04/06/2026
⚖️ Erbschaftsteuer: Wann gilt neues Recht auch rückwirkend?
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt: Unter bestimmten Voraussetzungen können neue Steuergesetze auch auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewendet werden.
Im konkreten Fall ging es um eine Schenkung von Unternehmensanteilen. Die Betroffene wollte das damals noch geltende, für sie günstigere Erbschaftsteuerrecht anwenden. Das Finanzamt legte jedoch die spätere Neuregelung zugrunde, die rückwirkend in Kraft gesetzt worden war.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs:
Die rückwirkende Anwendung der Neuregelung ist zulässig.
Ein Vertrauensschutz besteht nicht uneingeschränkt.
Wer von einer bevorstehenden Gesetzesänderung ausgehen musste, kann sich später nicht auf das alte Recht berufen.
Besonders interessant ist diese Entscheidung vor dem Hintergrund, dass aktuell erneut eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuerrecht erwartet wird.
Was bedeutet das für Sie?�Sollten bestimmte Regelungen künftig für verfassungswidrig erklärt werden, bedeutet das nicht automatisch, dass das bisherige Recht bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung weiterhin angewendet wird. Befindet sich der Gesetzgeber bereits in einem fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren, kann eine spätere Regelung unter Umständen auch rückwirkend greifen.
Unser Tipp:�Gerade bei Schenkungen, Unternehmensnachfolgen und größeren Vermögensübertragungen lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Planung. So lassen sich mögliche Auswirkungen von Gesetzesänderungen besser einschätzen.
Sie haben Fragen zur Erbschaft- oder Schenkungsteuer?�Besuchen Sie uns auf www.kanzlei-thuerck.de oder schreiben Sie uns direkt – wir beraten Sie gern!