23/10/2026
🏡 Elternhaus geerbt – und keine Erbschaftsteuer?
Das ist möglich!
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du das selbstgenutzte Familienheim deiner Eltern steuerfrei erben. Dabei gilt es einiges zu beachten:
✅ Maximal 200 m² Wohnfläche für die vollständige Befreiung
✅ Unverzüglicher Einzug – als Faustregel innerhalb von 6 Monaten
✅ Mindestens 10 Jahre selbst darin wohnen bleiben
🚨Achtung: Zweitwohnsitz, Vermietung oder ein vorzeitiger Auszug können die Steuerbefreiung gefährden. Auch angrenzende Grundstücke können begünstigt sein.
💡 Tipp: Lass dich steuerlich beraten, um alle Vorteile zu nutzen!