusammenlegung der Einzelpraxen Paschmann und Stach sowie durch die Übernahme der Kanzlei Peter Adams in Duisburg-Rheinhausen. Unsere drei Partner, Dipl. Finanz

wirtin StB Anita Salzmann, Dipl. Finanzwirt StB Heinz Paschmann und StB Hans-Jürgen Stach, arbeiten bereits seit über 20 Jahren erfolgreich als Steuerberater zusammen. Diese Kontinuität ist die Basis für langjährige und vertrauensvolle Mandantenbeziehungen. Fachliche Kompetenz durch Fortbildung

Die deutsche Steuergesetzgebung ist komplex und ändert sich ständig. Unser Team aus über 20 Steuerberatern und Steuerfachangestellten bildet sich kontinuierlich fort, um Mandanten optimal und praxisgerecht zu beraten. Beratung von Unternehmen und Privatpersonen

Die Steuerberatung, Erstellung von Jahresabschlüssen, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Wirtschaftsberatung gehören zu unserem Kernangebot für Unternehmen und Freiberufler aus allen Branchen. Als mittelständische Kanzlei verstehen und sprechen wir die Sprache des Mittelstands. Das sorgt für einen reibungslosen Ablauf und passgenaue Lösungen. Für Privatpersonen erstellen wir Steuererklärungen und beraten bei der Gestaltung von Vermögen und Erbschaften aus steuerlicher Sicht. Im Ruhrgebiet und Niederrhein zu Hause

Unsere Mandanten kommen zum Großteil aus der Region Duisburg. 2002 haben wir in Geldern eine weitere Steuerberaterpraxis übernommen, um das Einzugsgebiet der Kanzlei Richtung Niederrhein zu vergrößern. Gerne beraten wir auch Sie! Wir freuen uns auf Ihren Kontakt. Mit unseren aktuellen Steuerurteilen und betriebswirtschaftlichen Praxislösungen bleiben Sie auf dem Laufenden. STANDORTE:

Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 9-11
47228 Duisburg
Telefon: (0 20 65) 99 76-0
Telefax: (0 20 65) 99 76-55

Brühlscher Weg 73
47608 Geldern
Telefon: (0 28 31) 70 38
Telefax: (0 28 31) 36 47

22/07/2026

Mit ihren „Taxing Wages“ Berichten analysiert die OECD alljährlich die Steuer- und Abgabenlasten der Bürgerinnen und Bürger in den 38 OECD-Ländern. Welchen Platz dabei Deutschland einnimmt, lesen Sie hier:

Selbstständig Tätige, die tatsächliche Aufwendungen für ihr häusliches Arbeitszimmer gewinnmindernd geltend machen wolle...
17/07/2026

Selbstständig Tätige, die tatsächliche Aufwendungen für ihr häusliches Arbeitszimmer gewinnmindernd geltend machen wollen, müssen besondere Aufzeichnungspflichten erfüllen. Arbeitszimmeraufwendungen müssen einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben und vor allem zeitnah aufgezeichnet werden. Unter „zeitnah“ versteht der Bundesfinanzhof (BFH) einen Zeitraum von zehn Tagen nach Anfall der Aufwendungen (Urt. v. 24.3.2026 - VIII R 6/24). Allein eine Belegsammlung während eines Kalenderjahres mit anschließender Aufarbeitung der Belege und Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung kurz vor Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr genügt nicht.

11/07/2026

Auch bei Nutzung von Mitfahrgelegenheiten müssen zum Werbungskostenabzug Nachweise über Familienheimfahrten vorgelegt werden. Welche Maßstäbe die Rechtsprechung hier setzt, lesen Sie hier:

Juli 20261. 💰 Grundsteuer (jährliche Fälligkeit)* 6. ❗ Ende der Schonfrist für Grundsteuer10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Ju...
08/07/2026

Juli 2026

1. 💰 Grundsteuer (jährliche Fälligkeit)

* 6. ❗ Ende der Schonfrist für Grundsteuer

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Juni bzw. Mai mit Dauer-Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag),
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag. Kirchenlohnsteuer für Juni

13. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfristen für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag.

* 27. 📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)
Sozialversicherungsbeiträge Juli (Abgabe Beitragsnachweise)

29. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juli (Fälligkeit der Beiträge)

* Verschiebung dieses Termins wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

30/06/2026

Belege zur Steuererklärung müssen grundsätzlich nur auf Anforderung dem Finanzamt übermittelt werden. Doch in vielen Fällen ist die Belegabgabe vorteilhaft. Lesen Sie hier, wann dies der Fall ist.

Neue GesellschaftsformDie EU plant mit der „European incorporated“ (EU-Inc.) eine neue Rechtsform, speziell für Start-up...
28/06/2026

Neue Gesellschaftsform
Die EU plant mit der „European incorporated“ (EU-Inc.) eine neue Rechtsform, speziell für Start-ups und sonstige innovative Unternehmen. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um eine private „kleine“ Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gründung
Die EU-Inc. soll vollständig digital errichtet werden können mittels standardisierter Dokumente und elektronische Signaturen. Die Gründung soll lediglich 48 Stunden in Anspruch nehmen. Die Gründungsgebühren sollen unter € 100,00 liegen. Als Stammkapital genügt ein Euro.

EU-Dashboard und zentrales Firmenregister
Für den Eintrag der neuen EU-Inc. steht ein zentrales EU-Register zur Verfügung, verbunden mit einem zentralen EU-Dashboard, in dem Gesellschaftsdokumente wie Gesellschafterlisten, Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle digital hinterlegt werden können.

23/06/2026

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend machen. Näheres dazu lesen Sie hier:

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️Wir wünschen...
21/06/2026

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️
Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in die warme Jahreszeit und viele schöne Momente voller Energie, Freude und guter Aussichten.

15/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
14/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

Adresse

Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 9-11
Duisburg
47228

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 16:30
Mittwoch 08:00 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 13:30

Telefon

+49206599760

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