Steuerberatung Astrid Lommers-Thürck

Steuerberatung Astrid Lommers-Thürck

⚖ Erbe vorab abgesichert: Abfindung in Raten bleibt steuerfreiManche Menschen verzichten schon zu Lebzeiten eines Angehö...
20/07/2026

⚖ Erbe vorab abgesichert: Abfindung in Raten bleibt steuerfrei
Manche Menschen verzichten schon zu Lebzeiten eines Angehörigen auf ihren späteren Erbteil – im Gegenzug
bekommen sie dafür eine Ausgleichszahlung. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt: Auch wenn diese Zahlung
in mehreren Raten erfolgt, bleibt sie steuerlich begünstigt.
Worum geht es konkret?
Ein Angehöriger verzichtet freiwillig schon vor dem Erbfall auf seinen Erbanspruch
Als Ausgleich bekommt er eine Abfindung – häufig, um Streit unter den Erben später zu vermeiden
Diese Abfindung wurde in diesem Fall nicht auf einmal, sondern in Raten gezahlt
Was hat der BFH entschieden?
Es spielt keine Rolle, ob die Abfindung in einer Summe oder über mehrere Jahre verteilt gezahlt wird
Die steuerliche Behandlung bleibt in beiden Fällen gleich
Unser Tipp: Wer eine solche Vereinbarung plant – egal ob als Zahlende:r oder Empfänger:in – sollte sich vorab
beraten lassen. So lässt sich die Zahlung steuerlich sauber gestalten.
Sie haben Fragen zu Erbschaft, vorweggenommener Erbfolge oder Familienvermögen? Besuchen Sie uns auf
www.kanzlei-thuerck.de oder schreiben Sie uns direkt – wir beraten Sie gern!


Vorsteuerabzug aus AnzahlungenDer Bundesfinanzhof (BFH) hatte über die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Anzahlungsrec...
15/07/2026

Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Anzahlungsrechnungen zu
entscheiden.
Worum ging es?
Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmer eine Anzahlung auf eine noch nicht erbrachte Leistung geleistet
Die Rechnung wies die Umsatzsteuer gesondert aus
Streitig war, unter welchen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug bereits zu diesem Zeitpunkt zulässig ist
Was ist entscheidend?
Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung setzt voraus, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Zahlung bereits
hinreichend konkretisiert ist
Alle maßgeblichen Elemente der künftigen Leistung müssen bereits feststehen
Stellt sich später heraus, dass die Leistung nicht erbracht wird, muss der Vorsteuerabzug ggf. korrigiert werden
Unser Tipp: Prüfen Sie bei Anzahlungsrechnungen genau, ob die Leistung bereits ausreichend konkret beschrieben
ist – nur dann ist der Vorsteuerabzug rechtssicher.
Sie haben Fragen zum Vorsteuerabzug oder zu Anzahlungsrechnungen? Besuchen Sie uns auf www.kanzlei-thuerck.de oder schreiben Sie uns direkt – wir beraten Sie gern!


🍞 Hunger und Durst sind schlimmer als Heimweh: Unser Engagement für die Osnabrücker TafelSoziales Engagement bedeutet fü...
12/07/2026

🍞 Hunger und Durst sind schlimmer als Heimweh: Unser Engagement für die Osnabrücker Tafel
Soziales Engagement bedeutet für uns, direkt vor Ort etwas zu bewegen. Deshalb unterstützen wir die Osnabrücker
Tafel e.V. & Kindertafel.
Warum uns dieses Engagement wichtig ist:
Menschen, die ohne solche Einrichtungen keine Chance auf eine geregelte Mahlzeit hätten, gibt es auch hier bei
uns
Durch unsere Enkelkinder werden wir mit Schicksalen von Mitschülern konfrontiert, die andernfalls nicht einmal
ein Pausenbrot hätten
Hunger und Durst sind schlimmer als Heimweh
Unser Ansatz: Die Osnabrücker Tafel hilft vor allem mit überschüssigen und noch gut erhaltenen Lebensmitteln
und leistet so sogar einen Beitrag zum Schutz unserer Ressourcen.
Sie möchten mehr über die Arbeit der Osnabrücker Tafel erfahren? Besuchen Sie www.osnabruecker-tafel.de oder
schreiben Sie uns gern – wir teilen unsere Erfahrungen.



👶 Kindergeld ab 2027: Auszahlung künftig ohne AntragGute Nachrichten für Familien: Das Bundeskabinett hat beschlossen, d...
27/06/2026

👶 Kindergeld ab 2027: Auszahlung künftig ohne Antrag
Gute Nachrichten für Familien: Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Kindergeld künftig schrittweise ohne gesonderten Antrag auszuzahlen.
Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und Familien den Zugang zu Leistungen zu erleichtern.
So ist die Einführung geplant:
Ab Frühjahr 2027
Für Familien, die bereits Kindergeld beziehen
Die notwendigen Daten liegen der Familienkasse bereits vor
Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich
Ab Ende 2027
Auch für das erste Kind soll die Auszahlung grundsätzlich automatisch erfolgen
Voraussetzung ist unter anderem, dass:
mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt,
eine IBAN bekannt ist und
mindestens ein Elternteil in Deutschland beschäftigt ist.
Wichtig zu wissen:�Die Anspruchsvoraussetzungen werden weiterhin geprüft. Neu ist lediglich, dass die erforderlichen Daten künftig automatisch zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht werden.
So erhält beispielsweise das Bundeszentralamt für Steuern die Geburtsdaten direkt vom Standesamt und übermittelt diese zusammen mit der Steuer-ID an die Familienkasse.
Unser Tipp:�Auch wenn künftig weniger Anträge erforderlich sind, sollten Familien ihre persönlichen Daten stets aktuell halten, damit die Auszahlung reibungslos erfolgen kann.
Sie haben Fragen zu Kindergeld, Steuer-ID oder weiteren Familienleistungen?�Besuchen Sie uns auf www.kanzlei-thuerck.de oder schreiben Sie uns direkt – wir beraten Sie gern!

🛒 Neue Pflicht für Online-Shops: Widerruf per KlickAb dem 19. Juni 2026 wird für viele Unternehmen eine wichtige Neuerun...
21/06/2026

🛒 Neue Pflicht für Online-Shops: Widerruf per Klick
Ab dem 19. Juni 2026 wird für viele Unternehmen eine wichtige Neuerung im Online-Handel verpflichtend: der sogenannte Widerruf-Button.
Ziel der Regelung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrags genauso einfach zu machen wie dessen Abschluss.
Wer ist betroffen?�Die neue Pflicht gilt für Online-Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C), insbesondere bei:
Warenkäufen
Dienstleistungen
Finanzprodukten
Was müssen Unternehmen beachten?
Der Widerruf muss direkt über die Website möglich sein.
Die Schaltfläche muss klar und eindeutig beschriftet sein, beispielsweise mit „Vertrag widerrufen“.
Der Button muss während der gesamten Widerrufsfrist leicht auffindbar und jederzeit verfügbar sein.
Es dürfen nur wenige notwendige Angaben abgefragt werden, etwa Name oder Vertragszuordnung.
Zusätzliche Fragen, beispielsweise nach dem Grund des Widerrufs, sind nicht zulässig.
Nach dem Widerruf:�Unternehmen müssen den Eingang des Widerrufs unverzüglich bestätigen, beispielsweise per E-Mail. Diese Bestätigung dient als Nachweis für den Zugang der Erklärung.
Unser Tipp:�Betreiber von Online-Shops, Buchungsplattformen oder digitalen Dienstleistungsangeboten sollten ihre Websites rechtzeitig prüfen und an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen.
Sie haben Fragen zu den rechtlichen oder steuerlichen Anforderungen Ihres Unternehmens?�Besuchen Sie uns auf www.kanzlei-thuerck.de oder schreiben Sie uns direkt – wir beraten Sie gern!

‼️S T E L L E N A N G E B O T ‼️Wir suchen:Steuerfachangestellte/n die/der uns und unsere Mandanten mit Blick fürs Detai...
16/06/2026

‼️S T E L L E N A N G E B O T ‼️
Wir suchen:
Steuerfachangestellte/n die/der uns und unsere Mandanten mit Blick fürs Detail unterstützt

Ihre Aufgaben:
die Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen, die Erstellung von Gewinnermittlungen und betrieblichen Steuererklärungen und die Bearbeitung von Lohnbuchhaltungen (optional)
�Wir bieten:
flexible Arbeitszeiten, Home-Office und weitere individuelle Lösungen für unsere Mitarbeiter, ein respektvolles und vertrauensvolles Kanzlei-Klima

Wir freuen und auf Ihre Bewerbung! Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website.

www.kanzlei-thuerck.de

🏥 Gesundheit schafft Zukunft: Unser Engagement für Back to Life e.V.Soziales Engagement bedeutet für uns, Verantwortung ...
12/06/2026

🏥 Gesundheit schafft Zukunft: Unser Engagement für Back to Life e.V.
Soziales Engagement bedeutet für uns, Verantwortung zu übernehmen – auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Deshalb unterstützen wir seit Jahren die beeindruckende Arbeit von Back to Life e.V.
Aktuell wurde im Osten Nepals ein weiteres Gesundheitszentrum eröffnet. Gemeinsam mit weiteren medizinischen Einrichtungen entsteht dort ein Versorgungsnetzwerk, das künftig rund 36.500 Menschen Zugang zu medizinischer Grundversorgung ermöglicht.
Warum uns dieses Projekt besonders bewegt:
Medizinische Versorgung wird dort geschaffen, wo sie bisher kaum oder gar nicht vorhanden war.
Werdende Mütter erhalten sichere Betreuung während Schwangerschaft und Geburt.
Kinder können erstmals wohnortnah untersucht, geimpft und medizinisch versorgt werden.
Auch Laborleistungen, Medikamente und sogar operative Eingriffe werden erreichbar.
Besonders beeindruckend finden wir den Ansatz von Back to Life: Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Projekte werden gemeinsam mit den Menschen vor Ort geplant und umgesetzt. Gemeinden, Handwerker und lokale Fachkräfte werden aktiv eingebunden. So entstehen nachhaltige Strukturen, die langfristig bestehen bleiben und eigenständig weitergeführt werden können.
Das neue Gesundheitszentrum in Ghoksila wurde in nur 17 Monaten Bauzeit fertiggestellt – trotz schwieriger Bedingungen in einer abgelegenen Bergregion Nepals. Gemeinsam mit weiteren Einrichtungen entsteht dort ein Netzwerk, das Leben retten und die Lebensqualität ganzer Generationen verbessern kann.
Als Kanzlei unterstützen wir dieses Engagement aus voller Überzeugung. Denn wir glauben, dass Bildung, Gesundheit und Chancengleichheit die Grundlage für eine positive Entwicklung jeder Gesellschaft sind.
Mehr über die wichtige Arbeit von Back to Life erfahren Sie unter www.back-to-life.org.

👴💰 Altersvorsorge 2027: Das Ende der Riester-Rente – und was jetzt kommtDie private Altersvorsorge in Deutschland wird g...
08/06/2026

👴💰 Altersvorsorge 2027: Das Ende der Riester-Rente – und was jetzt kommt
Die private Altersvorsorge in Deutschland wird grundlegend reformiert:�Bundestag und Bundesrat haben die neue Altersvorsorgereform beschlossen. Ab dem 01.01.2027 tritt das neue System in Kraft und ersetzt die bisherige Riester-Rente für Neuabschlüsse.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Verträge bleiben erhalten
Zulagen können weiterhin genutzt werden
Es erfolgt keine automatische Kündigung oder Umwandlung
Ein freiwilliger Wechsel in das neue System ist möglich
Was ist neu?�Die Altersvorsorge soll künftig über ein sogenanntes Altersvorsorgedepot erfolgen. Dabei können Anleger neben klassischen Garantieprodukten auch stärker in Aktien, Fonds oder ETFs investieren.
Ziel ist es, langfristig höhere Renditechancen zu ermöglichen – auch für Menschen, die bisher wenig Erfahrung mit Kapitalanlagen haben.
Die staatliche Förderung im Überblick:
Förderfähige Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr
Staatliche Grundförderung von bis zu 540 € jährlich
Zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr
Extra-Bonus von 200 € für Personen, die vor dem 25. Lebensjahr beginnen
Besonders interessant:�Künftig können auch viele Selbstständige von der Förderung profitieren und staatliche Zulagen erhalten.
Unser Tipp:�Wer heute bereits privat vorsorgt oder einen Neuabschluss plant, sollte die Auswirkungen der Reform frühzeitig prüfen. Die Wahl der richtigen Vorsorgestrategie kann langfristig einen erheblichen Unterschied machen.
Sie haben Fragen zur Altersvorsorge oder zu den steuerlichen Fördermöglichkeiten?�Besuchen Sie uns auf www.kanzlei-thuerck.de oder schreiben Sie uns direkt – wir beraten Sie gern!

⚖️ Erbschaftsteuer: Wann gilt neues Recht auch rückwirkend?Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt: Unter bestim...
04/06/2026

⚖️ Erbschaftsteuer: Wann gilt neues Recht auch rückwirkend?
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt: Unter bestimmten Voraussetzungen können neue Steuergesetze auch auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewendet werden.
Im konkreten Fall ging es um eine Schenkung von Unternehmensanteilen. Die Betroffene wollte das damals noch geltende, für sie günstigere Erbschaftsteuerrecht anwenden. Das Finanzamt legte jedoch die spätere Neuregelung zugrunde, die rückwirkend in Kraft gesetzt worden war.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs:
Die rückwirkende Anwendung der Neuregelung ist zulässig.
Ein Vertrauensschutz besteht nicht uneingeschränkt.
Wer von einer bevorstehenden Gesetzesänderung ausgehen musste, kann sich später nicht auf das alte Recht berufen.
Besonders interessant ist diese Entscheidung vor dem Hintergrund, dass aktuell erneut eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuerrecht erwartet wird.
Was bedeutet das für Sie?�Sollten bestimmte Regelungen künftig für verfassungswidrig erklärt werden, bedeutet das nicht automatisch, dass das bisherige Recht bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung weiterhin angewendet wird. Befindet sich der Gesetzgeber bereits in einem fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren, kann eine spätere Regelung unter Umständen auch rückwirkend greifen.
Unser Tipp:�Gerade bei Schenkungen, Unternehmensnachfolgen und größeren Vermögensübertragungen lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Planung. So lassen sich mögliche Auswirkungen von Gesetzesänderungen besser einschätzen.
Sie haben Fragen zur Erbschaft- oder Schenkungsteuer?�Besuchen Sie uns auf www.kanzlei-thuerck.de oder schreiben Sie uns direkt – wir beraten Sie gern!

🌍 Bildung schenken, Zukunft verändern: Unser Engagement bei Plan InternationalSoziales Engagement bedeutet für uns, lang...
28/05/2026

🌍 Bildung schenken, Zukunft verändern: Unser Engagement bei Plan International
Soziales Engagement bedeutet für uns, langfristige Perspektiven zu schaffen.�Deshalb unterstützen wir Plan International Deutschland e.V. mit einer Patenschaft.
Die Organisation setzt sich weltweit dafür ein, dass Mädchen und Jungen gleiche Chancen und Rechte erhalten – insbesondere durch den Zugang zu Bildung.
Warum uns dieses Engagement wichtig ist:
Bildung ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben
Sie eröffnet Chancen auf Ausbildung und wirtschaftliche Unabhängigkeit
Sie stärkt Kinder und ermöglicht ihnen, ihre eigene Zukunft aktiv zu gestalten
Wir haben uns bewusst für eine Patenschaft entschieden, weil wir überzeugt sind:�Veränderung beginnt bei den Jüngsten – und wirkt nachhaltig über Generationen hinweg.
Unser Ansatz:�Nicht kurzfristige Hilfe, sondern dauerhafte Entwicklung und echte Chancen.
Sie möchten mehr über die Arbeit von Plan International erfahren? �Besuchen Sie www.plan.de oder schreiben Sie uns gern – wir teilen unsere Erfahrungen.

Adresse

Brüsseler Str. 1a
Georgsmarienhütte
49124

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 16:30
Mittwoch 08:30 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+495401162270

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