31/08/2025
Schlussabrechnung zu Coronahilfen – Behörden können nachkontrollieren😷🛂
Auch Jahre nach Erhalt des Schlussbescheids können die Bewilligungsstelle, das zuständige Wirtschaftsministerium oder beauftragte Dritte eine umfassende Prüfung zu Coronahilfen einleiten. Sie sind dann berechtigt, sämtliche Bücher, Belege und Geschäftsunterlagen anzufordern oder sogar örtliche Erhebungen durchzuführen.
Typische Risikobereiche sind dabei:
-Verstoß gegen die Zweckbindung der Mittel, z. B. wenn Nachzahlungen für private Käufe anstatt für den Betrieb eingesetzt werden.
-Nichtbeachtung der Mitteilungspflichten bei Änderungen.
-Verletzung der Steueroasen-Regelungen (auch bei Nachzahlungen!).
-Verstöße gegen Dividenden- und Bonusverbote bei Antragstellern mit großvolumigen Hilfen.