04/09/2026
Schon gewusst? ☀️ Urlaubsgeld ist nicht die einzige Möglichkeit, Mitarbeitern einen Zuschuss zur Erholung zu geben.
Mit einer Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber einen zusätzlichen Benefit bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen wird dieser mit nur 25 % pauschal versteuert und bleibt sozialversicherungsfrei. 💡
Wichtig sind die geltenden Höchstbeträge und der Bezug zur Erholung. Dabei muss es übrigens nicht immer die große Urlaubsreise sein. 🏖️