28/10/2026
🦊 GOZ-Zahl des Monats: 2030
👉 Worum geht’s?
Die GOZ 2030 beschreibt besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten. Dazu gehören beispielsweise Separieren von Zähnen, Beseitigen störenden Zahnfleisches oder Stillen einer übermäßigen Papillenblutung
👉 Wichtig zu wissen:
Die GOZ 2030 ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnungsfähig. Eine Besonderheit: Werden besondere Maßnahmen sowohl beim Präparieren als auch beim Füllen erforderlich, kann die GOZ 2030 in derselben Sitzung zweimal berechnet werden – sofern jeweils eigenständige Maßnahmen erbracht wurden.
👉 Typischer Fehler:
Die besonderen Maßnahmen werden durchgeführt, aber nicht gesondert dokumentiert. Oder die GOZ 2030 wird nur einmal angesetzt, obwohl die Voraussetzungen für eine zweimalige Berechnung erfüllt sind.
👉 Streitpunkt mit PKV:
Nicht jede Maßnahme rechtfertigt automatisch die GOZ 2030. Gerade bei einer zweimaligen Berechnung sollten die Maßnahmen und ihre Zuordnung zur Präparation beziehungsweise Füllung nachvollziehbar dokumentiert sein.
🦊 Fuchs-Tipp:
Dokumentiert sowohl welche besondere Maßnahme durchgeführt wurde als auch, wann und warum sie erforderlich war. So lässt sich die Berechnung der GOZ 2030 nachvollziehbar begründen und unnötigen Rückfragen von Kostenträgern vorbeugen.
💡 Dental Fuchs unterstützt auch bei der Dokumentation mit passenden Textbausteinen für unterschiedliche Behandlungssituationen.
👉 Interesse? Einfach DM!
💬 Jetzt seid ihr gefragt!
Wie wird die GOZ 2030 in eurer Praxis gehandhabt? Wird sie konsequent dokumentiert und abgerechnet oder geht sie im Behandlungsalltag manchmal unter?
Schreibt uns eure Erfahrungen in die Kommentare! 👇