Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater

Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Als überregional tätige Steuerkanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen auf dem neuesten Stand.

Wir beraten Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

15/09/2025

ℹ Abschreibung auf Mietimmobilien nach vorherigem Wegfall der gewerblichen Prägung
Entfällt bei einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, die Immobilien vermietet, die gewerbliche Prägung, kommt es zu einer Betriebsaufgabe, bei der die Immobilien mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Der gemeine Wert ist nun die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen bei den Vermietungseinkünften nach dem Wegfall der gewerblichen Prägung. Ändert sich der Ansatz des gemeinen Wertes aufgrund eines Einspruchs oder einer Klage, können die Bescheide der Folgejahre geändert werden, so dass die Abschreibungen in den Folgejahren an den geänderten gemeinen Wert angepasst werden.
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ℹ Ermessensentscheidung bei Festsetzung eines VerspätungszuschlagsSteht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Er...
09/05/2025

ℹ Ermessensentscheidung bei Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Steht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Ermessen des Finanzamts, darf das Finanzamt bei seiner Entscheidung, ob es einen Verspätungszuschlag festsetzt (Entschließungsermessen), berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige wiederholt seine Erklärungspflichten verletzt hat.
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ℹ Grunderwerbsteuer bei nachträglichen Sonderwünschen für HausbauÄußert ein Grundstückskäufer, der einen Kauf- und Werkv...
02/05/2025

ℹ Grunderwerbsteuer bei nachträglichen Sonderwünschen für Hausbau
Äußert ein Grundstückskäufer, der einen Kauf- und Werkvertrag über ein vom Veräußerer zu errichtendes Gebäude abgeschlossen hat, nach Beginn der Rohbauarbeiten Sonderwünsche, die er gesondert bezahlen muss, unterliegt das Entgelt für diese Sonderwünsche ebenfalls der Grunderwerbsteuer. Hierüber ist ein gesonderter Grunderwerbsteuerbescheid zu erlassen.
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28/04/2025

ℹ Preisgeld für wissenschaftliche Veröffentlichungen
Ein Preisgeld, das ein Hochschulprofessor zusammen mit einem Wissenschaftspreis für die von ihm vor der Berufung zum Professor veröffentlichten Fachbeiträge erhält, ist nicht steuerbar. Denn das Preisgeld wird nicht für eine Tätigkeit des Professors gegenüber seinem aktuellen oder früheren Dienstherrn gezahlt.
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28/04/2025

ℹ Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Einzahlungen des Eigentümers einer vermieteten Eigentumswohnung in die Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft sind erst dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn und soweit die Instandhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen verbraucht wird. Die Einzahlung wirkt sich noch nicht steuerlich aus.
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