Steuerkanzlei Rumpf

Steuerkanzlei Rumpf Niemand kennt Ihre wirtschaftliche Situation besser als der Steuerberater Ihres Vertrauens.

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Wer erfolgreich für seine Mandanten arbeiten will, muss nicht nur etwas von Zahlen verstehen, sondern immer auch den gesamtwirtschaftlichen Kontext im Blick behalten. Dieses Vertrauen in uns und unsere Arbeit tagtäglich unter Beweis zu stellen schaffen wir, indem wir Verantwortung für Sie und Ihren wirtschaftlichen Erfolg übernehmen.

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat August 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Keine Grunde...
09/08/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat August 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Keine Grunderwerbsteuervergünstigung für eine bloße Personengruppe
Bei Umstrukturierungen innerhalb eines Unternehmensverbunds kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung bei der Grunderwerbsteuer gewährt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass an dem Vorgang ein sogenanntes herrschendes Unternehmen und von diesem abhängige Gesellschaften beteiligt sind.

2️⃣ Finanzamt darf Bescheid korrigieren
Das Finanzamt kann Schreib­, Rechenfehler und vergleichbare offensichtliche Versehen in einem Steuerbescheid nachträglich berichtigen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt dies auch, wenn ein bereits vorliegender Betriebsprüfungsbericht bei der Erstellung des Bescheids versehentlich nicht berücksichtigt wurde.

Mehr dazu unter:
📍 https://stb-rumpf.de/informationsbrief-steuern-recht/

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
08/07/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen
▪️ Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung können entfallen
▪️ Aktuelle Fristen für E-Rechnung im B2B-Bereich
▪️ Wichtiges Urteil zu Hinzuschätzungen in der Gastronomie
▪️ Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht
▪️ Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt ist schenkungsteuerpflichtig
▪️ Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen
▪️ Kein Anspruch auf Abrissgenehmigung für denkmalgeschütztes Gebäude
▪️ Wärmelieferungskosten nicht ohne Weiteres auf Mieter umlegbar

Die aktuelle Ausgabe Juli 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://stb-rumpf.de/informationsbrief-steuern-recht/

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Juni 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Mitarbeiterunt...
14/06/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Juni 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Mitarbeiterunterkünfte können der Gewerbesteuerbelastung unterliegen
Betroffen sind insbesondere Personaldienstleister, Bau­ und Logistikunternehmen sowie Betriebe aus Gastronomie und Pflege, die ihren Beschäftigten Wohnraum bereitstellen.

2️⃣ Selbstlosigkeitsgrundsatz schützt auch private Vorteile von Mitgliedern
Der BFH hat mit Urteil vom 4. Dezember 2025 die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit unternehmensverbundener Stiftungen verschärft und klargestellt, dass der Selbstlosigkeitsgrundsatz nicht nur auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in deren Erwerbssphäre beschränkt ist. Schädlich für die Gemeinnützigkeit sind nach Auffassung des Gerichts auch wirtschaftliche Vorteile, die Personen im privaten Bereich erhalten, wenn diese Vorteile maßgeblich auf dem Engagement in der steuerbegünstigten Einrichtung beruhen.

Mehr dazu unter:
📍 https://stb-rumpf.de/informationsbrief-steuern-recht/

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
20/05/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat mit folgenden Themen:
▪️ Bei der Behaltensfrist zählt der tatsächliche Übergang
▪️ Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
▪️ Widerrufsbutton 2026
▪️ Kirchensteuerbescheide müssen nachträglich korrigiert werden
▪️ Keine Betriebsprüfung in Privathaushalten durch die Rentenversicherung
▪️ Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
▪️ Kindergeld soll künftig automatisch ausgezahlt werden
▪️ Forderung aus Rückbauverpflichtung noch nicht sofort zu aktivieren
▪️ Einzahlungen in Instandhaltungsrücklage sind nicht sofort abziehbar

Die aktuelle Ausgabe Mai 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://stb-rumpf.de/informationsbrief-steuern-recht/

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat April 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Keine Steuer ...
04/04/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat April 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Keine Steuer auf Veräußerung privatgenutzter hochpreisiger Güter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27. Januar 2026 entschieden, dass die Veräußerung eines hochpreisigen Wohnmobils keinen steuerpflichtigen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft begründet. Das Gericht ordnete das Fahrzeug als Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ein, der typischerweise einem Wertverzehr unterliegt und kein Wertsteigerungspotenzial aufweist.

2️⃣ Kaufpreis maßgeblich bei Erbschaftsteuerbewertung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem stichtagsnahen Verkauf von Grundstücken der erzielte Kaufpreis Vorrang vor Gutachtenwerten bei der Bewertung für die Erbschaftsteuer hat. Dies gilt gemäß § 198 BewG für den gemeinen Wert des Grundbesitzes.

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Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
09/03/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
▪️ Abfindungsansprüche bei Einziehung von GmbH-Anteilen
▪️ Genussrechtsausschüttungen sind kein Arbeitslohn
▪️ Schenkungsteuer: 20.000 EUR sind kein übliches Gelegenheitsgeschenk
▪️ Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
▪️ Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes im Kindergeldrecht
▪️ Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
▪️ Bemessungsgrundlage für GrESt bei übernommenem Wohnungsrecht

Die aktuelle Ausgabe März 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://stb-rumpf.de/informationsbrief-steuern-recht/

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Februar 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Unrichtiger...
22/02/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Februar 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Unrichtiger Steuerausweis kann durch beauftragten Dritten berichtigt werden
Der Bundesfinanzhof (XI. Senat) hat mit Urteil vom 9. Juli 2025 (XI R 25/23) entschieden, dass ein unrichtiger Steuerausweis durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten wirksam berichtigt werden kann, der Zeitpunkt der Berichtigung aber an die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens anknüpft.

2️⃣ BFH präzisiert Kaufpreisaufteilung bei Denkmalimmobilien
Der Bundesfinanzhof (IX R 26/24) hat mit Urteil vom 7. Oktober 2025 klargestellt, dass bei der steuerlichen Kaufpreisaufteilung einer Denkmalimmobilie stets ein eigenständiger Bodenwert anzusetzen ist, der vor allem von der Lage abhängt; der Annahme des Käufers, der Bodenwert liege bei 0 EUR, erteilte der BFH eine Absage.

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📍 https://stb-rumpf.de/informationsbrief-steuern-recht/

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
15/01/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Steueränderungsgesetz 2025
▪️ Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung
▪️ Digitale Steuerbescheide ab 2026
▪️ Entgelt für Verzicht auf Nießbrauch
▪️ Kein Investitionsabzugsbetrag bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
▪️ Elektronischer Lohnsteuerabzug ab 2026
▪️ Kosten für Verkehrswertgutachten bei Grundsteuer
▪️ Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
▪️ Arzt muss Privatpatienten nicht über Kostenerstattung aufklären
▪️ BGH bestätigt Referenzzinssatz für Prämiensparverträge
▪️ Auslandsreisepauschalen ab dem 1. Januar 2026

Die aktuelle Ausgabe Januar 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://stb-rumpf.de/informationsbrief-steuern-recht/

Wir hoffen, Sie hatten einen guten Start in das neue Jahr und freuen uns schon auf ein erfolgreiches, gesundes und vertrauensvolles Jahr 2026 mit Ihnen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Dezember 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣ Firmenwagen...
07/12/2025

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Dezember 2025 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Firmenwagen gilt nicht als Mindestlohn
Am 13. November 2025 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei wichtigen Verfahren (Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R) entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfüllt. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten anstelle einer Geldzahlung ausschließlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen, erfüllen damit nicht die Anforderungen des Mindestlohngesetzes.

2️⃣ Welche Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahres 2025?
Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 verjähren die Forderungen, die in 2022 entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Forderungen aus Kaufverträgen, Dienstleistungen oder Werklohn, sofern der Anspruch in 2022 entstanden ist und die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Mehr dazu unter:
📍 https://stb-rumpf.de/informationsbrief-steuern-recht/

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Adresse

Bockenheimer LandStr. 64
Frankfurt
60323

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
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