16/07/2026
Selbstständig Tätige, die tatsächliche Aufwendungen für ihr häusliches Arbeitszimmer gewinnmindernd geltend machen wollen, müssen besondere Aufzeichnungspflichten erfüllen. Arbeitszimmeraufwendungen müssen einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben und vor allem zeitnah aufgezeichnet werden. Unter „zeitnah“ versteht der Bundesfinanzhof (BFH) einen Zeitraum von zehn Tagen nach Anfall der Aufwendungen (Urt. v. 24.3.2026 - VIII R 6/24). Allein eine Belegsammlung während eines Kalenderjahres mit anschließender Aufarbeitung der Belege und Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung kurz vor Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr genügt nicht.