28/05/2026
Mehr Zeit für die Zahlung der Erbschaftsteuer bei Immobilien. Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, steht oft vor dem Problem: Die Erbschaftsteuer wird fällig – aber liquide Mittel fehlen.
👉 Bisher galt: Eine Stundung war nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. bei bereits vermieteten Immobilien oder selbstgenutztem Wohneigentum.
👉 Neu seit 2025: Die Regelung wird deutlich ausgeweitet. Künftig kann die Steuer auch dann gestundet werden, wenn eine Immobilie erst nach dem Erwerb zu Wohnzwecken vermietet wird.
📌 Das bedeutet: Mehr Flexibilität für Erben – und weniger Druck, Immobilien vorschnell verkaufen zu müssen.
⏳ Die Stundung kann unter Voraussetzungen bis zu 10 Jahre betragen.
⚠️ Wichtig: Die Regel greift nur, wenn die Steuer nicht anderweitig bezahlt werden kann – und der Verkauf der Immobilie notwendig wäre.
💬 Du hast Fragen zur Erbschaft oder Schenkung? Wir unterstützen dich gerne bei der steuerlichen Planung.
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