21/05/2026
🚲⚡ Fahrrad vom Arbeitgeber – und das komplett steuerfrei? Ja, das geht.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung stellen – und das vollkommen steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt erfolgt.
Begünstigt sind dabei Fahrräder und E-Bikes mit einer Unterstützung bis 25 km/h.
Doch Vorsicht:
Wird das Fahrrad über eine Gehaltsumwandlung finanziert, entfällt dieser Vorteil. In diesem Fall ist die Überlassung nicht mehr steuerfrei.
👉 Bedeutet:
Nur wenn das Fahrrad on top zum Gehalt kommt, bleibt es steuerlich attraktiv.
Ein moderner Benefit, der Gesundheit, Nachhaltigkeit und Steuerersparnis perfekt verbindet. 🌱