09/10/2025
📢 Wichtige Information für alle Kontoinhaber in Thüringen!
Bei SEPA-Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025 müssen Sie den korrekten Namen des Zahlungsempfängers angeben, da die Bank diesen mit der IBAN abgleicht, um Betrug zu vermeiden. Sie benötigen sowohl den Namen als auch die IBAN des Empfängers, um die Zahlung zu tätigen
Diese Maßnahme betrifft auch alle Konten der Finanzämter im Freistaat Thüringen.
Für diese ist als einheitlicher Zahlungsempfänger ab sofort „Freistaat Thüringen“ zu verwenden‼️
🔍 Für weitere Details zu den neuen Regelungen und wie sie sich auf Ihre Zahlungen auswirken könnten, lesen Sie die vollständige Mitteilung im Anhang.
Bitte beachten Sie die Fristen und stellen Sie sicher, dass Ihre Daten korrekt sind, um mögliche Probleme zu vermeiden!