20/08/2026
🌍 Schon gewusst? Auch mit Wohnsitz im Ausland kann in Deutschland eine Steuerpflicht bestehen! ✈️
Wer ins Ausland zieht, ist nicht automatisch von der Steuerpflicht in Deutschland befreit. Ob und in welchem Umfang Steuern zu zahlen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen und den erzielten Einkünften ab.
1️⃣ Keine unbeschränkte Steuerpflicht: Wer weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist grundsätzlich nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
2️⃣ Beschränkte Steuerpflicht: Erzielst Du trotz Wohnsitz im Ausland bestimmte Einkünfte aus Deutschland – beispielsweise aus Vermietung, einem inländischen Gewerbebetrieb oder unter bestimmten Voraussetzungen aus Renten –, kannst Du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sein (§ 49 EStG).
3️⃣ Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag: Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen, als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt zu werden (§ 1 Abs. 3 EStG). Dies kann beispielsweise steuerliche Vorteile wie den Grundfreibetrag oder bestimmte Abzugsmöglichkeiten eröffnen.
💡 Unser Tipp: Gerade bei einem Wegzug ins Ausland oder bei grenzüberschreitenden Einkünften sollten die steuerlichen Folgen frühzeitig geprüft werden. Häufig spielen auch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine wichtige Rolle.
👥 Du hast Fragen zur Steuerpflicht im In- oder Ausland? Wir helfen Dir gerne weiter – kompetent und verständlich!
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