06/07/2026
Keine Werbungskosten: Vom Grundstücksveräußerer übernommene Verpflichtungen
Für eine in einem Immobilienverkaufsvertrag vom Veräußerer übernommene Verpflichtung zur Renovierung einer instandsetzungsbedürftigen Wohnung und zur Mietzahlung an den Grundstückskäufer bis zur Wiedervermietung dieser Wohnung gibt es keinen Werbungskostenabzug.
Im Streitfall ging es um den Werbungskostenabzug von Aufwendungen aus einer kaufvertraglichen Verpflichtung der Veräußerer eines Vermietungsobjekts. Die Steuerpflichtigen hatten sich im Kaufvertrag gegenüber dem Käufer zur Zahlung der Miete für die Wohnung bis zu einer erneuten Vermietung sowie zur Entrümpelung und Herrichtung dieser Wohnung auf eigene Kosten verpflichtet.
👉 Warum der Zusammenhang mit der Vermietung steuerlich verloren geht und welche Folgen das für Verkäufer von Immobilien hat, erfahren Sie unter
🔗 gres-partner.de/werbungskosten-immobilienverkauf
𝗚𝗿𝗲𝘀 & 𝗣𝗮𝗿𝘁𝗻𝗲𝗿
Ihr Steuerberater des Vertrauens
📍 München Trudering & Umgebung
© artistsgroup | Bild: Canva Pro, 89Stocker