Gres & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Gres & Partner Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater des Vertrauens in München und Umgebung Aufgrund unserer Mandantenstruktur verfügen wir in vielen Branchen über fundierte Kenntnisse.

Steuerberatung in München Trudering: Professionell und individuell für Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler, Existenzgründer und Unternehmen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Rechtsformen, sowie die Beratung von Privatpersonen. Darüber hinaus beraten wir auch Konzernunternehmen. Unsere Leistungen umfassen Steuerberatu

ng, Jahresabschlüsse, Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Internationales Steuerrecht und Steuererklärung für Privatpersonen.

𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2....
28/05/2026

𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗿𝗲𝗻𝘁𝗲

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten (es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an).

Zu dieser sogenannten Aktivrente hat das Bundesfinanzministerium nun einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 16.3.2026, Dabei werden sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Sonderfragen für Arbeitgeber beantwortet.

👉 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗡𝗲𝘄𝘀 & 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝘁𝗶𝗽𝗽𝘀
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Prämie für den Kauf eines E-Autos 🚘Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eine...
20/05/2026

Prämie für den Kauf eines E-Autos 🚘

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie Range-Extender).

Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2026 neu zugelassen werden. Förderanträge sind voraussichtlich erstmals im Laufe des Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1.1.2026. Die Förderhöhe ist gestaffelt und kann bis zu 6.000 EUR betragen.

👉 𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗲𝘀𝘀𝗮𝗻𝘁𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻
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𝗗𝗶𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁𝗲 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲: 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝘁𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗸𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗻𝘂𝘁𝘇𝗲𝗻 🏡Immobilien zählen in Deutschland seit Jahren zu den beliebteste...
23/04/2026

𝗗𝗶𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁𝗲 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲: 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝘁𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗸𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗻𝘂𝘁𝘇𝗲𝗻 🏡

Immobilien zählen in Deutschland seit Jahren zu den beliebtesten Anlageformen. Soll eine Immobilie nach dem Erwerb vermietet werden, gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten, um mögliche Steuernachteile zu vermeiden.

Unsere Sonderausgabe zur Mietimmobilie bietet einen kompakten Überblick und gibt hilfreiche Steuertipps.

🔑 Erwerb: Kaufkosten clever strukturieren
💸 Werbungskosten: Steuern gezielt senken
⚠️ Steuerfallen: Anschaffung richtig einordnen
🛠️ Handwerker: Kosten steuerlich nutzen
🏚️ Leerstand: Absicht sauber nachweisen
🌴 Ferienimmobilien: Auslastung richtig bewerten
👨‍👩‍👧 Angehörige: Miete korrekt gestalten
🏗️ Neubau: Sonderabschreibungen optimal nutzen
📉 Grundsteuer: Erlass bei Mietausfall prüfen

👉 𝗝𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗶𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 𝗼𝗽𝘁𝗶𝗺𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻:
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𝗜𝗻𝗻𝗲𝗿𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗟𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗯𝗳𝗿𝗮𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗺𝘀𝗮𝘁𝘇𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗜𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗻𝘂𝗺𝗺𝗲𝗿Eine Voraussetzung für eine umsatzs...
17/04/2026

𝗜𝗻𝗻𝗲𝗿𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗟𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗯𝗳𝗿𝗮𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗺𝘀𝗮𝘁𝘇𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗜𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗻𝘂𝗺𝗺𝗲𝗿

Eine Voraussetzung für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist, dass der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)).

Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich nun damit beschäftigen, wie regelmäßig eine Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. (beim Bundeszentralamt für Steuern) bei laufenden Geschäftsbeziehungen zu erfolgen hat.

👉 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲, 𝘄𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗻 𝗚𝗲𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝘁𝘄𝗮𝗴𝗲𝗻𝗵ä𝗻𝗱𝗹𝗲𝗿 𝗣𝗸𝘄 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗡𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝗹𝗮𝗻𝗱𝗲 𝗹𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝘁𝗲 – 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗱𝗮𝘀 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗴𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝘁 𝘄𝘂𝗿𝗱𝗲:
🔗 gres-partner.de/steuerfrei-liefern

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𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲𝘀 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹 𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳𝘁: 𝗚𝗲𝘄𝗶𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 🚐Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen ...
30/03/2026

𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲𝘀 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹 𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳𝘁: 𝗚𝗲𝘄𝗶𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 🚐

Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliegen auch dann nicht der Spekulationsbesteuerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, ob auch ein Wohnmobil im hochpreisigen Segment ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein kann und hat diese Frage bejaht.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind Wirtschaftsgüter, die bei objektiver Betrachtung vorrangig zur Nutzung angeschafft sind und dem Wertverzehr unterliegen oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen. Dabei ist eine tägliche Nutzung nicht erforderlich.

👉 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲, 𝘄𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗜𝗵𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝘃𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗗𝗲𝘁𝗮𝗶𝗹𝘀 𝗱𝗮𝘀 𝗕𝗙𝗛-𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝗲𝗻𝘁𝗵ä𝗹𝘁:
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𝗜𝗻𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗠𝗼𝗱𝗲𝗿𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗲𝗯ä𝘂𝗱𝗲𝗻: 𝗡𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 Werden an einem Gebäude Instandsetz...
06/03/2026

𝗜𝗻𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗠𝗼𝗱𝗲𝗿𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗲𝗯ä𝘂𝗱𝗲𝗻: 𝗡𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴

Werden an einem Gebäude Instandsetzungen und Modernisierungen vorgenommen, handelt es sich regelmäßig um Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Aufwendungen zu Anschaffungskosten oder (anschaffungsnahen) Herstellungskosten führen. In diesen Fällen wirken sich Aufwendungen nur über die (langjährige) Gebäudeabschreibung steuermindernd aus.

Zur Abgrenzung gab es bisher ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2003. Dieses Schreiben wurde nun durch das BMF-Schreiben vom 26.1.2026 ersetzt.

𝗕𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲: Auch in dem neuen Schreiben spielt die Hebung des Gebäudestandards (sehr einfach, mittel oder sehr anspruchsvoll) eine wichtige Rolle.

👉 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝘇𝘂𝗺 𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿
🔗 gres-partner.de/gebaeude-modernisierung

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Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Spielregeln für geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) kön...
25/02/2026

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Spielregeln für geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) können von der Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale profitieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht einfach.

Bei der Übungsleiterpauschale (bzw. dem Übungsleiterfreibetrag) und der Ehrenamtspauschale handelt es sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen. Die Beträge wurden zum 1.1.2026 wie folgt erhöht:

• Übungsleiterpauschale um 300 EUR auf 3.300 EUR,
• Ehrenamtspauschale um 120 EUR auf 960 EUR.

Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind auch mit einem Minijob kombinierbar. Die jeweilige Pauschale kann dabei am Stück genutzt oder auf das Jahr aufgeteilt werden.

👉 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝘇𝘂 𝗱𝗲𝗺 𝗧𝗵𝗲𝗺𝗮 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿
🔗 gres-partner.de/ehrenamt-minijob

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𝗚𝗲𝗹𝗱𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗸 𝘇𝘂 𝗢𝘀𝘁𝗲𝗿𝗻 ü𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬.𝟬𝟬𝟬 𝗘𝗨𝗥: 𝗞𝗲𝗶𝗻 ü𝗯𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝘀 (𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝘀) 𝗚𝗲𝗹𝗲𝗴𝗲𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗸 💶🎁 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 des...
20/02/2026

𝗚𝗲𝗹𝗱𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗸 𝘇𝘂 𝗢𝘀𝘁𝗲𝗿𝗻 ü𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬.𝟬𝟬𝟬 𝗘𝗨𝗥: 𝗞𝗲𝗶𝗻 ü𝗯𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝘀 (𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝘀) 𝗚𝗲𝗹𝗲𝗴𝗲𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗸 💶🎁

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 des ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Doch was heißt jetzt genau „üblich“? Mit dieser Frage musste sich jüngst das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen und kam zu dem Ergebnis, dass für ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR Schenkungsteuer anfällt, da es sich hierbei nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt.

Ob ein Gelegenheitsgeschenk nach Art und Umfang „üblich“ ist, richtet sich nicht nach den Gewohnheiten bestimmter Bevölkerungskreise bzw. den Vermögensverhältnissen des Schenkers oder des Beschenkten. Nach Ansicht des Finanzgerichts muss sich die Üblichkeit derartiger Gelegenheitsgeschenke (nicht zuletzt wegen des Gleichheitssatzes) am Maßstab der allgemeinen Verkehrsanschauung orientieren.

𝗕𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat gegen seine Entscheidung die Revision zugelassen.

👉𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗲𝘀𝘀𝗮𝗻𝘁𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻
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𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝟮𝟬𝟮𝟱Aktivrentengesetz 🧓Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann sei...
06/02/2026

𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝟮𝟬𝟮𝟱
Aktivrentengesetz 🧓

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten; es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an.

Der ab 2026 geltende § 3 Nr. 21 EStG sieht eine Steuerbefreiung der Einnahmen bis zu insgesamt 24.000 EUR im Jahr vor. Der Freibetrag ist aber (im Zuge einer „Zwölftelung“) so aufzuteilen, dass er nur für die Monate gewährt wird, in denen die Voraussetzungen vorliegen.

Die Steuerfreistellung erfolgt bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren – in der Steuerklasse VI jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt hat, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird.

Begünstigt sind Leistungen, die ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß § 35 S. 2 oder § 235 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden. Für Tätigkeiten davor gibt es keine Steuerbefreiung, auch wenn die Zahlungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgen.

👉𝗪𝗮𝘀 𝗱𝗮𝗯𝗲𝗶 𝘇𝘂 𝗯𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁, 𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗵𝗶𝗲𝗿:
🔗 gres-partner.de/aktivrentengesetz

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𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝟮𝟬𝟮𝟱7 % Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie 🍽️ Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastron...
27/01/2026

𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝟮𝟬𝟮𝟱
7 % Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie 🍽️

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wurde mit Wirkung ab 2026 auf 7 % reduziert. Für Getränke bleibt es allerdings bei dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 %.

Bei Speisen entfällt somit die Unterscheidung „Verzehr außer Haus“ (Speisenlieferung mit 7 % Umsatzsteuer) versus „Verzehr im Haus“ (Restaurationsleistung mit 19 %).

👉 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝘇𝘂 𝗱𝗲𝗺 𝗧𝗵𝗲𝗺𝗮
🔗 gres-partner.de/steuergesetz-gastro

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Garching Bei Munich
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Dienstag 08:30 - 12:00
13:00 - 17:30
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