Triebel & Triebel Rechtsanwälte | Steuerberater | Notar

Triebel & Triebel Rechtsanwälte | Steuerberater | Notar Die Kanzlei Die Kanzlei wurde 1987 von Rechtsanwalt Klaus Triebel gegründet. In den Folgejahren wurde die Kanzlei stetig erweitert.

Im Jahre 1992 wurde sie durch den Rechtsanwalt und Notar Volker Triebel zur Sozietät Triebel & Triebel erweitert. Heute gehören der Sozietät folgende Rechtsanwälte, Steuerberater und ein Notar an:

Klaus Triebel Rechtsanwalt
Volker Triebel Rechtsanwalt und Notar
Jutta Triebel Rechtsanwältin
Reinhard Wittmann Steuerberater
Elke Rott Geprüfte Rechtsfachwirtin

… von einer ganz lieben Mandantin… 😍
23/12/2021

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05/01/2018

Die Luft in deutschen Städten bleibt stark belastet. Auf einem zweiten Dieselgipfel will die Kanzlerin deswegen mit Kommunen und Städten ein Maßnahmenpaket erarbeiten - sonst drohen Fahrverbote. Doch die Wünsche gehen immer noch weit auseinander.

20/10/2017

Ab 19.10.2017 gilt ein neuer Bußgeldkatalog

Behinderung von Einsatzfahrzeugen
-ohne konkret entstandene Behinderung - ein Bußgeld von 200 Euro und erhalten einen Punkt;
- mit Behinderung - Bußgeld 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot;
- mit hieraus entstandenen Gefährdung - Bußgeld auf 280 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot;
- bei zusätzlicher Sachbeschädigung 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot

Absichtliches Blockieren einer Rettungsgasse
- Unterlassen einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen - Bußgeld 240 Euro, zwei Punkten und ein Monat Fahrverbot;
- bei hieraus entstandener Gefährdung - Bußgeld 280 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot;
- bei zusätzlicher Sachbeschädigung - Bußgeld 320 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot
- Parken in einer Feuerwehranfahrtszone- Bußgeld 30 Euro (einfache Verstoß), im Falle einer Blockierung von Ordnungskräften - Bußgeld 65 Euro plus ein Punkt.

Neben Handys sind auch Tablets & Co am Steuer verboten
Handy-Nutzung (und ähnliche elektronische Geräte am Steuer) – Bußgeld 100 Euro und einem Punkt.

Handy-Nutzung Kraftfahrer
- mit einer Gefährdung beträgt - Bußgeld 150 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot;
- mit Sachbeschädigung - Bußgeld 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Handy-Nutzung Fahrradfahrer- Bußgeld 55 Euro

Verhüllung des Gesichts am Steuer – hierbei ist nicht nur Burka und Niqab sondern jegliche Gesichtsverhüllung gemeint, zum Beispiel auch Masken betroffen.

Partner der Kanzlei Triebel & Triebel
04/04/2017

Partner der Kanzlei Triebel & Triebel

Fotograf Vadym PlyushchakovFotos von Frankfurt für RA Triebel
04/04/2017

Fotograf Vadym Plyushchakov

Fotos von Frankfurt für RA Triebel

Philosophie

03/03/2017
Blitzer-App eventuell doch erlaubt? Hoffentlich folgen Die Gerichte diesem Ansatz....wir werden sehen ....
10/02/2017

Blitzer-App eventuell doch erlaubt? Hoffentlich folgen Die Gerichte diesem Ansatz....wir werden sehen ....

Wer im Auto fährt, darf keine technischen Geräte nutzen, die die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder sogar stören. So will es das Gesetz. Bei Blitzer-Apps gibt es allerdings einen Denkfehler.

08/12/2016

Ab heute ist die Abfrage der Punkte in Flensburg (Kraftfahrt-Bundesamt) auch online möglich. Für die Abfrage brauchen die Autofahrer dafür einen Personalausweis im Scheckkartenformat mit

30/11/2016

Tiersitting im Haushalt – kann als Haushaltsnahe Dienstleitung von der Steuer abgesetzt werden!

Wer Tiersitter für die Haustiere benötigt – Füttern, Gassi gehen, Fellpflege usw. kann absetzbar sein!

Weiterhin wurde der Begriff Haushalt auf das angrenzende Grundstück erweitert – es muss dem Grundstück dienen.

Hausanschlusskosten können unter dem vorbannten Begriff Berücksichtigung finden.

Ebenso Handwerkerleistungen in Sinne von Prüfung einer Anlage, Beseitigung eines Schadens, Vorbeugung Schadensabwehr, Kontrollmaßnahmen des TÜV für Fahrstühle oder Blitzableitern können angesetzt werden.

Weiterhin Kosten für Notrufsysteme – betreutes Wohnen kann Anwendung finden.

Bei Fragen, rufen Sie uns an!

25/11/2016

Häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten möglich:
Der BFH bestätigt strengen Auslegungsregeln mit zwei weiteren Urteilen.
Folgende Gestaltung ist möglich:
1. Nicht den größten Raum der Wohnung wählen.
2. Ausschluss der privaten Mitbenutzung .
3. Nachweis, genügend andere Räume für private Aktivitäten vorhanden
4. Arbeitsraum muss Wände und Türen haben – abgeschlossener Raum!

25/11/2016

Guter Beschluss!
Das Bundeskabinett beschloss am 16.11.2016 den Unterhaltsvorschusses erheblich auszuweiten. Ab Beginn des nächsten Jahres soll es dann Geld bis zur Volljährigkeit des Kindes geben. Die derzeitige Rechtslage ist, dass bei Nichtzahlung des Unterhalts des Unterhaltspflichtigen der Staat lediglich den Unterhalt für 6 Jahre übernimmt und höchstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Damit das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann, müsste es Mitte Dezember verabschiedet werden.

Erstausbildung oder ein Erststudium als Sonderausgaben
22/11/2016

Erstausbildung oder ein Erststudium als Sonderausgaben

Nach geltendem Recht sind die Aufwendungen für eine erste Berufsausbildung und für ein Erststudium mit Ausnahme der Ausbildungsdienstverhältnisse nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Hierzu sind beim BVerfG seit dem Jahr 2014 nehrere Verfahren anhängig. Da bisher noch keine ...

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