22/07/2026
Investitionsabzugsbetrag: Was zählt bei der 200.000 €-Grenze?
Wer als Praxis oder Betrieb in neue Anlagen investieren möchte, kann mit einem Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen – und das schon vor dem Kauf. Das ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen interessant, denn es gilt eine Gewinngrenze von 200.000 €. Wichtig: Entscheidend ist dabei der steuerliche Gewinn, nicht der Jahresüberschuss aus der Buchhaltung.
Ein aktuelles Urteil zeigt: Auch außerbilanzielle Korrekturen, wie zum Beispiel die Hinzurechnung der gezahlten Gewerbesteuer, werden berücksichtigt. Liegt der steuerliche Gewinn über 200.000 €, ist der Investitionsabzugsbetrag nicht möglich – selbst wenn der Jahresüberschuss darunter liegt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vor der Planung größerer Investitionen, wie hoch Ihr steuerlicher Gewinn tatsächlich ist. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Steuer!