Steuerbüro Dirk Potrafke

Steuerbüro Dirk Potrafke Steuerberatung. Einfach. Anders.

Extrageld vom Chef – und kaum jemand kennt diese Möglichkeiten. 🎁Was viele nicht wissen: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarb...
29/07/2026

Extrageld vom Chef – und kaum jemand kennt diese Möglichkeiten. 🎁

Was viele nicht wissen: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nicht nur Urlaubsgeld zahlen – es gibt noch weitere steuerfreie Möglichkeiten, die in der Praxis kaum genutzt werden.

💡 Allgemeine Unterstützungen bis zu 600 € im Jahr: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei zahlen – zum Beispiel bei Krankheit, Unglücksfällen oder Schäden durch höhere Gewalt. Das Besondere: Eine wirtschaftliche Notlage muss nicht nachgewiesen werden. Die Regelung ist also deutlich zugänglicher als viele denken.

➕ In besonderen Fällen geht sogar noch mehr: Bei besonderen Notfällen ist Steuerfreiheit auch über die 600 € hinaus möglich. Begünstigt sind Zuschüsse, Darlehen und Sachleistungen wie Wohnen oder Essen. Bei typischen Berufskrankheiten kann die Zahlung sogar direkt an ein Sanatorium oder Erholungsheim gehen – der Mitarbeiter muss das Geld also gar nicht selbst in die Hand nehmen. Und das alles on top zur Erholungsbeihilfe. 👀

🤝 Warum das für Arbeitgeber so attraktiv ist: Keine Sozialabgaben, kaum Aufwand, klare Regeln – und beim Mitarbeiter kommt netto deutlich mehr an als bei einer klassischen Gehaltserhöhung. Wer das Gefühl hat, dass der Chef auch mal an ihn denkt, bleibt länger. So einfach ist das.

Der Einstieg ist einfacher als gedacht: Wir gestalten das gemeinsam mit Euch. 👋

Urlaubsgeld vom Chef – legal, steuerfrei und kaum genutzt. 🌴Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Es gibt eine sogenannte ...
22/07/2026

Urlaubsgeld vom Chef – legal, steuerfrei und kaum genutzt. 🌴

Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Es gibt eine sogenannte Erholungsbeihilfe, die sie ihren Mitarbeitern steuerfrei zahlen dürfen – zweckgebunden für den Urlaub. Für den Arbeitnehmer ist sie steuer- und sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber übernimmt lediglich eine pauschale Lohnsteuer von 25 %.

💰 Die Beträge sind klar geregelt:
156 € pro Jahr für den Arbeitnehmer selbst, 104 € für den Partner und 52 € je Kind mit Kindergeldanspruch. Eine Familie mit zwei Kindern kommt damit auf 364 € im Jahr – netto, steuerfrei.

📋 Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
Die Zahlung muss zweckgebunden für Erholungszwecke sein – und der Mitarbeiter muss innerhalb von drei Monaten einen genehmigten Urlaub nachweisen. Wichtig dabei: Wird die Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Ein Instrument, das in vielen Unternehmen noch gar nicht auf dem Schirm ist, dabei ist der Aufwand gering und die Wirkung auf Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung spürbar. 💡

Nächste Woche zeigen wir, was darüber hinaus noch möglich ist. Dranbleiben lohnt sich. 👀

Teil 2 ist da – und die Fallen beim Nießbrauch hören nicht auf. ⚠️Letzte Woche haben wir gezeigt, was beim Verkauf, bei ...
09/07/2026

Teil 2 ist da – und die Fallen beim Nießbrauch hören nicht auf. ⚠️

Letzte Woche haben wir gezeigt, was beim Verkauf, bei alten Immobilien und bei Reparaturen schiefgehen kann. Heute geht es weiter mit zwei Punkten, die noch weniger auf dem Schirm haben.

💸 Was, wenn die Eltern die Miete gar nicht brauchen?
Wer den Nießbrauch behält, aber die Erträge nicht wirklich benötigt, sammelt Monat für Monat Geld auf dem Konto. Das Problem: Dieses Bargeld wird irgendwann vererbt – und dann wieder voll besteuert. Der heutige Steuervorteil kann so langfristig zum Nachteil werden. Ob das der Fall ist, hängt von der individuellen Situation ab – und sollte vorab durchdacht werden.

⏳ Was, wenn der Schenker früh stirbt?
Der steuerliche Vorteil des Nießbrauchs basiert auf der statistischen Lebenserwartung des Schenkers. Stirbt er kurz nach der Schenkung, kann das Finanzamt die Bewertung rückwirkend korrigieren – der kalkulierte Steuervorteil schrumpft oder entfällt. Je nach Lebensalter ist dieses Risiko größer oder kleiner. Auch das gehört in die Planung.

Für jede dieser Fallen gibt es eine Lösung. Nießbrauch ist kein Standardprodukt vom Reißbrett – er ist ein Gestaltungsinstrument. Und so individuell wie die Situation dahinter. 💡

Dafür gibt es uns – wir gestalten das gemeinsam mit Euch. 👋

Nießbrauch ist ein starkes Instrument – aber nur, wenn man weiß, wo die Tücken liegen. ⚠️🏠 Verkauf: Wer bekommt eigentli...
02/07/2026

Nießbrauch ist ein starkes Instrument – aber nur, wenn man weiß, wo die Tücken liegen. ⚠️

🏠 Verkauf: Wer bekommt eigentlich das Geld?

Wird die Immobilie oder das Depot verkauft, erhält den Erlös der Beschenkte – nicht der Nießbraucher. In der Praxis ist genau das einer der häufigsten Streitpunkte. Wer das nicht von Anfang an vertraglich regelt, erlebt eine böse Überraschung.

🏚️ Alte Immobilien: Die Abschreibung ist oft längst abgelaufen

Bei älteren Immobilien richtet sich die AfA nach den ursprünglichen Anschaffungskosten – nicht nach dem heutigen Wert. Oft ist sie sogar vollständig abgelaufen. Klassisches Beispiel: das Elternhaus, das seit Jahrzehnten vermietet wird. Das gehört in die Planung, bevor man unterschreibt.

🔧 Reparaturen: Wer zahlt, wenn das Dach neu gedeckt werden muss?

Große Reparaturen und Sanierungen sind gesetzlich Sache des Eigentümers – also des Beschenkten. Der muss zahlen, obwohl er die Immobilie noch gar nicht nutzen kann. Ohne klare vertragliche Regelung entsteht hier schnell Streit.

Die gute Nachricht: Für jede dieser Fallen gibt es eine Lösung. Dafür sind wir da – wir gestalten das gemeinsam mit Ihnen. 💡

Dranbleiben lohnt sich! Nächste Woche decken wir weitere Fallen auf. 👀

Der Nießbrauch ist eines der wirkungsvollsten Instrumente in der Nachfolgeplanung – und trotzdem wird er in der Praxis v...
17/06/2026

Der Nießbrauch ist eines der wirkungsvollsten Instrumente in der Nachfolgeplanung – und trotzdem wird er in der Praxis viel zu selten eingesetzt. 🏠

Das Prinzip ist dabei eigentlich simpel: Man überträgt das Eigentum – zum Beispiel an einer Immobilie – auf die Kinder. Das Nutzungsrecht aber bleibt bei den Eltern. Das heißt: weiterhin einziehen, vermieten, Mieteinnahmen kassieren – obwohl das Haus rechtlich schon dem Kind gehört. 🔑

Der steuerliche Hebel dahinter ist erheblich. Denn das Finanzamt erkennt an, dass der Beschenkte das Objekt nicht frei nutzen kann – und zieht den Nießbrauchwert direkt vom steuerpflichtigen Wert ab. In der Praxis bedeutet das: oft deutlich weniger Schenkungsteuer, manchmal sogar keine. 💡

Was viele außerdem nicht wissen: Das funktioniert nicht nur bei Immobilien. Auch Wertpapierdepots und Firmenanteile lassen sich so gestalten – jeweils mit eigenem steuerlichem Spielraum.

Aber wie bei jedem wirkungsvollen Instrument gilt: Es gibt Fallen.

Die zeigen wir im nächsten Beitrag, dranbleiben lohnt sich. 👀

Das Finanzamt schreibt deine Immobilie pauschal über 50 Jahre ab – 2 % pro Jahr, egal in welchem Zustand sie ist. Ein ge...
28/05/2026

Das Finanzamt schreibt deine Immobilie pauschal über 50 Jahre ab – 2 % pro Jahr, egal in welchem Zustand sie ist. Ein gesetzlicher Richtwert, den viele Vermieter klaglos hinnehmen. Dabei lässt § 7 Abs. 4 EStG deutlich mehr Spielraum. 📄

Wer nachweisen kann, dass seine Immobilie tatsächlich schneller verschleißt oder wirtschaftlich entwertet wird, darf eine kürzere Nutzungsdauer zugrunde legen – und damit mehr pro Jahr abschreiben. Das bedeutet: weniger zu versteuerndes Einkommen, niedrigere Steuerlast, mehr Liquidität. Gerade bei älteren Immobilien mit Sanierungsstau ist dieses Potenzial oft erheblich. 🏚️💡

Der Nachweis funktioniert über ein Sachverständigengutachten, das sich konkret mit dem Zustand des Objekts auseinandersetzt – Baujahr, Instandhaltung, Modernisierungen. Und das Beste: Finanzgerichte haben bestätigt, dass dafür kein öffentlich bestellter oder vereidigter Gutachter notwendig ist. Auch ein privates Gutachten reicht aus, solange es inhaltlich überzeugt. ✅

Die Methode ist gerichtlich anerkannt, der Spielraum real – und die Hürde deutlich niedriger als viele denken.

Wer eine ältere oder wenig modernisierte Immobilie vermietet, sollte diese Frage unbedingt prüfen lassen. Denn was einmal verschenkt ist, holt man nicht zurück. 💰

🔁 Die Ehegatten-Schaukel – das Steuer-Modell, das kaum jemand kenntIhr seid verheiratet, besitzt eine vermietete Immobil...
21/05/2026

🔁 Die Ehegatten-Schaukel – das Steuer-Modell, das kaum jemand kennt

Ihr seid verheiratet, besitzt eine vermietete Immobilie und fragt euch, warum eure Steuerlast auf die Mieteinnahmen so hoch ist?

Der Grund ist oft simpel: Die Abschreibung ist entweder komplett aufgebraucht – oder von Anfang an sehr gering, weil die Immobilie alt ist oder der damalige Kaufpreis niedrig war.

Aber es gibt eine völlig legale Lösung – die sogenannte Ehegatten-Schaukel.

So funktioniert's:
Partner A verkauft die Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei an Partner B. Keine Spekulationssteuer, keine Grunderwerbsteuer. Die Abschreibung startet neu – auf Basis des aktuellen, höheren Wertes. Nach weiteren 10 Jahren wird die Immobilie einfach zurückverkauft. Und das Spiel beginnt von vorn. 🔁

Das Beste daran: Der Bundesfinanzhof hat dieses Modell ausdrücklich anerkannt. Wer es konsequent nutzt, kann über Jahrzehnte hinweg die Steuerlast nachhaltig senken – und die eigene Immobilie zum echten Steuer-Champion machen. 🏆

Klingt interessant? Als Steuerprofi kennen wir solche Modelle – und wissen genau, wie wir sie optimal für euch einsetzen. 🚀

Sprecht uns gerne an und lasst euch beraten, wie viel Potenzial noch in eurer Immobilie steckt! 🎯

🌷🐰 Frohe Ostern 🐣 ✨Zeit für die Familie, gute Laune und entspannte Momente zwischendurch 💛Wir wünschen euch und euren Li...
05/04/2026

🌷🐰 Frohe Ostern 🐣 ✨

Zeit für die Familie, gute Laune und entspannte Momente zwischendurch 💛

Wir wünschen euch und euren Liebsten ein schönes Osterfest voller Sonne, Freude und kleiner Glücksmomente 🍀

🏅 Willkommen bei den Besten - und wir sind dabei!Wir freuen uns riesig: Wir wurden als "Exzellenter Arbeitgeber 2026" au...
09/02/2026

🏅 Willkommen bei den Besten - und wir sind dabei!

Wir freuen uns riesig: Wir wurden als "Exzellenter Arbeitgeber 2026" ausgezeichnet! 🎉

Im Wettbewerb des Steuerverbands e.V. Köln konnten wir mit einer starken Unternehmenskultur punkten - geprägt von echter Wertschätzung, Mitgestaltungsmöglichkeiten, Weiterentwicklung und fairen Rahmenbedingungen. 🌟

Diese Auszeichnung macht uns stolz - und motiviert uns, weiterhin ein Ort zu bleiben, an dem Menschen gerne arbeiten und gemeinsam etwas bewegen. 🤝

HEUTE WEG. MORGEN TEUER.EIN KLASSIKER.Steuerbescheid ist da - und der erste Impuls: „Alles weg damit, der Kram nervt.“ 🗑...
27/01/2026

HEUTE WEG. MORGEN TEUER.
EIN KLASSIKER.

Steuerbescheid ist da - und der erste Impuls: „Alles weg damit, der Kram nervt.“ 🗑️

Verständlich.
Leider auch teuer, wenn bei der nächsten Prüfung genau dieser Beleg fehlt.

Denn: Belege leben länger als Neujahrsvorsätze.

2 Jahre. 4 Jahre. 6 Jahre. 10 Jahre.
Und ja - da verliert man schnell den Überblick. 🤯

Unser Tipp: Mach es langweilig. 😌

✔️ Ordner füllen
✔️ Jahr draufschreiben
✔️ Geduld haben

Und erst dann schreddern.

Oder noch besser: digital archivieren 💻

Weniger Papier.
Weniger Drama.
Weniger Risiko.

💡 Ordnung spart nicht nur Platz - sondern oft richtig Geld.

Adresse

Paul-Rüttchen-Straße 40
Erkelenz
41812

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Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
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