Steuerkanzlei Peter T. Böck

Steuerkanzlei Peter T. Böck Steuerberatung steuerliche Beratung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen (geschäftlich und privat), Buchhaltungen, Löhne/Gehälter

19/11/2025

Steueränderungsgesetz 2025:
Geplante steuerliche Änderungen ab 1. Januar 2026 im Überblick
​​
1. Anpassung der Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie

Ab dem 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer betragen
Bisher lag die Pauschale bei 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.


2. Dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt werden.
Die Abgabe von Getränken bleibt von der Absenkung ausgenommen.
Die Regelung gilt auch für Verpflegungsdienstleistungen z. B. in Kantinen, Cateringanbietern oder in Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Krankenhäusern.


3. Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamts
Folgende Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht sind vorgesehen:
Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000,00 Euro auf 3.300,00 Euro jährlich
Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840,00 Euro auf 960,00 Euro jährlich
Anhebung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro
Erhöhung der Grenze für den Verzicht auf die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000,00 Euro auf 100.000,00 Euro Einnahmen
Möglichkeit des Verzichts auf eine sog. Sphärenrechnung bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000,00 Euro
E-Sport wird in die Liste der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch gemeinnützige Körperschaften wird ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit eingestuft


4. Sonstiges

Mindestlohn erhöht sich auf 13,90 Euro/Stunde. In Vollzeit bedeutet das ca. 186,00 Euro brutto pro Monat

Minijob Die Freigrenze wird um 47,00 Euro auf dann monatlich 603,00 Euro erhöht.

Kindergeld steigt um 4,00 Euro pro Kind auf dann monatlich 259,00 Euro

Deutschlandticket bleibt erhalten, steigt aber im Preis von aktuell 58,00 Euro auf 63,00 Euro pro Monat.


Zeitplan und weiteres Verfahren

Das Steueränderungsgesetz 2025 muss noch den Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Ein Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen.

Wir wünschen Ihnen von Herzen fröhliche und erholsameWeihnachtstage. Im neuen Jahr sollen Ihnen alle Vorhaben gutgelinge...
24/12/2024

Wir wünschen Ihnen von Herzen fröhliche und erholsame
Weihnachtstage. Im neuen Jahr sollen Ihnen alle Vorhaben gut
gelingen, geschäftlich wie privat.
Vielen Dank für die vertrauensvolle und erfolgreiche
Zusammenarbeit.
Herzlichste Weihnachtsgrüße und Glück für das neue Jahr!
Peter+Tina Böck und Team

11/11/2024

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024

Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 den Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen. Mit dem Gesetz sollen der
Grund­ und der Kinderfreibetrag für das laufende Jahr angehoben werden.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

­ Freistellung des Existenzminimums der Einkommensteuerpflichtigen durch Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180,00 EUR auf 11.784,00 EUR für das Jahr 2024

­ Anhebung des Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 um 228,00 EUR auf 6.612,00 EUR (zusammenveranlagte Ehegatten)

Am 22. November 2024 soll das Thema auf der Agenda des Bundesrats stehen. Der neue Grundfreibetrag soll dann in der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden
und rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 gelten.

11/11/2024

Inflationsausgleichsprämie nur noch bis 31. Dezember 2024 zahlbar

Der Auszahlungszeitraum endet! Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die steuer­- und sozialversicherungsfreie Zahlung der Inflationsausgleichs-prämie nur noch bis zum 31. Dezember 2024 gewähren. Die Zahlungen bis zu einem
Betrag von 3.000,00 EUR können zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Adresse

Hauptstraße 27 A
Eschborn
65760

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

+496196954030

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Steuerkanzlei Peter T. Böck erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Steuerkanzlei Peter T. Böck senden:

Teilen

Kategorie