20/07/2026
⚖ Erbe vorab abgesichert: Abfindung in Raten bleibt steuerfrei
Manche Menschen verzichten schon zu Lebzeiten eines Angehörigen auf ihren späteren Erbteil – im Gegenzug
bekommen sie dafür eine Ausgleichszahlung. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt: Auch wenn diese Zahlung
in mehreren Raten erfolgt, bleibt sie steuerlich begünstigt.
Worum geht es konkret?
Ein Angehöriger verzichtet freiwillig schon vor dem Erbfall auf seinen Erbanspruch
Als Ausgleich bekommt er eine Abfindung – häufig, um Streit unter den Erben später zu vermeiden
Diese Abfindung wurde in diesem Fall nicht auf einmal, sondern in Raten gezahlt
Was hat der BFH entschieden?
Es spielt keine Rolle, ob die Abfindung in einer Summe oder über mehrere Jahre verteilt gezahlt wird
Die steuerliche Behandlung bleibt in beiden Fällen gleich
Unser Tipp: Wer eine solche Vereinbarung plant – egal ob als Zahlende:r oder Empfänger:in – sollte sich vorab
beraten lassen. So lässt sich die Zahlung steuerlich sauber gestalten.
Sie haben Fragen zu Erbschaft, vorweggenommener Erbfolge oder Familienvermögen? Besuchen Sie uns auf
www.kanzlei-thuerck.de oder schreiben Sie uns direkt – wir beraten Sie gern!