Gres & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Gres & Partner Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater des Vertrauens in München und Umgebung Aufgrund unserer Mandantenstruktur verfügen wir in vielen Branchen über fundierte Kenntnisse.

Steuerberatung in München Trudering: Professionell und individuell für Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler, Existenzgründer und Unternehmen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Rechtsformen, sowie die Beratung von Privatpersonen. Darüber hinaus beraten wir auch Konzernunternehmen. Unsere Leistungen umfassen Steuerberatu

ng, Jahresabschlüsse, Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Internationales Steuerrecht und Steuererklärung für Privatpersonen.

Keine Werbungskosten: Vom Grundstücksveräußerer übernommene Verpflichtungen Für eine in einem Immobilienverkaufsvertrag ...
06/07/2026

Keine Werbungskosten: Vom Grundstücksveräußerer übernommene Verpflichtungen

Für eine in einem Immobilienverkaufsvertrag vom Veräußerer übernommene Verpflichtung zur Renovierung einer instandsetzungsbedürftigen Wohnung und zur Mietzahlung an den Grundstückskäufer bis zur Wiedervermietung dieser Wohnung gibt es keinen Werbungskostenabzug.

Im Streitfall ging es um den Werbungskostenabzug von Aufwendungen aus einer kaufvertraglichen Verpflichtung der Veräußerer eines Vermietungsobjekts. Die Steuerpflichtigen hatten sich im Kaufvertrag gegenüber dem Käufer zur Zahlung der Miete für die Wohnung bis zu einer erneuten Vermietung sowie zur Entrümpelung und Herrichtung dieser Wohnung auf eigene Kosten verpflichtet.

👉 Warum der Zusammenhang mit der Vermietung steuerlich verloren geht und welche Folgen das für Verkäufer von Immobilien hat, erfahren Sie unter
🔗 gres-partner.de/werbungskosten-immobilienverkauf

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Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt...
30/06/2026

Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung

Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt: Außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre), die unter die Tarifermäßigung des § 34 Einkommensteuergesetz fallen, werden seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Arbeitgeber müssen diese Einnahmen somit der regulären Besteuerung unterwerfen.

Eine ermäßigte Besteuerung erfolgt ausschließlich bei der Einkommensteuerveranlagung. Daher müssen Steuerpflichtige die entsprechenden Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben.

Quelle: FinMin Thüringen, Mitteilung vom 6.5.2026

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Einnahmen auch bei Zahlung des Mieters an einen Dritten Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat über einen Fall entsche...
26/06/2026

Einnahmen auch bei Zahlung des Mieters an einen Dritten

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat über einen Fall entscheiden, in dem der Mieter für den Vermieter größere Instandsetzungen durchführte.

Der Steuerpflichtige bzw. der Vermieter konnte sich letztlich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er aufgrund der Verrechnung von Renovierungskosten mit dem zu entrichtenden Kaltmietzins entsprechend der Anlage zum Mietvertrag keine Einnahmen erzielt hat. Denn Einnahmen können dem Steuerpflichtigen auch dann zufließen, wenn der Mieter die Zahlung an einen Dritten erbringt und damit eine Schuld des Steuerpflichtigen tilgt (sogenannter abgekürzter Zahlungsweg).

👉 Welche steuerlichen Folgen sich daraus für Vermieter ergeben und warum trotz fehlender Mietzahlung steuerpflichtige Einnahmen vorliegen können, lesen Sie unter
🔗 gres-partner.de/mieter-zahlung-dritter

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Keine ermäßigte Besteuerung: Kapitalauszahlung aus betrieblicher AltersversorgungIst bei einer betrieblichen Altersverso...
05/06/2026

Keine ermäßigte Besteuerung: Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung

Ist bei einer betrieblichen Altersversorgung ein Wahlrecht zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung vorgesehen und entscheidet sich der Steuerpflichtige nach Ablauf des Vertrags für eine einmalige Auszahlung des Kapitals, stellt sich die Frage, ob hier die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) greift („Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“).

Nachdem sich zuletzt mehrere Finanzgerichte mit dem Merkmal der „Außerordentlichkeit“ beschäftigt hatten, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass in derartigen Fällen regelmäßig keine außerordentlichen Einkünfte vorliegen.

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𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2....
28/05/2026

𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten (es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an).

Zu dieser sogenannten Aktivrente hat das Bundesfinanzministerium nun einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 16.3.2026, Dabei werden sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Sonderfragen für Arbeitgeber beantwortet.

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Prämie für den Kauf eines E-Autos 🚘Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eine...
20/05/2026

Prämie für den Kauf eines E-Autos 🚘

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie Range-Extender).

Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2026 neu zugelassen werden. Förderanträge sind voraussichtlich erstmals im Laufe des Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1.1.2026. Die Förderhöhe ist gestaffelt und kann bis zu 6.000 EUR betragen.

👉 𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗲𝘀𝘀𝗮𝗻𝘁𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻
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𝗗𝗶𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁𝗲 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲: 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝘁𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗸𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗻𝘂𝘁𝘇𝗲𝗻 🏡Immobilien zählen in Deutschland seit Jahren zu den beliebteste...
23/04/2026

𝗗𝗶𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁𝗲 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲: 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝘁𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗸𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗻𝘂𝘁𝘇𝗲𝗻 🏡

Immobilien zählen in Deutschland seit Jahren zu den beliebtesten Anlageformen. Soll eine Immobilie nach dem Erwerb vermietet werden, gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten, um mögliche Steuernachteile zu vermeiden.

Unsere Sonderausgabe zur Mietimmobilie bietet einen kompakten Überblick und gibt hilfreiche Steuertipps.

🔑 Erwerb: Kaufkosten clever strukturieren
💸 Werbungskosten: Steuern gezielt senken
⚠️ Steuerfallen: Anschaffung richtig einordnen
🛠️ Handwerker: Kosten steuerlich nutzen
🏚️ Leerstand: Absicht sauber nachweisen
🌴 Ferienimmobilien: Auslastung richtig bewerten
👨‍👩‍👧 Angehörige: Miete korrekt gestalten
🏗️ Neubau: Sonderabschreibungen optimal nutzen
📉 Grundsteuer: Erlass bei Mietausfall prüfen

👉 𝗝𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗶𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 𝗼𝗽𝘁𝗶𝗺𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻:
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𝗜𝗻𝗻𝗲𝗿𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗟𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗯𝗳𝗿𝗮𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗺𝘀𝗮𝘁𝘇𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗜𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗻𝘂𝗺𝗺𝗲𝗿Eine Voraussetzung für eine umsatzs...
17/04/2026

𝗜𝗻𝗻𝗲𝗿𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗟𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗯𝗳𝗿𝗮𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗺𝘀𝗮𝘁𝘇𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗜𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗻𝘂𝗺𝗺𝗲𝗿

Eine Voraussetzung für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist, dass der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)).

Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich nun damit beschäftigen, wie regelmäßig eine Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. (beim Bundeszentralamt für Steuern) bei laufenden Geschäftsbeziehungen zu erfolgen hat.

👉 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲, 𝘄𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗻 𝗚𝗲𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝘁𝘄𝗮𝗴𝗲𝗻𝗵ä𝗻𝗱𝗹𝗲𝗿 𝗣𝗸𝘄 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗡𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝗹𝗮𝗻𝗱𝗲 𝗹𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝘁𝗲 – 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗱𝗮𝘀 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗴𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝘁 𝘄𝘂𝗿𝗱𝗲:
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𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲𝘀 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹 𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳𝘁: 𝗚𝗲𝘄𝗶𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 🚐Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen ...
30/03/2026

𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲𝘀 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹 𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳𝘁: 𝗚𝗲𝘄𝗶𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 🚐

Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliegen auch dann nicht der Spekulationsbesteuerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, ob auch ein Wohnmobil im hochpreisigen Segment ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein kann und hat diese Frage bejaht.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind Wirtschaftsgüter, die bei objektiver Betrachtung vorrangig zur Nutzung angeschafft sind und dem Wertverzehr unterliegen oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen. Dabei ist eine tägliche Nutzung nicht erforderlich.

👉 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲, 𝘄𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗜𝗵𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗗𝗲𝘁𝗮𝗶𝗹𝘀 𝗱𝗮𝘀 𝗕𝗙𝗛-𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝗲𝗻𝘁𝗵ä𝗹𝘁:
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