Steuerberatung Budde-Görtz

Steuerberatung Budde-Görtz Wir sind eine moderne Steuerberatungskanzlei mit persönlicher Betreuung, digitaler Ausrichtung und langjähriger Erfahrung.

Ob Unternehmen oder Privatperson – wir stehen Ihnen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen kompetent zur Seite.

Zum Jahresausklang möchten wir uns herzlich für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im ver...
25/12/2025

Zum Jahresausklang möchten wir uns herzlich für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken.

Weihnachten ist eine gute Gelegenheit, innezuhalten, das vergangene Jahr R***e passieren zu lassen und neue Kraft für die kommenden Aufgaben zu schöpfen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage sowie Gesundheit, Erfolg und Zuversicht für das neue Jahr.

Auch im kommenden Jahr stehen wir Ihnen wieder gerne zuverlässig und engagiert zur Seite.

Mit weihnachtlichen Grüßen

Die Steuerberatung Budde-Görtz

Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.Punkt 1:Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem „Gesetz für ein steuerliches I...
28/11/2025

Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.
Punkt 1:

Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem „Gesetz für ein steuerliches Innovationssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Unter anderem wurde der Körperschaftsteuersatz ab dem 01.01.2028 von aktuell 15 % schrittweise um jeweils 1 % pro Jahr auf 10 % ab 2032 gesenkt:

Jahr 2027 auf 15 %
Jahr 2028 auf 14 %
Jahr 2029 auf 13 %
Jahr 2030 auf 12 %
Jahr 2031 auf 11 %
Jahr 2032 auf 10 %

Der Körperschaftsteuersatz ist auf das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft anzuwenden.

Punkt 2:

Eine weitere Neuregelung aus dem Gesetz für ein steuerliches Innovationssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, ist die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG.
Bei Elektrofahrzeugen nach § 9 Abs.2 des Kraftfahrtsteuergesetzes, die zum Anlagevermögen gehören und ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft wurden, kann die Abschreibung wie folgt vorgenommen werden:

1. Jahr 75 % der Anschaffungskosten
2. Jahr 10 % der Anschaffungskosten
3. Jahr 5 % der Anschaffungskosten
4. Jahr 5 % der Anschaffungskosten
5. Jahr 3 % der Anschaffungskosten
6. Jahr 2% der Anschaffungskosten

Erfolgt die Abschreibung nach der vorgenannten Regelung, kann eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG nicht mehr angewendet werden.

Punkt 3:

Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeuges neben einem Dienstwagen:

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen den er und seine Ehefrau nach den vertraglichen Regelungen mit dem Arbeitgeber, auch privat nutzen dürfen. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1 % Regelung ermittelt. Im Privatvermögen hat der Arbeitnehmer ein eigenes Fahrzeug mit dem er auch Dienstreisen unternimmt. Die Kosten macht er als Werbungskosten bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Tätigkeit in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug. Das Finanzgericht Niedersachsen hat den Sachverhalt mit Urteil 9 K 183/23 wie folgt beurteilt. Grundsätzlich ist bei Überlassung eines Dienstwagen an einen Arbeitnehmer davon auszugehen, dass das Fahrzeug für berufliche Fahrten genutzt wird. Der Arbeitnehmer muss den Nachweis erbringen, dass er sein privates Fahrzeug für berufliche Fahrten genutzt hat. Ein solcher Nachweis kann u.a. anhand von Parktickets mit automatischer Kennzeichenerkennung erfolgen. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, so dass entsprechende Einkommensteuerveranlagungen offen gehalten werden können.

Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis. Seminar, Finanzbuchhaltung aktuell aus September 2025Punkt 1: Der Bundesr...
06/11/2025

Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis. Seminar, Finanzbuchhaltung aktuell aus September 2025

Punkt 1:

Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem „Gesetz für ein steuerliches Innovationssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Unter anderem wurde die degressive Abschreibung für die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die ab dem 01.07.2025 und bis zum 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden auf die dreifache lineare Abschreibung, maximal 30 % angehoben. Die degressive Abschreibung wird jährlich von dem jeweiligen Buchwert ( Restwert) vorgenommen, der dabei anzuwendende Prozentsatz bleibt konstant.

Punkt 2:

Arbeitnehmergeschenke: Wird ein Geschenk an einen Arbeitnehmer überreicht und handelt es sich nicht um ein persönliches Ereignis, ist die Freigrenze 50,00 € maßgebend. Übersteigt die monatliche Summe aller Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhalten hat die Freigrenze von 50 € nicht, unterbleibt der Lohnsteuerabzug für den geldwerten Vorteil. Handelt es sich um Geschenke die keine Gutscheine sind, sind 96 % des Endpreises anzusetzen. Durch Zuzahlung des Arbeitnehmers und Anwendung der LSTR 8.1 Abs.2 S.6 können Geschenke im Wert gemindert werden, um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten.
Bespiel: Ein Arbeitnehmer bekommt Kopfhörer im Wert von 58,00 € geschenkt. Aus Vereinfachungsgründen gem. R 8. Abs.2 S.6 LStR wird das Geschenk mit 96 % vom Endpreis angesetzt = 55,68 €. Der Arbeitnehmer leistet eine Zuzahlung in Höhe von 6,00 €, damit verbleibt ein Sachbezug in Höhe von 49,68 € der lohnsteuerfrei ist.

Punkt 3:

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus persönlichem Anlass bleiben nach R 19.6 Abs.1 LStR bis zu einem Wert von 60,00 € pro Anlass lohnsteuerfrei. Die 60 € Freigrenze gilt ereignisbezogen und kann auch mehrfach im Jahr und auch im Monat gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ein persönliches Ereignis des Arbeitnehmers oder eines Angehörigen der im selben Haushalt lebt, vorliegt.

Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.Punkt 1. Neues...
19/08/2025

Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.

Punkt 1. Neues zu Kryptowährungen !

Neues BMF Schreiben v. 6.03.2025 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten.

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), welches die EU-Richtlinie DAC8 umsetzt, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und verpflichtet Krypto-Dienstleister zu umfassenden Meldepflichten gegenüber Finanzbehörden.

Diese Meldungen sollen die Steuertransparenz im Kryptobereich erhöhen und Steuerhinterziehung bekämpfen.

Die Finanzverwaltung erläutert im BMF Schreiben insbesondere die erhöhten Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten bei Kryprowährung im Betriebsvermögen als auch im Privatvermögen.

Für Kryprowerte im Betriebsvermögen gelten die allgemeinen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.

Für Privatpersonen ist es ratsam Unterlagen zum Anschaffungszeitpunkt, Menge, Art des Anschaffungsvorgangs, genutzte Handelsplattform, Anschaffungskosten, Veräußerungszeitpunkt, Veräußerungserlös, Dokumentation der gewählten Verwendungsreihe, Dokumentation über Tauschvorgänge, Umschichtungen innerhalb von Wallets schon jetzt zu archivieren.


Punkt2. Änderungen in der Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft:

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht, sofern er einen maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann.

Das Bundes- und die Ländersozialgerichte kommen bei einer Kapitalbeteiligung von 50% zu uneinheitlichen Entscheidungen.

Aufgrund der erheblichen Rechtsunsicherheit empfiehlt sich in der Praxis immer ein Statusfeststellungsverfahren von dem Geschäftsführer durchführen zu lassen, damit gewinnt man Vertrauensschutz.

Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.Punkt 1: Neue ...
31/07/2025

Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.

Punkt 1: Neue Mutterschutzfristen bei Fehlgeburt ab 01.06.2025

Bisher galt bei Fehlgeburten die 8-wöchige Mutterschutzfrist bei einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche

Jetzt werden die Schutzfristen gestaffelt:

Fehlgeburt ab der 13. SSW: 2 Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 17. SSW: 6 Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 20. SSW: 8 Wochen Mutterschutz

Das fortgezahlte Entgelt wird dem Arbeitgeber über das U2-Umlageverfahren zu 100% von der Krankenkasse erstattet!

Punkt 2: Deutschlandticket als Jobticket

Die Bezuschussung oder Übernahme der Kosten für das Jobticket durch den Arbeitgeber sind steuerbefreit. D.h. das der Arbeitnehmer im Umkehrschluss, in seiner Einkommensteuererklärung, das Deutschlandticket von seinen Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abziehen muss.

Es gibt die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das Jobticket pauschal mit 25% Lohnsteuer versteuert.

Dann ist der Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmer wiederum möglich.

Punkt 3: Arbeitgeberpflichten bei Gestellung von Firmenfahrzeugen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist!

Halbjährliche Überprüfung + dessen Dokumentation sollten durchgeführt werden.

Andernfalls würde sich der Arbeitgeber strafbar machen.

Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis. Punkt 1: Sond...
21/06/2025

Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.

Punkt 1: Sonderabschreibung bei Vermietungseinkünften: §7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden bei Zuwachs von Wohnraum, d.h. zwar nicht bei Ersatzneubauten, aber dafür kann die Sonderabschreibung auch bei Altbauten zur Anwendung kommen, wenn z.B. das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut wird. Die weiteren Voraussetzungen des § 7b EStG müssen im Vorfeld geprüft werden.

Punkt 2: Bei Neugründungen ab 2025: Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung greift bis zu einem Gesamtumsatz im Gründungsjahr von 25.000 € (keine monatliche Aufteilung)! Ab dem Umsatz, der diese Grenze übersteigt, gilt die umsatzsteuerliche Regelbesteuerung!

Persönliche Anmerkung: Im Vorfeld sollte geprüft werden ob es nicht sinnvoll ist sofort die Regelbesteuerung zu wählen, damit der Vorsteuerabzug gewährt wird!

Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal 2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.Punkt 1: Abzug...
10/06/2025

Aktuelles Steuerrecht für Mitarbeiter 2. Quartal
2025 durch Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.

Punkt 1: Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung
Die Steuerermäßigung kann für Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG kann auch für Abschlagszahlungen berücksichtigt werden, wenn in der Abschlagsrechnung Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind und der Betrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen wurde.

Punkt 2: geplante Gesetzesänderung ab 2026 „Entfernungspauschale“ – Werbungskosten bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Tätigkeit
Die Entfernungspauschale soll ab 2026 bereits vom ersten Entfernungskilometer an bei 0,38 € liegen.
Aktuell gilt folgende Regelung: Für die ersten 20 Kilometer einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz liegt die Pauschale bei 0,30 €/km und ab dem 21. Kilometer 0,38 €/km.

Deine Ausbildung zum:r Steuerfachangestellten, bewirb Dich jetzt für die Ausbildung zum Steuerfachangestellten (w/m/d) a...
20/05/2025

Deine Ausbildung zum:r Steuerfachangestellten, bewirb Dich jetzt für die Ausbildung zum Steuerfachangestellten (w/m/d) ab August 2025

Du interessierst Dich für wirtschaftliche Zusammenhänge und Zahlen? Dann hast Du bei uns die Change in die Welt des Steuerrechts einzutauchen.

Das lernst Du

die gesetzlichen Grundlagen des Steuerrechts, Dein Rüstzeug auf dem Weg zum Steuerprofi. Wir zeigen Dir anhand von realen Beispielen, wie Du diese in der Praxis anwendest
wir vermitteln Dir das nötige Know How, um selbstständig die Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen für unsere Mandant:innen zu erstellen
Du lernst betriebliche und private Steuererklärungen zu erstellen

Das bringst Du mit

Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
Kenntnisse im Umgang mit MS Office
Lust auf Herausforderungen und Neues kennenzulernen
Spaß am Kontakt und der Kommunikation mit unseren Mandanten

Das erwartet Dich

Ein Team, dass Dich begleitet und unterstützt bei einer herausfordernden und abwechslungsreichen Ausbildung
moderne Technik in einer Kanzlei die die Vorteile der Digitalisierung konsequent nutzt
sehr gute Rahmenbedingungen und ein attraktives Gehalt schon während der Ausbildung
regelmäßige und kontinuierliche Entwicklungs- und Weiterbildungschancen
sichere Perspektiven und die Möglichkeit, nach der Ausbildung in eine Festanstellung übernommen zu werden.

Kontakt
Steuerberatung Kornelia Budde-Görtz
Brockhäger Straße 80
33428 Harsewinkel
Auf Deine Bewerbung freut sich:
Frau Kornelia Budde-Görtz
[email protected]
+49 (0) 5247 92 56 660

09/05/2025

Die Steuerberatung Budde-Görtz wurde im Jahr 2019 gegründet und steht seither für kompetente, persönliche und zukunftsorientierte Beratung in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Mit einem engagierten Team aus erfahrenen Steuerberater:innen und qualifizierten Fachkräften betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichen Branchen – vom mittelständischen Unternehmen bis zur Privatperson. Unser Anspruch ist es, nicht nur steuerliche Pflichten effizient zu erfüllen, sondern aktiv zur wirtschaftlichen Entwicklung unserer Mandanten beizutragen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, individuelle Betreuung und digitale Lösungen, die den Arbeitsalltag unserer Klienten erleichtern.

Wir sind ein engagiertes Team aus Steuerberaterinnen, Steuerfachwirtinnen, Steuerfachangestellten und Kollegen im Back O...
09/05/2025

Wir sind ein engagiertes Team aus Steuerberaterinnen, Steuerfachwirtinnen, Steuerfachangestellten und Kollegen im Back Office, die eine gemeinsam wachsende und dynamische Gemeinschaft bilden.
Unser Erfolg basiert auf zufriedenen Mitarbeitern, die sich ernst genommen und gefördert fühlen.
Zusammenhalt und Teamgeist sind für uns genauso wichtig wie eine offene und freundliche Kommunikation.
Du hast Spaß an der Kommunikation mit Menschen und stellst dich gerne den Herausforderungen des Berufes ?
Dann suchen wir dich als Verstärkung für unser Team !

https://www.steuerberatung-budde.de/Stellenangebote/

Adresse

Brockhäger Straße 80
Harsewinkel
33428

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Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 13:00
Freitag 08:30 - 13:00

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