Versicherungsbüro Herbert Suttner - Versicherungskammer Bayern

Versicherungsbüro Herbert Suttner - Versicherungskammer Bayern Zuhören, ver­stehen, gemein­sam planen! Wir sind für dich da, wenn du uns brauchst. Einfach. Machen. Passt deine Absicherung zu deinem Leben?

Das Leben ändert sich und damit auch Ihr Versicherungs- und Vorsorgebedarf. Vielleicht denkst du darüber nach, wie du deine Familie absichern kannst, du den Ruhestand ohne finanzielle Einbußen genießen kannst oder wie Eigentum sinnvoll abgesichert werden kann. Mach mit uns einen unverbindlichen, individuellen und kostenlosen Versicherungscheck! Meine Mobil-Nummer: 0160.92943548

Versicherungsbüro

Herbert Suttner
Generalagentur der Versicherungskammer Bayern
Garchinger Straße 1 | Wald
84518 Garching an der Alz
☎️ 08634.6275770
📧 [email protected]

06/05/2026

Vielen Dank für den schönen Beitrag 🩵

Du hast Fragen⁉️ und wünscht eine individuelle Beratung rund um Vorsorge und Versicherungen? Du bist auf der Suche nach einem verlässlichen Partner vor Ort? Ruf uns einfach an und komm vorbei. Du findest unser Versicherungsbüro direkt im Zentrum von Wald in der Gemeinde Garching a.d.Alz in einer denkmalgeschützten 🏰 Villa. Wir sind für dich da! Einfach.Machen.

Versicherungsbüro Herbert Suttner ☂️
Generalagentur der Versicherungskammer Bayern
84518 Garching an der Alz | Garchinger Straße 1 | Wald
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Nicht nur beim Bezahlen an der Tankstelle wird einem bewusst, wie teuer Autofahren geworden ist. Auch Werkstattrechnunge...
28/04/2026

Nicht nur beim Bezahlen an der Tankstelle wird einem bewusst, wie teuer Autofahren geworden ist. Auch Werkstattrechnungen können schlechte Laune verursachen – etwa wenn ein kleiner Parkrempler Tausende Euro kostet. Grund sind die teils extrem stark gestiegenen Preise für Reparaturen und Ersatzteile. Laut dem Gesamtverband der Versicherer kosten z.B. Kofferraumklappen heute doppelt so viel Geld wie noch vor zehn Jahren. Die Preissteigerungen wiederum machen auch die Versicherungen teurer.

Du hast Fragen⁉️ und wünscht eine individuelle Beratung rund um Vorsorge und Versicherungen? Du bist auf der Suche nach einem verlässlichen Partner vor Ort? Ruf uns einfach an und komm vorbei. Du findest unser Versicherungsbüro direkt im Zentrum von Wald in der Gemeinde Garching a.d.Alz in einer denkmalgeschützten 🏰 Villa. Wir sind für dich da! Einfach.Machen.

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Danke für euren Einsatz!
21/04/2026

Danke für euren Einsatz!

11/04/2026

: Frühjahrsmarkt in Garching a.d.Alz am So., 12. April 2026 ab 10 Uhr mit Warenmarkt | Autoschau | Gewerbeschau & Kunsthandwerkermarkt | Fahrradsegnung | Großer Flohmarkt | Oldtimertreffen | Essen, Trinken & Unterhaltung | Verkaufsoffener Sonntag

Garching a.d.Alz läutet beim Frühjahrsmarkt am Sonntag, 12. April 2026 traditionell den „Lenz“ für das Alztal ein. Rund um Rathaus und Brunnenhof werden wieder viele Fieranten ab 10 Uhr zum Warenmarkt erwartet, die ein breites frühlingsfrisches Angebot von kulinarischen Schmankerln über Kleidung, Lederwaren, Modeschmuck oder Spielzeug bereithalten. Auch die Blaulicht-Organisationen wie Feuerwehr, BRK und THW sind mit ihren Angeboten vor Ort, zeigen ihre Fahrzeuge und Aktionen können bestaunt werden. Am Brunnenhof gibt es heuer erstmals ein Kinderland mit Basteln, Malen und Spielgeräten für die Kleinen unter Aufsicht von Kathrin Kamhuber, der Leiterin des Garchinger Jugendtreff YouZone. Speziell der Eventbereich wird heuer noch größer und schöner als in den Vorjahren - ganz unter dem Motto ! Bei einem Standkonzert der „Alztaler Blasmusik“ am Brunnenhof wird Bürgermeister Maik Krieger um 11 Uhr den Frühjahrsmarkt offiziell eröffnen.

Autoschau: In der Nikolausstraße zeigen die regionalen Autohändler ihre neuesten Modelle. Zahlreiche Träume auf vier Rädern warten darauf, von den Besuchern entdeckt zu werden, denn ein schönes Auto mit einem kräftigen Motor und einer sportlichen, gediegenen oder praktischen Ausstattung gehört nach wie vor zur unverzichtbaren „Grundausstattung“ vieler Zeitgenossen.

Gewerbeschau & Kunsthandwerkermarkt: Im weiteren Verlauf der Nikolausstraße zwischen Lederwaren Nußbaumer, Wohlfahrtsladen und Bäckerei Wenzl (ehem. Schreck) und Sunreise schließt sich die Schau des Gewerbevereins „WIR-Alztal e.V.“ an. Betriebe aus Garching a.d.Alz, Engelsberg und Umgebung präsentieren sich mit ihren Angeboten und Dienstleistungen und freuen sich auf viele interessante Gespräche mit Kunden und die es werden möchten. Vom Schreiner bis zum Heizung-Sanitär-Betrieb, Zimmerer und Hausmeister bis zum Fahrradhändler und zur Solaranlage ist vieles zu entdecken, was das Gewerbe in der Region zu bieten hat. Lokale Kunsthandwerker zeigen und verkaufen an ihren Ständen Gestricktes, Gebasteltes oder Getöpfertes. Deko für Haus und Garten, Seifen und Kräutersachen, Holzschilder mit Brandmalerei und Keramik gibt’s direkt von den WERTVOLL-Künstlern. Auch für musikalische Unterhaltung und Entertainment ist gesorgt: die bekannte Garchinger Sängerin Sabine Heimhilger präsentiert sich den Marktbesuchern mit ihrem Akustik-Programm, das sich durch alle Genres zieht und von den 70ern bis hin zu den aktuellen Charts reicht. Passend zum Frühjahrsmarkt wird Sabine Heimhilger den Besuchern beim Schlendern und Verweilen ein leichtes und schönes Gefühl vermitteln und vielleicht auch zum Mitklatschen oder sogar Mitsingen animieren. Sabine Heimhilger ist in Garching a.d.Alz aufgewachsen und tourte mit den Coverbands Apollos, Highlife-Liveband und Starmix durch den gesamten deutschsprachigen Raum. Nach der Babypause konzentriert sie sich aktuell auf ihre Solokarriere und das Projekt Klang@rt. Zum Ohrenschmaus der Gaumenschmaus: Leckere Brotzeiten an den Imbissständen und Foodtrucks sowie das ein oder andere Schmankerl der heimischen Gastronomie sorgen für das leibliche Wohl der Marktbesucher. Und für die Kleinen steht eine Hüpfburg bereit – lassen Sie sich überraschen von !

Fahrradsegnung: Egal, ob jung oder alt - Fahrradfahren ist für die meisten Menschen eine gute Möglichkeit, das tägliche Bewegungspensum zu erreichen – Fahrradfahren ist IN. Der Gewerbeverein „WIR-Alztal e.V.“ lädt sehr herzlich zur Fahrradsegnung „Komm gut heim“ mit den Vertretern der örtlichen Kirchen ein. Dabei handelt es sich um eine Zeremonie, bei der Fahrräder und ihre Fahrer gesegnet werden. Dies soll Schutz und Segen für die Radfahrer bringen und sie vor Unfällen und Gefahren bewahren. Neben dem spirituellen Aspekt ist die Fahrradsegnung ein gemeinschaftliches Ereignis, bei dem Menschen zusammenkommen, um ihre Freude am Radfahren gemeinsam zu feiern. Die Fahrrad-Segnung findet gegen 12:30 Uhr auf Höhe des Wohlfahrtsladen statt (Die Einfahrt für die Radler ist ausschließlich über die Maximilianstraße aus Richtung Norden möglich – hier ist auch ein Fahrrad-Parkplatz seitlich vom Wohlfahrtsladen vorgesehen). Für die Teilnehmer gibt es ein Segensband, das am Fahrrad befestigt werden kann und Schutz während des Jahres bringen soll. Musikalisch umrahmt wird die Fahrradsegnung vom Kinderchor "Ohrwurm" des Pfarrverband Garching-Engelsberg. Und wer Pfarrer Hans Speckbacher kennt, der weiß, dass er auch die Gitarre dabei haben wird ... Ja, wir san mim Radl da!

Auf dem Volksfestplatz neben der „Alten Turnhalle“ gibt es einen großen Jahresflohmarkt, der viele Schnäppchen und Kuriositäten zum Kauf anbietet – Bares für Rares! Info und Anmeldung für Verkäufer unter www.sr-maerkte.de oder Telefon 0171/3292557.

Die Oldtimerfreunde Garching zeigen bei einem Treffen historische Fahrzeuge aller Art auf den EDEKA-Parkplatz an der Turnstraße. Auch hier gibt es allerlei zu bestaunen und bestimmt werden viele interessante Benzingespräche geführt.

Ab 12 Uhr öffnen die Geschäfte in Garching a.d.Alz zum ausgiebigen Einkaufsbummel beim Verkaufsoffenen Sonntag und halten zudem auch einige Überraschungen und besondere Rabatte zum Frühjahrsmarkt bereit!

05/04/2026

Das Versicherungsbüro Herbert Suttner - Versicherungskammer Bayern ist beim Frühjahrsmarkt in Garching a.d.Alz am So. 12. April 2026 mit einem Infostand und einer Hüpfburg für Kinder vertreten. Wir freuen uns auf viele interessante Gespräche. Du findest uns auf der Gewerbeschau in der Nikolausstrasse auf Höhe Wohlfahrtsladen!

Kurz mal nicht aufgepasst und schon haben Sie beim Ausparken ein Verkehrsschild gerammt. Oder Sie haben leicht ein ander...
27/03/2026

Kurz mal nicht aufgepasst und schon haben Sie beim Ausparken ein Verkehrsschild gerammt. Oder Sie haben leicht ein anderes Fahrzeug touchiert. Das Gesetz erwartet von Ihnen, dass Sie den Schaden beim Fahrzeughalter sofort melden. Fahren Sie einfach weg, machen Sie sich wegen Fahrerflucht strafbar. Das gilt selbst dann, wenn Sie nur einen kleinen Kratzer verursacht haben. Bei Verkehrsschildern und Co. muss die Stadt oder Gemeinde als Eigentümer informiert werden. Machen Sie sich nach einem Verkehrsunfall einfach aus dem Staub, machen Sie sich strafbar. Die Folgen können von einer Geldstrafe bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis gehen.

Aber begehen Sie auch Unfallflucht, wenn Sie nur ein Verkehrsschild etwas anknicken oder der Schaden nur eine Bagatelle ist?

Pflichten nach einem Unfall: Sind Sie an einem Unfall beteiligt, müssen Sie anderen Unfallbeteiligten die Feststellung Ihrer Personalien, Ihres Kennzeichens und die Art Ihrer Beteiligung ermöglichen. Wichtig: Ein Zettel mit Ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Zeigt der Unfallgeschädigte Sie an, sind Sie Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Wenn keiner kommt: Nach einem Parkplatzrempler wird der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs nicht immer gleich an Ort und Stelle sein. Sie sind als Verursacher verpflichtet, zunächst eine gewisse Zeit abzuwarten. Wie lange Sie ausharren müssen, hängt von Ort und Uhrzeit ab. Nachmittags auf einem Supermarktparkplatz wird der andere Fahrer sicherlich zeitnah mit seinen Einkäufen zurückkommen. Nachts in einem Wohngebiet werden Sie vermutlich lange Zeit vergeblich warten. Erscheint der Fahrzeughalter nicht, rufen Sie die Polizei. Diese nimmt Ihre Daten auf und benachrichtigt den Geschädigten.

Auch Bagatellen melden: Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie einen Bagatellschaden nicht melden müssten. Zum einen werden Sie kaum abschätzen können, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Selbst wenn das Fahrzeug insgesamt bereits zerkratzt ist, stellt die neue Beule einen relevanten Schaden dar. Auch bei einem Bagatellschaden reicht es übrigens nicht aus, den Schaden später beim Halter oder der Polizei zu melden. Dieser verbreitete Rechtsirrtum hat schon so manchem eine böse Überraschung beschert. Nach § 142 Absatz 4 Strafgesetzbuch (StGB) kann bei einer nachträglichen Meldung eines unerheblichen Schadens im ruhenden Verkehr die Strafe lediglich gemildert werden.

Wann ist es keine Fahrerflucht? Entfernen Sie sich nur vom Umfallort, um direkt im Anschluss den Schaden beim nächsten Polizeirevier anzuzeigen, begehen Sie keine Fahrerflucht. Allerdings dürfen Sie keine Umwege fahren oder erst noch die Einkäufe nach Hause bringen. Sind Sie selbst bei dem Unfall zu Schaden gekommen, gilt es nicht als Fahrerflucht, wenn Sie sich zuerst Hilfe suchen. Ihr leibliches Wohl hat in dem Fall Vorrang.

WICHTIG: Wenn Sie bei dem Unfall nur Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt und keinen Fremdschaden verursacht haben, dürfen Sie ebenfalls weiterfahren. Hier schützt aber Unwissenheit nicht vor Strafe. Sie sollten nach einem Unfall immer zuerst aussteigen und die Umgebung begutachten. Nur wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie keinen Fremdschaden verursacht haben, können Sie die Unfallstelle verlassen.

Ist es Fahrerflucht, wenn man nichts gemerkt hat? Wann liegt keine Fahrerflucht vor? Eine Unfallflucht gilt immer als eine Vorsatztat. Dabei ist unerheblich, was der Verursacher wahrgenommen hat. Es ist auch eine Fahrerflucht, wenn der Unfall nicht bemerkt wurde. Deswegen müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein.

Was passiert bei Fahrerflucht ohne Personenschaden? Nicht immer wird durch einen Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen. Verkehrsschilder, Leitplanken oder Anpralldämpfer müssen auch regelmäßig bei einer Kollision dran glauben. Wenn Sie meinen, solche Beschädigungen gehören zum allgemeinen Straßengebrauch, sitzen Sie einem gefährlichen Irrtum auf. Verkehrseinrichtungen stehen im öffentlichen Eigentum. Der Austausch oder die Reparatur können schnell mehrere tausend Euro kosten. Daher sind Sie als Unfallfahrer verpflichtet, diese Schäden umgehend zu melden. Dafür können Sie sich direkt bei der Stadt oder Gemeinde melden oder die Polizei informieren. Entfernen Sie sich nach einem Unfall, machen Sie sich genauso strafbar, als wenn Sie ein anderes Auto angefahren hätten. Auch wenn Sie im Irrtum über die Meldepflicht waren, einer Strafe werden Sie sich nicht entziehen können. Es gilt der Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Außerdem können Sie unter Umständen haften, wenn durch die beschädigte Verkehrseinrichtung weitere Unfälle passieren.

Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht? Werden Sie wegen Fahrerflucht verurteilt, kommen Sie nicht mit einem Bußgeld davon. Sie müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Haben Sie lediglich einen Bagatellschaden bis zu 600 Euro verursacht, fällt die Geldstrafe meist geringer aus. Hinzu kommen aber verkehrsrechtliche Sanktionen wie zwei Punkte in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Eine Freiheitsstrafe droht meist nur im Wiederholungsfall und bei schwersten Folgen. Bei Bagatellunfällen ist übrigens Ihre Fahrerlaubnis nicht in Gefahr. Diese kann Ihnen aber entzogen werden, wenn der verursachte Schaden "bedeutend" ist. Die Grenze liegt derzeit bei etwa 1.300 Euro. In dem Fall drohen teils hohe Geldstrafen. Außerdem erhält der Fahrer drei Punkte in Flensburg und verliert für mindestens 6 Monate seinen Führerschein. Bei einem umgefahrenen Verkehrsschild ist die Grenze schnell überschritten.

Wer zahlt die Schäden? Für die Kosten eines schuldhaft beschädigten Schildes, einer Leitplanke oder eines fremden Fahrzeuges tritt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Das zuständige Amt wird dort die Kosten des Ersatzes oder der Reparatur geltend machen. Haben Sie sich wegen Unfallflucht strafbar gemacht, kann Ihre Versicherung bei Ihnen bis zu 5.000 Euro Ersatz fordern. Es gehört zu den Obliegenheiten im Versicherungsvertrag, an der Unfallstelle alle notwendigen Angaben zu machen. Haben Sie dies versäumt und werden strafrechtlich belangt, müssen Sie mit dem Regress Ihrer Versicherung rechnen. In dem Fall müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Du hast Fragen⁉️ und wünscht eine individuelle Beratung rund um Vorsorge und Versicherungen? Du bist auf der Suche nach einem verlässlichen Partner vor Ort? Ruf uns einfach an und komm vorbei.

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🚘 Wichtig bei Neuzulassungen oder Umschreibungen vom 🚗🚙 Auto: die Zulassungsstelle benötigt ab sofort den vollständigen ...
18/03/2026

🚘 Wichtig bei Neuzulassungen oder Umschreibungen vom 🚗🚙 Auto: die Zulassungsstelle benötigt ab sofort den vollständigen Namen, der im Personalausweis steht … also auch die korrekten Zweitnamen zur EVB-Nummer. Andernfalls gibt es keine Zulassung. Jahrzehntelang reichte der erste Vorname. Es ist zukünftig sinnvoll, den Personalausweis vorzulegen, wenn wir eine EVB (früher Doppelkarte) generieren sollen. Ebenso ist ab sofort bei steuerbefreiten Fahrzeugen (zB landwirtschaftliche Zugmaschine mit grünem Schild) ein SEPA-Formular notwendig, auch wenn keine Kfz-Steuer bezahlt werden muss. Andernfalls gibt es ab sofort keine Zulassung.

11/03/2026

Adresse

Garchinger Straße 1
Garching An Der Alz
84518

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

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